Nach welchem Zeitrahmen darf ein Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde eine Verwarnung mit Verwarnungsentgelt wegen Parken ohne Parkscheins ausstellen?
Grundsätzlich gehe ich davon aus, es wird sicher eine Verwaltungsvorschrift geben, welche klar definiert, ab wann man sich nach §13 Abs. 1, 2 einer Ordnungswidrigkeit schuldig macht wenn man bis zu diesem Zeitpunkt keinen Parkschein in seinem Fahrzeug liegen hat, während man im Bereich eines Parkscheinautomaten parkt.
Es geht es mir darum, zu erfahren ob es wirklich rechtlich sicher ist, das ein Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde mir schon nach einer bis zwei Minuten ein Ticket schreibt, während ich gerade dabei bin Geld für den Parkscheinautomaten zu wechseln um mir ein gültiges Parkticket zu besorgen.
Ich sah dies, sprach den Mitarbeiter der Ordnungsbehörde an und bekam von ihm in klaren Worten zurück: "Woher soll ich wissen wie lange sie hier stehen. Ich weiß nur das sie keinen Parkschein haben."
Geht das wirklich? Oder gibt es da eine Regelung, wie z.B. nach drei Minuten oder nach fünf Minuten oder so? und wie beweist der Mitarbeiter des OA das auf Nachfrage, wenn der vermeintlich falsch Parkende auch noch einen Zeugen hat der bestätigt das es gerade 1-2 Minuten waren?
Viele Fragen in einer... Ich hoffe jemand kann mir das fachgerecht erklären.
Dabke im Voraus.
4 Antworten
Hallo
der Mitarbeiter der Behörde hat Recht
während ich gerade dabei bin Geld für den Parkscheinautomaten zu wechseln um mir ein gültiges Parkticket zu besorgen.
wenn du erst einmal das Geld dafür wechseln musst (wo geht das übrigens an einem Parkplatz) darfst du noch nicht auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz parken
du musst ja erst ein Geschäft suchen, dort hinein gehen, evtl warten bis der Verkäufer (usw) Zeit für dich hat und dann das Geld wechseln lassen und wieder zurück zum Parkplatz gehen
wenn du allerdings dein Fahrzeug verlässt um an dem Automat ein Ticket rauszulassen wird dir niemand ein Knöllchen geben, du musst ja dein Fahrzeug verlassen dafür
(Danke jedoch für den Hinweis das bei euch auf den Parkplätzen keine freundlichen Menschen herumlaufen die einen 5€ Schein wechseln können. Das ist ja schon fast unchristlich)
warum schreibst du das dann nicht?
Ich hoffe hier konnte ich die Hintergründe meiner Frage ausreichend erläutern
leider hast du das erst jetzt genau erklärt
Ich gehe davon aus das es nahe liegt außer in Geschäften auch noch anderweitig Geld wechseln zu können... ;-)
die Überschrift alleine Stellt doch die Frage klar dar!
Nach welchem Zeitrahmen darf ein Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde eine Verwarnung mit Verwarnungsentgelt wegen Parken ohne Parkscheins ausstellen?
Ich denke hier stellt sich nicht die Recht- oder Unrecht-Frage sonder eher durch den Terminus bedingt die Klärung der zeitlichen Grenze... :-)
Grundsätzlich hat die Person vom OA Recht. Du hattest keinen Parkschein, als sie dein Auto kontrolliert hat. Allerdings kannst Du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Heb dein Ticket gut auf, da steht ja wohl drauf, wann du den Parkschein gezogen hast. Auf dem Bescheid steht, wann die Ordnungswidrigkeit passiert ist. Und halte die Aussage des Zeugens schriftlich fest.
Allerdings kannst Du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
aus welchem Grund?
da steht ja wohl drauf, wann du den Parkschein gezogen hast.
aber nicht, wann das Fahrzeug abgestellt wurde
Vorher Parkgeld besorgen. Der Ordnungshüter macht seine Arbeit und ist im Recht.
Zur Erläuterung, es geht nicht um Recht oder Unrecht sondern welcher Zeitrahmen zum Parkschein besorgen angemessen ist.
Ähnliches ist mir auch mal passiert. Da ich aber grad mit dem Parkschein angekommen bin, hab ich keinen Strafzettel erhalten.
Falsch.
Es war kein Parkplatz sondern eine ausgewiesene Parkschein pflichtige Parkfläche am Straßenrand. (Danke jedoch für den Hinweis das bei euch auf den Parkplätzen keine freundlichen Menschen herumlaufen die einen 5€ Schein wechseln können. Das ist ja schon fast unchristlich) Selber Vorgang war im übrigen der der zum Geldwechsel geführt hat. Ein freundlicher Passant der angesprochen wurde und Geld gewechselt hat.
Der Parkscheinautomat ist in einer Entfernung von etwa 180 Metern. (Mutmaßen wir, ein gehbehinderter oder körperlich eingeschränkter Mensch müsse diese Strecke überwinden, steht zur Debatte ob und wie groß der geschuldete Zeitrahmen zum überbrücken dieser Distanz ist.
Genau das ist passiert. Ich hab das Fahrzeug verlassen, war nicht ganz auf der Hälfte der Strecke als mich ein Bekannter darauf hinwies das ich ein Knöllchen bekäme. Hierauf kehrte ich erst um um den OA-Mitarbeiter zur Rede zu stellen wieso ich mehr oder minder direkt nach dem Verlassen des Fahrzeugs ein Knöllchen bekäme. Wie der oben angesprochene Zeuge aussagen konnte, kam der OA-Mitarbeiter aus einem gegenüberliegenden Eiskaffee (zeugt von der Arbeitsmoral des OA Mitarbeiters) und bewegte sich direkt auf die gegenüberliegenden Fahrzeuge zu, zu welchem auch meins zählte!
Das erschreckende daran ist der Umstand das wir hier sogenannte Brötchen-Tickets haben. Sprich das ziehen eines Parkscheins für die ersten 15 Minuten kostenlos ist. Wenn man nun davon ausgeht das die ersten 15 Minuten eh kostenlos sind, und ich für eine Stunde lösen wollte, frage ich mich, wie es dazu kommen kann das nach 1-2 Minuten (Ich kalkuliere mal mutig: ca. 180 Meter = 65 Sekunden bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 10 km/h zzgl. 30-40 Sekunden Geldwechsel bei einem Passanten (was wohl angemessen erscheint denn ich darf ja auch nicht in der zweiten Reihe stehen um in ein Geschäft zu gehen um dort zu wechseln auch wenn man jetzt auslegen könnte das Geldwechsel zu einer Lieferung von Bargeld an das Geschäft und einer Abholung anderen Bargeldes vom Geschäft ist, was dem Be- & Entladen entsprechen würde also kein Parken sondern Halten bedeuten würde) )
Nun stellt sich aber immer noch die Kernfrage die noch nicht beantwortet wurde. Gibt es eine Fristenregelung die gehalten werden muss um einem das erreichen des Parkscheinautomaten zu ermögliche???
Das der OA-Mitarbeiter grundsätzlich erstmal im Recht ist, da ich im Zeitraum der Ticketbeschaffung den Entgelt pflichtigen Parkplatz rechtswidrig ohne den nötige Obolus nutze, steht nicht zur Diskussion, sondern welcher Kulanzzeitrahmen vom Gesetzgeber hierfür vorgesehen ist.
Oder andersherum, wie weit darf/muss ein Parkscheinautomat entfernt sein um eben diese Situation nicht entstehen zu lassen.
Wie verhält es sich mit in der Zweiten Reihe anhalten um einen Parkschein zu lösen, um dann einen Parkschein pflichtigen Parkplatz zu nutzen und wenn keiner frei ist, kann ich diesen Umtauschen um in einer anderen Parkschein pflichtigen Zone zu parken?
Das 10 € Ortnungsgeld habe ich schon längst beglichen und darum geht es mir auch nicht. sondern um den Umstand das der OA-Mitarbeiter in einem Zeitrahmen von unter 3 Minuten ein Ticket schreibt und dann auch noch erklärt, er wisse ja nicht wie lange ich dort stehe und hätte nur gesehen das noch klein Parkschein im Fahrzeug liegt.
Was stelt sich der Gesetzgeber hier als angemessene Lösung vor um unnötigen Verwaltungsaufwand, zusätzliche Kosten und verschwendete Zeit zu vermeiden?
Oder ist das Parkgebaren der Kommunen eher mit dem wilden Westen zu vergleichen, wo erst geschossen und dann gefragt wird?
Ich hoffe hier konnte ich die Hintergründe meiner Frage ausreichend erläutern und danke dir trotzdem für deine Antwort auch wenn es nicht die Fragen von ganz oben beantwortet hat! ;-)