Beschwerde bei der Stadt, falschparker blockiert regelmäßig meine Einfahrt
Ich wohne in einer sehr schmalen Straße, gegenüber parkt immer ein Besucher der Nachbarn vor ihrer Hofeinfahrt. In dieser(meiner) Straße ist nur parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Ich ärgere mich jedes mal zu tode weil ich nicht aus meinem Hof rauskomme wenn er da steht, da die straße doch ziemlich klein ist. Ich fahre einen kleinwagen, mit einem größeren Wagen wäre es nicht möglich in meinen Hof zu fahren. Mittwochs hat das ordnungsamt zu, ich habe mehrere beweisfotos von den regelmäßigen falschparken geschossen. Ich bin schon öfters rüber gelaufen und habe geklingelt, die Familie sieht sich im recht da es ja ihre hofeinfahrt ist. Ich habe bereits zu frührem zeitpunkt bei der Stadt nachgefragt und die sagten mir parken sei prinzipiel nur in gekennzeichneten flächen erlaubt, egal ob vor der eigenen Einfahrt oder nicht.
Ich möchte keinen weiteren Stress und Streit mit den nachbarn allerdings würde ich meine Hofeinfahrt auch gerne nutzen und mein Auto im Hof parken da parkplätze hier mangelware sind. Wenn ich nun das Bildmaterial per Email und einer beschwerde an die Stadt bzw das ordnungsamt richte, wird das anonym behandelt oder wird im Brief stehen das ich meine Nachbarn angeschwärzt habe?
10 Antworten
Prinzipiell muss dein Name nicht im Bußgeldbescheid stehen. Oft wird einfach als Beweismittel "Zeuge" genannt. Erst wenn Einspruch eingelegt würde, würde dein Name bekannt. Aber wen kümmert das? Die werden wohl 1+1 zusammenzählen können, wenn als Beweismittel ein nicht namentlich benannter Zeuge genannt wird.
Das von dir beschriebene Parken hat nicht nur mit Parken in gekennzeichneten Flächen und damit zu tun, dass er vor seiner eigenen Ein-/Ausfahrt steht. Auf schmalen Straßen darf man auch gegenüber von einer Ein-/Ausfahrt nicht stehen. Und zuletzt gibt es sogar den Parkverstoß des behindernden Parkens. Von daher rechtlich eindeutig.
Wenn das Ordnungsamt zu hat und du die Einfahrt beispielsweise verlassen musst, kannst du auch die Polizei verständigen, ob die Kapazität frei hat, diese Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Denn u.a. dafür ist die Polizei per Gesetz da.
Auch hast du die Möglichkeit das Fahrzeug abschleppen zu lassen und dir die Kosten auf dem Klageweg wiederzuholen. Dazu müsstest du am besten wohl vorher Fotos machen.
Aber bleiben wir mal auf dem Boden und fangen mit dem Ordnungsamt an.
Ordnungsdienste genau wie die Polizei müssen sich an den Datenschutz halten (+ das machen sie auch). Somit wird keiner deine Personalien bekommen.
Mein Rat: Ruf immer wieder beim Ordnungsamt an und bestehe auf einen dauerhaften Auftrag, damit der Falschparker regelmäßig geahndet werden kann.
Fotos etc. haben keinen weiteren Wert, da auf Grund dessen keine Anzeigen gefertigt werden dürfen.
Ich gehe davon aus das es sich um eine Verkehrsberuhigte Fläche handelt (Zeichen 325.1)?
Grundsätzlich darf vor Grundstücks-Ein/Ausfahrten (auch vor der eigenen) nur gehalten werden um einen Schlüssel für die Toreinfahrt zu holen oder zum Be.-Entladen. Dabei sollte aber auch eine Be.-Entladetätigkeit sichtbar sein.
Abschleppen lassen kannst du ihn nicht, denn es fehlt dir die Rechtsgrundlage. Wenn du nicht aus deiner Einfahrt rauskommst kannst du bei der Polizei/Ordnungsamt anrufen. Dann wird der Falschparker umgesetzt. Vorraussetzung: Du musst die Einfahrt in diesem Augenblick verlassen wollen.
Wenn du Bock hast leihe dir irgend woher ein gr. Auto das auf gar keinen Fall aus deiner Einfahrt rauskommt und rufe das OA/Polizei. Dann wird der Falschparker abgeschleppt.
Was für ein Brief? Es gibt nur eine Handlungsmöglichkeit, die die Stadt hat - sie kann einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens erlassen. Und hierfür gilt die StPO - Beweismittel und Zeugen müssen dem Beschuldigten genannt werden. Wie sollte er sich sonst auch ggf .wirksam verteidigen.
Du kannst also Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen den Falschparker erstatten.. Dann mußt Du aber damit leben, dass Dein Name dabei auftaucht.
Mir wär der Streit ziemlich egal ich würde den Wagen abschleppen lassen anders lernen sie es ja anscheinend nicht.
Wenn ich den Auftrag erteile ein Auto abzuschleppen - bekomme ich auch die Rechnung.
Du kannst ja auch das Ordnungsamt den Auftrag erteilen, das Fahrzeug abzuholen.
Er kann sich die Kosten aber von dem Falschparker wiederholen, wenn er nachweisen kann, dass er anders nicht aus seiner Ausfahrt rauskam.
Falls er nachweisen kann, dass ihm durch die Verzögerung weitere Kosten entstanden sind, kann er diese ebenfalls geltend machen.
Aber er schreibt ja, dass er lieber anonym bleiben will, was hier allerdings nicht ganz einfach ist.
Nebenbei hat das Ordnungsamt leider zu, ich wollte eigentlich nur anrufen und schnell bescheid sagen aber irgendwie parkt der immer dann da wenn das ordnungsamt zu ist.
Ordnungsamt oder Polizei anrufen und denen sagen dass jemand auf Deinem Parkplatz steht und sie bitten das Auto abschleppen zu lassen.
Und dann? Bleibt er evtl. auf seinen Kosten sitzen...