Verwarnung zu unrecht wegen falschparken?
Ich habe einer Verwarnung in Höhe von 30€ bekommen da ich in einer Fußgängerzone geparkt habe. Ich habe aber nur dort geparkt da ich in einem Hotel welches in der Fußgängerzone ist untergebracht war. Und die Fußgängerzone ist markiert als Hotellgäste Zufahrt frei.
Ich habe allerdings nicht direkt vor dem Hotel geparkt sondern in der nächsten Seitenstraße welche zur Fußgängerzone gehört.
Zudem hatte ich 4 Wochen zu vor eine Op an der Hand wo ich Metallplatten entfernt bekommen habe und ich bin Schwerbehindert und habe nur einen Arm.
Die Umstände warum ich die Verwarnung nicht gerechtfertigt finde habe ich in den Anhörungsbogen geschrieben und folgende Antwort bekommen. (Siehe Bild)
Soll ich mich damit abfinden und die 30€ einfach zahlen oder dagegen vor gehen?
Irgendwie möchte ich nicht die 30€ grundlos zahlen.
Ich könnte meine Rechtsschutzversicherung einschalten aber wenn ich verliere muss ich noch mehr zahlen, oder ich probiere es über den VDK
Was soll ich jetzt machen?
8 Antworten
Ich würde die 30 Euro überweisen, wenn die Angelegenheit zur Bußgeldstelle geht, hast Du viel mehr Umstände, auch wenn Du Verkehrsrechtschutz hast. So ist alles mit den 30 Euro erledigt.
Bezahl das Ticket, es ist zurecht ausgestellt worden. Wenn Du einen Schwerbehindertenpass hast, dann kannst Du entsprechend ausgewiesenen Parkraum nutzen und den Ausweis auslegen. Ansonsten gilt das Parkverbot für alle, auch die, die immer sonst für Gleichbehandlung sind. ;-)
stimmt, aber wenn der Fragesteller ja, wie erwähnt, schwerbehindert ist, wird er den ja haben. Und dann wird er auch wissen wozu er den einsetzen darf. Zur Beantragung muss natürlich aber ein GdB vorliegen.
Irgendwie möchte ich nicht die 30€ grundlos zahlen.
Die zahlst Du auch nicht grundlos.
Du schreibst: "Fußgängerzone",
es geht also um einen Bereich der mit Zeichen 242 gekennzeichnet ist?
https://goo.gl/aU9uw4
Grundsätzlich darf man diesen Bereich mit Kraftfahrzeugen nicht befahren.
Wenn es eine Ausnahme wie hier "für Hotelgäste" gibt dann gilt die ausschließlich zum Aus- oder Einladen des Gepäcks - aber nicht zum Parken. Geparkt werden muss dann außerhalb dieses Bereiches.
Das Du 200m vom Hotel entfernt geparkt hast um Auszuladen ist für die Behörde unglaubwürdig.
Du solltest zahlen, ansonsten kommen zu den 30€ pauschal 28,50€ an Gebühren hinzu, im Zweifel droht sogar eine Gerichtsverhandlung.
"Was soll ich jetzt machen?" Zahlen. Sonst wird aus der Verwarnung ein Bußgeld, und das heißt: es wird teurer.
Du hast das geparkt, und parken ist nicht erlaubt. Auch nicht für Hotelgäste. Denen ist nur die Zufahrt erlaubt ein Ein- und Ausladen.
Ich habe in der Fußgängerzone geparkt da dort die Zufahrt frei angegeben war und das am leichtesten war dort zu parken und aufgrund meiner Schwerbehinderung und der vorherigen op habe ich etwas länger gebraucht um auszuladen. Ich soll die 30€ zahlen da mein Auto dort 10 min stand und das in meinen Augen zu recht
In Deinen Augen, klar, das heißt nicht, dass das auch rechtlich ok war. Wie Du hier ja durchaus nachlesen kannst gilt ein Parkverbot für alle.
Es war die Zufahrt frei, aber NICHT das Parken!!!
Wer lädt parkt nicht sondern hält.
Du hast aber nach eigener Aussage das Parken eingeräumt.
Ich habe mein Fahrzeug dort abgestellt um Gepäck auszuladen da vor dem Hotel Arbeiter mit Laub beschäftigt waren und genug andere Autos dort standen.
Unter "Zufahrt frei" versteht man lediglich, dass Hotelgäste bis zum Hoteleingang fahren dürfen, dort ihre Koffer ausladen und den Wagen dann wieder wegfahren zu einem genehmigten Parkplatz. Das heißt NICHT, dass du dort parken darfst.
Ich habe in der Fußgängerzone geparkt da dort die Zufahrt frei angegeben war und das am leichtesten war dort zu parken und aufgrund meiner Schwerbehinderung und der vorherigen op habe ich etwas länger gebraucht um auszuladen.
Ich soll die 30€ zahlen da mein Auto dort 10 min stand und das in meinen Augen zu recht
Ein Schwerbehintertenausweis ist aber KEIN FREIPARKEN-Schein
nochmal: Zufahrt frei heißt NICHT Parken frei.
Ich habe mein Fahrzeug dort abgestellt um Gepäck auszuladen da vor dem Hotel Arbeiter mit Laub beschäftigt waren und genug andere Autos dort standen.
Du hast aber WOANDERS geparkt, und zwar in einer Parkverbotszone. Was gibt es denn an diesem Text nicht zu verstehen. Zahle es und fertig.
Diesen Parkausweis bekommt man nur auf Antrag. Hier reich nicht "nur" der Behindertenausweis!