Parken in Wohngebieten?
Hallo,
Ich wohne zur Zeit unangemeldet bei meinem Freund. Mit dem Vermieter ist das alles abgeklärt, der kann einen Vertrag leider erst frühestens Mitte März machen. Keine Ahnung wieso.
Es hat sich aber jetzt wohl ein Mieter in dem Haus beim Vermieter beschwert, weil mein Auto ja immer in der Straße vorm Haus parkt, wo alle anderen auch parken. Es ist weder Anlieger frei, noch nur parken mit Anwohnerausweis oder sonst was, sondern einfach nur eine normale Einbahnstraße, in der alle einfach am Straßenrand parken.
Kann der Typ mir da jetzt irgendwie irgendwas?
Weil ich sehe es als eine öffentliche Straße, in der jeder parken darf, wie er lustig ist.
Danke im voraus.
6 Antworten
Wenn es eine öffentliche Straße ist und weder Verkehrszeichen noch sonstige Verkehrsregeln das Parken dort einschränken oder verbieten kannst du dort so lange parken, wie dein Auto zugelassen ist. Völlig unabhängig davon, ob du da wohnst oder wo du dich sonst aufhältst. Selbst wenn du am anderen Ende der Stadt wohnen würdest... er kann dir gar nichts.
Nein, der Mieter kann dir nichts, wenn es öffentlicher Raum ist.
Was für einen Vertrag? Es gibt keinen Vertrag zu machen. Dein Freund hat dem Vermieter mitgeteilt, das du bei ihm Wohnst.
Familienzuzug kann nicht wiedersprochen werden und dazu gehören seit neuster Rechtssprechung auch Lebensabschnittsgefährten, stellt sich der Vermieter quer, reicht eine Verlobung aus.
D.h. was der Vermieter machen muß ist das Formular auszufüllen, das du dort wohnst, damit du zum Amt gehen kannst um dich umzumelden. Sowie die Nebenkosten, die Personenabhängig sind anzupassen.
Das dauert nicht bis März. zumindest das Formular ist in 5 Min ausgefüllt.
Aber Miete und Nebenkosten müssen dann doch aufgeteilt werden etc
Das muss dann doch irgendwie geregelt werden :o
Ich bin ehrlich, ich hab keine Ahnung davon, der Vermieter meinte er macht alles fertig, aber es geht halt erst frühestens Mitte März.
Der Vermieter hat einen Vertrag mit deinem Freund. Wie du das finanziell mit deinem Freund regelst ist euer Problem. Es muß kein neuer Mietvertrag her. Dein Freund muß den Vermieter nur deinen Zuzug melden und das wurde ja erledigt.
Im gegenteil. im Moment einer Trennung kann ein gemeinsamer Mietvertrag sogar die Sache für euch erschweren, denn ein gemeinsamer Mietvertrag lässt sich auch nur gemeinsam kündigen.
Angepasst werden nur die Nebenkosten, die Personenabhängig berechnet werden.
Vielleicht sollte ich mal erwähnen, dass mein Freund zur Zeit leider arbeitslos ist und Hartz IV bekommt. Ich glaube dann sieht das alles anders aus, wegen dem Arbeitsamt und den Zahlungen bzw Kosten welche da übernommen werden.
Das hat mit dem Mieter/Vermieter verhältnis nicht zu tun sondern ist ein ganz anderer Fall. Dein Freund muß dem Amt melden, das du mit eingezogen bist und ihr eine BG seid. Dann wird euer H4 neu berechnet und deine Finanzielle Situation wird mit aufgenommen.
Ist ja auch egal jetzt.
Es ging ja eh um das Thema parken, darauf hab ich genug Antworten erhalten.
Der Rest klärt sich dann im März und gut ist.
Ist eh bekloppt, dass man keine vernünftige Möglichkeit hat ein zusammenleben zu versuchen, ohne sich direkt an irgendetwas fest zu binden.
Hm ok :o
Der hat scheinbar im Moment viel um die Ohren, auch mit anderen Wohnungen und kommt deswegen zur Zeit nicht dazu hat er gesagt, irgendwie sowas.
Dir ist aber schon klar, das du dich sofort umzumelden hast? Ansonsten kann dir das Meldeamt eine Saftige Strafe aufbrummen. Dein Freund soll dem Vermieter also eine Frist setzen, das Vermieterformular auszufüllen.
Warum können die das? Weswegen?
Weil es der Staat ist und er das Fordert.
Die wissen ja nicht, dass ich da wohne und wie sollten sie es raus finden? :o
Wo wohnst du denn derzeit sonst offiziell?
Bei deiner Mutter? ok kein Problem.
Derzeit keine Meldepflichtige Adresse, weil dein Alter Wohnungsvertrag gekündigt ist? Problem.
Bin bei meinen Eltern gemeldet. Von daher.
Nein der Nachbar kann dir gar nichts, ist ja nicht seine Strasse.
Es geht ihn schlicht gar nichts an wo du dein Auto parkst.
Leider gibt es so kontrollsüchtige Leute die sich in alles einmischen wollen.
Vielleicht ist sein eigenes Leben so langweilig
Wenn da keine Anwohnerparkplätze, Privatparkplätze oder Parkverbote sind kann der dir gar nix. Da darf dann ja JEDER parken.
Die StVG sowie StVO sagen:
Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht durch Zeichen oder Hinweise verboten ist.
Daher brauchst dir hier keine Gedanken machen.
Von dem was AntonAntonsen sagt mal ganz abgesehen, ist diese Antwort völlig falsch. Habe z.B. noch nie eine Kreuzung gesehen, auf der explizit ausgeschildert war, dass Parken verboten wäre. Trotzdem darfst du dein Auto nicht einfach mitten auf jeder x-beliebigen Kreuzung abstellen. Parken auf Rad- und Fußwegen ist auch nie durch Schilder verboten, trotzdem darf man sein Auto da nicht einfach raufstellen.
Die (!) StVG sagt das? Das ist mir neu.
Die Wohnungsgeberbescheinigung kann/muß der Freund (Mieter) ausfüllen, er stellt den Wohnraum zur Verfügung, er ist Mieter der Wohnung und er steht mit dem Vermieter in einem Vertragsverhältnis.
Der Vermieter muß in der Wohnungsgeberbescheinigung dann nur angegeben werden.
Die Freundin hat keinen Vertrag mit dem Vermieter, was soll der Vermieter bescheinigen.
Der Vermieter muß keinen neuen Vertrag machen.