Ist Parken auf Staatsstraßen zulässig?

5 Antworten

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Wenn nach deiner Empfindung durch dieses Fahrzeug eine gefährdung  oder behinderung ausgeht solltest du die rennleitung mit den schnellen blausilberfarbenen Fahrzeugen anrufen.

Die fahren dann mal zu den gegebenen Zeiten wenn das Fahrzeug dasteht vorbei und schauen sich das an.  nach einer sitationsbeurteilung  werden die schon Handlen.. da ein öffendliches intresse vorzuliegen   scheint.. Du kannst auch mal ein oder mehrer Bildchen fertigen  und der Rennleitung / Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadtverwaltung  zusenden oder zuschicken.   Joachim

Parken am rechten Fahrbahnrand ist überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich (durch Schild) oder generell (nach StVO §12) verboten ist.

Ich kann Deiner Beschreibung nichts entnehmen, was das Parken an dieser Stelle verbietet.

Mit der Behinderung muss man wohl leben, auch wenn's nicht schön ist.

Richtig "asozial" ist m. E. aber die Huperei - was soll die bringen?

Was ist bei Dir ein "großer Lieferwagen"? Und was ist eine "Staatsstraße"?

Dein Beitrag lässt hier einige Fragen offen. Welches zulässige Gesamt-gewicht hat Dein "großer Lieferwagen"? Handelt es sich hier um ein Wohngebiet, wo geparkt wird? Denn hier könnte § 12 Absatz 3a der StVO Anwendung finden. Schaust Du dazu auch hier:  http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Iolanthewind 
Beitragsersteller
 16.01.2016, 20:39

Staatsstraße = Landesstraße
der Lieferwagen hat keine 7,5t

Innerorts ist das in der Ortschaft erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Zum Beispiel durch Parkverbot Schilder.

Was ist eine Staatsstraße, und natürlich ist ständiges hupen eine Lärmbelästigung.

Iolanthewind 
Beitragsersteller
 16.01.2016, 20:44

Staatsstraßen heißen in Bayern die Landesstraßen.