Darf ich hier *siehe Bild* parken?

Verstößt gegen die Regel... 100%
Ist erlaubt. 0%

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7 Antworten

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Verstößt gegen die Regel...

Hi,

Darf ich hier in dieser Wohngegend in der Kurve der T-Kreuzung parken (siehe Markierung)?

Zumindest mal rein nach Augenmaß und "Pi mal Daumen" würde ich sagen nein...

Die StVO sagt zu Halten und Parken: "(3) Das Parken ist unzulässig [...] vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten" (§ 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO).

Damit riskierst Du zumindest einen Strafzettel - ich würde umparken, auch wenn man (scheinbar) niemanden stört.

LG

SaniOnTheRoad  01.01.2019, 20:34

Danke für den Stern!

Verstößt gegen die Regel...

Du nimmst die Sicht und gefährdest die Verekehrsteilnehmer stark, auch Fussgänger/Kinder.

Verstößt gegen die Regel...

Laut ADAC:

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 m einhalten.

Ausschlaggebend sind gem. § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Bei rechtwinklig aufeinanderstoßenden Fahrbahnkanten messen Sie von der Ecke 5 m in jede Richtung ab. Die Fahrbahnkante wird durch vorübergehende Einrichtungen, beispielsweise einem Bauzaun, verlängert.

Bei abgerundeten Ecken bestimmen Sie den Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, indem Sie die Kanten an ihren letzten geraden Stellen jeweils gedacht verlängern und einen - gedachten - Schnittpunkt bilden.

Das Verbot gilt auch bei Einmündungen von Straßen mit vollständiger Fahrzeugsperre (Zeichen 250) oder beim Einmünden von Einbahnstraßen. Das Parkverbot betrifft die rechte Fahrbahnseite, bei Einbahnstraßen auch die linke. Nicht betroffen ist das Parken gegenüber von Straßeneinmündungen.

Verstößt gegen die Regel...

Zitat STVO:

(3) Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,"

Verstößt gegen die Regel...

5 Meter Zone zum Schnittpunkt der Kurve, daher ist das hier nicht erlaubt.