Strafzettel mit falschen Vorwurf?

4 Antworten

Es kommt nicht auf die Reifen an, sondern auf die Außenmaße des Fahrzeugs. Wenn also die Stoßstange über dem Gehweg "schwebt", ist der Vorwurf des Parkens auf dem Gehweg erfüllt.

Wie beim Parken im Halteverbot reicht es dabei, wenn die Stoßstange auch nur 1 cm hineinragt.

Der Vorwurf ist also berechtigt.

Schwieriger finde ich die Frage, ob es verboten ist, lieber das Heck auf die Fahrbahn ragen zu lassen. Wenn das Parken auf der Fahrbahn nicht verboten ist und das Heck auch nachts ausreichend erkennbar ist, sehe ich da kein Verbot. Vielleicht übersehe ich aber auch etwas.

Hallo!

  • Es ist doch ganz einfach: Da, wo der Gehweg beginnt, endet mein Parkraum!
  • Querparken bedeutet ja nicht, dass ich vor fahren darf, bis die Reifen anstehen.

Sollte das Fahrzeug zu lang für diese Querparklücke sein, dann MUSS ich mir halt einen anderen, passenden Parkplatz suchen!

Da gibt es doch gar nichts zu diskutieren. 30 € Strafe sind doch gnädig!

Aber einmal davon abgesehen, ärgere ich mich auch als Mann, wenn ich mit dem Kinderwagen nicht einmal am Gehsteig vorbei komme, auf die Strasse auch nicht ausweichen kann, weil der Abstand zw den Autos zu gering ist usf. ... und nur, weil jemand, wie deine Frau zu bequem ist, sich einen für ihr Fahrzeug gerechten Parkplatz zu suchen!

Und dann sich noch über die Strafe zu beschweren, halte ich schon, gelinde gesagt, für stark!

LG Bernd

internetnihat 
Beitragsersteller
 10.11.2017, 11:13

Habe gerade mit der Stadt geeinigt und die Strafe fällt da die Parklücke sehr kurz sind und auch Gehweg .Da der weg eh nie benutzt wird . Zahle dafür nur versäumtes Parkticket 10 euro.

Ordnungsgemäß geparkt, wenn sich das komplette Fahrzeug einschl. Ladung bzw. überstehender Teile innerhalb des markierten Parkplatzes befindet.

Hängt irgendwas vorne, hinten oder seitlich drüber, droht Verwarnung/Bußgeld.

Sobald du auch nur leicht den Fußweg behinderst ist es verboten.
Keine Diskussion wo der Reifen ist und co.

Es gibt eine klare Regelung wie breit der Gehweg noch sein darf, wenn man drauf parkt.