Parken hintereinander-sprich zweiter Reihe
Ich wohne in einer Eigentumswohnung und habe einen eigenen Stellplatz. Meine Frage ist, wenn ich auf meinem Stellplatz parke, darf ich hinter meinem Auto ein weiteres Fahrzeug parken. Durch das hintere Fahrzeug wird niemand behindert. Meine Nachbarn fühlen sich aber auf irgendeine Weise gestört, so dass ich Post vom Verwalter bekommen habe und bei einer Wiederholung das Fahrzeug abschleppen will.
Was sagt ihr ? Und wie sieht die Gesetzeslage aus?
6 Antworten
Der Platz hinter Deinem Stellplatz gehört der Allgemeinheit, wenn ich das richtig verstehe.
Dann ist die Beschwerde der anderen Mitbewohner m.E. gerechtfertigt :-(
Ne Gesetzteslage gibts dazu nicht. Nur ne Hausordnung, je nach Lage des Parkplatzes vielleicht auch eine Feuerpolizeiliche Anordung. Du darfst aber nur auf deinem (gemieteten) Parkplatz parkten. Sowas regelt die Eigentümergemeinschaft, und der Verwalter darf die Regelung durchsetzen. Wäre auch dann niemand gestört, wenn alle 2 Autos da parken würden, wo nur Parkplätze für eines vorgehsehen sind?
Die Frage war rhetorisch. Natürlich darfst du nicht Gemeinschaftsraum zu deinem machen. D.h. der Hausmeister kann dich abchleppen lassen.
super :D
Die Nachbarn und Dein Vermieter haben recht ! Parken in zweiter Reihe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Man darf nur in zweiter Reihe halten und das auch nur ganz kurz (zum Einsteigen und Aussteigen).
Hier gehts doch um Privatgelände!
Wie Jezt`hintereinader oder nebeneinander?
In 2. Reihe nebeneinander darf man nicht parken.
Und hintereinader kann erlaubt sein wenn beide Autos in den Stellplatz reinpassen.
Hintereinander. Aber beide Autos passen nicht in den Stellplatz.
Aber beide Autos passen nicht in den Stellplatz.
Dann steht also das zweite Fahrzeug außerhalb des Stellplatzes und damit auf einer Fläche, welche eben genau nicht zu Deiner alleinigen Nutzung vorgesehen ist. Dann dürfte es nicht schwer zu verstehen sein, daß damit nicht jeder einverstanden sein muß.
ok danke.
Ich würde mal annehmen, dass man einen festgelegten Stellplatz nicht so einfach zu einem "erweiterten Stellplatz" (Doppelstellplatz) machen kann.
Keine Behinderung?
Vielleicht fühlt sich da schon derjenige behindert, der bei Euch für die Pflege und Reinheit der Außenanlage zuständig ist.
Es sind mehrere Stellplätze im Hof. Insgesamt 7 Stellplätze und 8 Garagen. Bei einigen wäre es möglich ein weiteres Fahrzeug hinter dem Stellplatz abzustellen und bei manchen nicht. Das heißt nicht bei allen.