Parken auf dem Bürgersteig? (Anhänger)
Hi Leute hab mal ne Frage Grundsätzlich darf man ja nicht auf dem Bürgersteig parken außer es wird entsprechend gekennzeichnet http://www11.pic-upload.de/02.02.15/kbi3lbjlttq.jpg Dieser Anhänger jedoch blockiert 2 Parkplätze quer und steht zudem noch teils auf den Gehweg ..... Schilder die dies erlauben gibt es nicht ... Was könnte schlimmstenfalls bei solch einem Anhänger passieren?
4 Antworten
Erster Punkt: § 12 Abs. 6 StVO: Es ist platzsparend zu parken. Im Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 62, 10 Euro.
Zweiter Punkt: § 12 Abs. 3b StVO: Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als 2 Wochen parken. Ob das zutrifft, wissen wir nicht. Im Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 57, 20 Euro.
Dritter Punkt: Richtig, auf dem Gehweg hat das Ding nichts zu suchen. Tatbestandsnummer 52?, 15 Euro.
Schick das Foto ans Ordnungsamt, die kümmern sich darum.
was willst du jetzt wissen? ob du dem ans bein pinkeln kannst oder was?
kannst du, wenn der anhänger da schon seit 2 wochen steht und nicht bewegt wurde...
Nein ich will niemandem "ans bein pinkeln" ein Kollege und ich haben und das nur gefragt was da passieren könnte als wir flaschen in den Containern im Hintergrund entsorgt haben :) Und danke für die Antwort :)
Der könnte vom ordnungsamt kostenpflichtig entfernt werden plus Bußgeld