Gewohnheitsrecht auch beim Parken?
Ich wohne seit fast zehn Jahren an der gleichen Adresse, eine Sackgasse mit Wendehammer. Hier wurde bis jetzt immer einseitig am Strassenrand, auf der anderen Seite halb auf dem Gehweg geparkt. Es gibt weder ein Verbotsschild, noch eines welches das Parken hier so erlaubt.
Vor ein paar Jahren hat die zuständige Wohnungsbaugenossenschaft für Anlieger kostenpflichtige Parkplätze anlegen lassen. Diese werden auch genutzt, aber die Parkplatzsituation hat sich trotz allem nicht gebessert. Seit gestern fährt hier nun das Ordnungsamt Streife und hat für alle die halb auf dem Gehweg parken Knöllchen verteilt.
Jetzt zu meiner Frage. Wenn ich nun immernoch so parke, sprich halb Gehweg halb Strasse und ein Knöllchen bekomme, kann ich dann aufgrund des Gewohnheitsrechts dagegen angehen? Oder kann ich sogar weiterhin so parken ohne belangt zu werden wenn ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufe? Bis zum gestrigen Tag wurde die Art des Parkens in unserer Strasse so zugelassen, bzw geduldet.
3 Antworten
Weil Du seit langer Zeit aus Gewohnheit ein Verbot (Parken auf Gehwegen) missbrauchst hast und es nie kontrolliert wurde, willst Du daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten? Das wäre ungefähr das Gleiche, als ob ich regelmäßig in einem bestimmten Geschäft klaue und jetzt - nach Jahren - mal erwischt wurde, weil das Geschäft einen Detektiv engagiert hat. Hab ich da nicht ein Gewohnheitsrecht, weil ich das schon immer so gemacht habe?
Ich wohne seit fast zehn Jahren an der gleichen Adresse...Hier wurde bis jetzt immer einseitig am Strassenrand, auf der anderen Seite halb auf dem Gehweg geparkt. Es gibt weder ein Verbotsschild...
Wenn ich nun immernoch so parke, sprich halb Gehweg halb Strasse und ein Knöllchen bekomme, kann ich dann aufgrund des Gewohnheitsrechts dagegen angehen?
Woran soll ich denn erkennen können, daß DU so unklar formuliert hast?
Du hast einfach nur 10 Jahre Glück gehabt. Jetzt wird kontrolliert und somit das Parken teuer.
Kannst trotzdem weiter da Parken. Musst halt dann ständig die Knöllchen zahlen. Soviel zu Deinem "Gewohnheitsrecht".
Ich wollte damit nicht sagen das ich seit 10 Jahren so parke (obwohl ich zugegeben muss da auch schon gestanden zu haben), sondern lediglich nachfragen ob alle die hier seit mitlerweile 25 Jahren so parken evtl eine Chance haben dagegen anzugehen falls ein Knöllchen am auto klebt.
Nein. Was Dir auch klar sein sollte.
nein, da gilt kein Gewohnheitsrecht mehr.
Geht ja nicht nur um mich. An dieser Stelle wird von ca 100 Personen seit mehr als 25 Jahren genauso geparkt...darum meine Frage nach dem Gewohnheitsrecht. Und das ist keine Erfindung von mir, das gibts tatsächlich!
Also nicht gleich verbal draufkloppen, sondern evtl bei Unklarheit nochmal nachfragen.
mfg