Gewohnheitsrecht auch beim Parken?

3 Antworten

Weil Du seit langer Zeit aus Gewohnheit ein Verbot (Parken auf Gehwegen) missbrauchst hast und es nie kontrolliert wurde, willst Du daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten? Das wäre ungefähr das Gleiche, als ob ich regelmäßig in einem bestimmten Geschäft klaue und jetzt - nach Jahren - mal erwischt wurde, weil das Geschäft einen Detektiv engagiert hat. Hab ich da nicht ein Gewohnheitsrecht, weil ich das schon immer so gemacht habe?

Magdebuerger 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 21:35

Geht ja nicht nur um mich. An dieser Stelle wird von ca 100 Personen seit mehr als 25 Jahren genauso geparkt...darum meine Frage nach dem Gewohnheitsrecht. Und das ist keine Erfindung von mir, das gibts tatsächlich!

Also nicht gleich verbal draufkloppen, sondern evtl bei Unklarheit nochmal nachfragen.

mfg

Texaner71  11.04.2017, 21:55
@Magdebuerger
Ich wohne seit fast zehn Jahren an der gleichen Adresse...Hier wurde bis jetzt immer einseitig am Strassenrand, auf der anderen Seite halb auf dem Gehweg geparkt. Es gibt weder ein Verbotsschild...

Wenn ich nun immernoch so parke, sprich halb Gehweg halb Strasse und ein Knöllchen bekomme, kann ich dann aufgrund des Gewohnheitsrechts dagegen angehen?

Woran soll ich denn erkennen können, daß DU so unklar formuliert hast?

Du hast einfach nur 10 Jahre Glück gehabt. Jetzt wird kontrolliert und somit das Parken teuer.

Kannst trotzdem weiter da Parken. Musst halt dann ständig die Knöllchen zahlen. Soviel zu Deinem "Gewohnheitsrecht".

Magdebuerger 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 21:37

Ich wollte damit nicht sagen das ich seit 10 Jahren so parke (obwohl ich zugegeben muss da auch schon gestanden zu haben), sondern lediglich nachfragen ob alle die hier seit mitlerweile 25 Jahren so parken evtl eine Chance haben dagegen anzugehen falls ein Knöllchen am auto klebt.

Gerneso  12.04.2017, 06:35
@Magdebuerger

Nein. Was Dir auch klar sein sollte. 

nein, da gilt kein Gewohnheitsrecht mehr.