Bootsanhänger parkt auf Parkstreifen
Hallo,
bei uns auf der Straße parkt ein Nachbar sein Anhänger mit beladenem Motorboot bereits seit einigen Wochen. Der Anhänger hat ein grünes Nummernschild. Darf er nach ( §12 StVo (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.) Parken ? was stellt demnach ein gekennzeichneter Parkplatz dar ? Ist das schon ein Parkstreifen, wie bei uns der Fall, oder gibt es dafür "extra" gekennzeichnete Flächen ?
Wie verhält sich das mit einem Wohnmobil ? Er parkt ständig (obwohl auf der Straße genug frei ist) bei mir direkt vor meinem Wohnzimmerfenster. Mir ist somit die Sicht und natürlich auch viel Tageslicht genommen. Habe ich eine Handhabe dagegen, oder bin ich da seiner Willkür ausgeliefert ?
Wir wohnen hier in einer ruhigen reinen Wohngegend, und mich macht dieser Zustand mittlerweile seelisch fertig.
Vielen Dank schonmal.
7 Antworten
Ein Anhänger darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an der gleichen Stelle geparkt werden! Bei einem grossen Wohnmobil sieht es anders aus.Sprich doch mal höflich und nett mit dem Eigentümer.....bin Sicher dass er das versteht! Wir sind Wohnmobilisten mit dem gleichen Problem. Wir wollen unsere Nachbarn nicht nerven,aber dennoch das Fahrzeug im Auge behalten!Blöde Situation,aber mit gutem Willen lässt sich eine Lösung finden!
Das ist echt schade!Aber es gibt halt leider solche Ekelpakete!Hast du es schon mal mit einem netten Brief+einer schön verpackten Flasche Wein probiert? Einfach vor die Tür gestellt. LG Abraxsa
Frag doch einfach deinen Nachbarn ober er das Ding einfach ein paar Meter weiter parken kann. Warum immer gleich anzeigen???
Der Anhänger darf dort, wie du bereits in der StVO gefunden hast, nur 2 Wochen parken und muss dann bewegt werden. ("entsprechend gekennzeichnet" sind ausdrückliche Anhängerparkplätze). Wenn er dann einmal um den Block fährt und wieder dort parkt, ist das rechtlich ok. Ebenso verhält es sich mit dem Wohnmobil (hier kenne ich allerdings nicht die Frist, ich meine, die wäre kürzer als 2 Wochen). Und wenn er vor deinem Fenster parken will, darf er das auch. Aber du kannst ihm ja mal vorschlagen, 5m weiter zu fahren :-)
Beim Wohnmobil gilt das nicht (siehe meine Antwort unten) man darf jedoch nur auf der Straße darin schlafen wenn das schlafen ausschließlich der "Wiedeerlangung der Fahrtüchtigkeit" dient. Wenn aber keiner drin ist, darf es unbegrenzt da stehen.
Das Wohnmobil darf auf der Straße solange stehen wie es eine Zulassung hat. Anhänger müssen alle zwei Wochen umgeparkt werden.
Wende dich an das Straßenverkehrsamt. Wenn dich solche Kleinigkeiten fertig machen, solltest du mal zum Arzt gehn.
Naja, ich möchte Dich mal sehen, wenn in Dein Wohnzimmer kaum noch Licht rein kommt, weil das Wohnmobil bald höher ist als das WZ Fenster ... Von daher tue das mal nicht als "KLIENIGKEIT" ab, ok ?
Entschuldige bitte meine Unwissenheit.
hätte man Bild einstellen sollen und ob die Parkfläche nicht den Bebauungsvorschrifen vor Wohnzimmern entspricht. Vor Schlafzimmern wäre das sogar von Vorteil
Vom Prinzip her hast Du schon Recht, jedoch hat bereits mein alter Herr (als er noch hier gewohnt hat) bereits mehrfach darüber ein Disput gehabt, ohne langfristigen Erfolg... Das Resultat sehe ich so gut wie jeden Tag vor dem Wohnzimmerfenster