Bootsanhänger parkt auf Parkstreifen

7 Antworten

Ein Anhänger darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an der gleichen Stelle geparkt werden! Bei einem grossen Wohnmobil sieht es anders aus.Sprich doch mal höflich und nett mit dem Eigentümer.....bin Sicher dass er das versteht! Wir sind Wohnmobilisten mit dem gleichen Problem. Wir wollen unsere Nachbarn nicht nerven,aber dennoch das Fahrzeug im Auge behalten!Blöde Situation,aber mit gutem Willen lässt sich eine Lösung finden!

marquez71 
Beitragsersteller
 01.06.2009, 23:53

Vom Prinzip her hast Du schon Recht, jedoch hat bereits mein alter Herr (als er noch hier gewohnt hat) bereits mehrfach darüber ein Disput gehabt, ohne langfristigen Erfolg... Das Resultat sehe ich so gut wie jeden Tag vor dem Wohnzimmerfenster

Abraxsa  03.06.2009, 21:01
@marquez71

Das ist echt schade!Aber es gibt halt leider solche Ekelpakete!Hast du es schon mal mit einem netten Brief+einer schön verpackten Flasche Wein probiert? Einfach vor die Tür gestellt. LG Abraxsa

Frag doch einfach deinen Nachbarn ober er das Ding einfach ein paar Meter weiter parken kann. Warum immer gleich anzeigen???

Der Anhänger darf dort, wie du bereits in der StVO gefunden hast, nur 2 Wochen parken und muss dann bewegt werden. ("entsprechend gekennzeichnet" sind ausdrückliche Anhängerparkplätze). Wenn er dann einmal um den Block fährt und wieder dort parkt, ist das rechtlich ok. Ebenso verhält es sich mit dem Wohnmobil (hier kenne ich allerdings nicht die Frist, ich meine, die wäre kürzer als 2 Wochen). Und wenn er vor deinem Fenster parken will, darf er das auch. Aber du kannst ihm ja mal vorschlagen, 5m weiter zu fahren :-)

krabbe22  02.06.2009, 00:33

Beim Wohnmobil gilt das nicht (siehe meine Antwort unten) man darf jedoch nur auf der Straße darin schlafen wenn das schlafen ausschließlich der "Wiedeerlangung der Fahrtüchtigkeit" dient. Wenn aber keiner drin ist, darf es unbegrenzt da stehen.

Das Wohnmobil darf auf der Straße solange stehen wie es eine Zulassung hat. Anhänger müssen alle zwei Wochen umgeparkt werden.

Wende dich an das Straßenverkehrsamt. Wenn dich solche Kleinigkeiten fertig machen, solltest du mal zum Arzt gehn.

marquez71 
Beitragsersteller
 01.06.2009, 23:51

Naja, ich möchte Dich mal sehen, wenn in Dein Wohnzimmer kaum noch Licht rein kommt, weil das Wohnmobil bald höher ist als das WZ Fenster ... Von daher tue das mal nicht als "KLIENIGKEIT" ab, ok ?

etmundi  01.06.2009, 23:56
@marquez71

Entschuldige bitte meine Unwissenheit.

Gerd2  02.06.2009, 00:00
@etmundi

hätte man Bild einstellen sollen und ob die Parkfläche nicht den Bebauungsvorschrifen vor Wohnzimmern entspricht. Vor Schlafzimmern wäre das sogar von Vorteil