Darf ein Klein LKW quer über drei Parkboxen parken?
In unsere Siedlung parkt seit einiger Zeit ein Klein LKW . Da er zu lang für die normale Parkbox ist, stellt er sich quer auf drei Parkplätze. Letzte Woche hatte er sogar noch einen Anhänger dabei und hat 6 Parkplätze auf diese Weise blockiert. Darf das so sein?
3 Antworten
In § 41 StO zu Zeichen 299 (Parkflächenmarkierung) heißt es:
Ist die Beachtung der Markierung wegen der Fahrzeuggröße nicht möglich, darf dort nicht geparkt werden (DAR 90, 9).
Außerdem heißt es in § 12 Abs. 6 StVO: es ist platzsparend zu parken. Wenn durch das Querparken 3 Parkboxen blockiert werden, so wird gegen diese Vorschrift verstoßen. Der Lkw darf also nicht im Bereich der markierten Stellplätze parken.
Durch die Markierung wird vorgegeben, wo und wie geparkt werden darf. Kann man das nicht, dann darf man da auch nicht parken.
Das kannst Du leicht klären.Wenn der Parkplatz nur für PKW ist,dann sollte es gekennzeichnet werden.Wenn aber kein Schild dort steht,Verbot für LKW ab...2,8 bzw.7,5t to. dann darf er dort parken.Es sieht mir so aus,das deine Hausverwaltung oder falls öffentlich,die Gemeinde dir Auskunft darüber erteilen wird.Bedenke aber auch,es ist ein Politikum,das es kaum mehr Lager gibt,nur noch rollende Landstraße....wo bitte sollen die LKW parken? Immerhin in den Wohnquartieren,gibt es ohnehin nur wenig Parkaraum, die Lenk-und Ruhezeiten müssen eingehalten werden,viele Fahrer müssen gleich von Zuhause auf den "Bock".Letzte Vermutung....es soll ein PKW-Platz sein,die Beschilderung wurde aber nicht vorgenommen.Wenn es dich stört und du keinen Parkplatz mehr bekommst...kümmere dich drum.Alles Gute.LG.
Wenn aber kein Schild dort steht,Verbot für LKW ab...2,8 bzw.7,5t to. dann darf er dort parken
Außerhalb der Markierung? Nein.