Park&Control "Zustellung" am Scheibenwischer?
Habe heute ein Mahnschreiben von Park&Control erhalten. Sehe tatsächlich auf den Fotos mein Auto, auch mit gelbem "Strafzettel", habe diesen aber nie gesehen. Frage : Ist die "Zustellung" per Scheibenwischer rechtens? Wenn ich vom Ordnungsamt ein Knöllchen bekomme, bekomme ich die Zahlungsaufforderung per Post. Was kann ich dafür, wenn der Zettel draußen auf welche Art auch immer verloren geht? Dafür soll ich jetzt Mahngebühren zahlen, obwohl es nicht mein Fehler war ? Ein höflicher Anruf bei der Firma brachte nichts, der Mitarbeiter leierte nur mehrmals was von AGBs.
Wie soll ich mich verhalten?
Ich verstehe ja , dass diverse Märkte den Kunden die Parkplätze freihalten wollen, ich war auch dort einkaufen. Wenn es aber schon eine Schrankenanlage gibt, wäre das meiner Meinung nach eine bessere Lösung, diese zu aktivieren. Dann kann jeder seine Kosten kalkulieren. So muss ich aus Unwissenheit/Hektik/übersehen...30 Euro + 4 Euro für Halterermittlung zahlen und noch mehr (s.oben)
7 Antworten
Wenn dir die Ursprungsforderung nie zugegangen ist, brauchst du natuerlich auch keine Mahnkosten zu zahlen. Ziehe die paar Euro einfach ab und zahle den Rest.
Will man die Mahnkosten dann doch noch von dir, sollen sie dich halt verklagen. Dasc werden die bei den 3 oder hoechstens 4 Euro aber kaum tun. Erst recht nicht, wenn sie den Zugang der Ursprungsforderung gar nicht beweisen koennen.
...
Den Strafzettel gibt es für falsches Parken und die (vermutlich) öffentlich aushängenden AGBs bestimmen, wer wann nutzungsberechtigt ist und wer nicht.
Insofern hat der Betreiber alles notwendige getan.
Wenn jetzt Kinder oder der Wind den Zettel entfernt haben, dann ist das Falschparken dadurch nicht aufgehoben worden.
Wenn man falsch geparkt hat und erwischt wird, sollte man dazu stehen und auch die Konsequenzen akzeptieren.
Ohne Zustellung einer Rechnung kann man nicht In Zahlungsverzug kommen daher können keine Mahngebühren erhoben werden. Das hat mit AGB's nichts am Hut das ist deutsches Recht.
naja, man kann sich aber auch an allem aufhängen.
das knöllchen gab es doch in erster linie fürs falschparken.
wie du dich verhalten sollst? zahl das knöllchen und du ersparst dir eine menge ärger
... hört sich aber doch richtig an, wenn es Dir immer wieder geleiert wurde.
Schaue ggf. noch einmal nach, steht doch sicherlich am Zugang zum privaten Parkplatz oder im Laden.
... aber auch jetzt wurde doch noch nicht bzw. soll nicht bezahlt werden, ohne die Mahngebühren.
Wirst du nicht drumherumkommen. Bei der Einfahrt steht bestimmt eine parkdauer. Diese hast du überschritten. Die Zeiten sind reichlich bemessen, wenn nicht sogar mit Parkscheibe Pflicht. Die Politessen klemmen Dir auch das knöllchen unter den Wischer. Sei ehrlich, der Wind entfernt nicht deinen Zettel.
Frage bis zum Ende gelesen? Es geht mir um die Mahngebühren. Ich habe nicht mal eine erste Zahlungsaufforderung bekommen.