Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen (fairmount / dateyard). Was tun?
Hallo zusammen,ü
Ich habe mich mal auf einer Internetseite angemeldet, die von 'dateyard' betrieben wird. Und bei der Anmeldung habe ich einen falschen Namen angegeben, meinen Bezirk bzw. Stadt angegeben und meine E-Mailadresse angegeben, welches ich aber neu angelegt hatte. Nun droht mir dieses Unternehmen per E-Mail mit Anwälten etc. und möchte Geld von mir, obwohl ich nichts gekauft habe oder irgendeine Leistung in Anspruch genommen habe. Ich habe mich nur angemeldet, mich umgeschaut, und mehr nicht. Hier ein Auszug aus der Mail:
" Die Zustellung unseres Mahnschreibens an die von Ihnen bei der Nutzung des Onlineangebotes angegebene Adresse war nicht möglich. Sollten Sie vorsätzlich bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung falsche Kontaktdaten eingegeben haben, so könnten Sie sich des sogenannten Eingehungsbetruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auftraggeberin die IP Adresse Ihres bei der Anmeldung verwendeten PCs mitgeloggt hat und die Staatsanwaltschaft mittels dieser und Ihrer Mail-Adresse eine Adressermittlung vornehmen kann. "
Was soll ich tun? Wie ernst kann ich dieses Schreiben nehmen?
Vielen Dank
6 Antworten
Die Forderung ist nicht durchsetzungsfaehig. In den einschlägigen urteilsdatenbanken kein einziger Hinweis das jemals geklagt wurde.
Ich würde nicht auf diese email reagieren.
dann war diese anmeldung mit einer mitgliedschaft verbunden... einer kostenpflichtigen
Wenn die Registrierung kostenpflichtig war, dann hast du dich des Betrugs schuldig gemacht. Auf http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/11/dateyard-ag.html gibt es schon einige Fälle, aus denen hervorgeht, dass die Geschäftspraktiken wohl nicht ganz seriös sind. Prüf mal nach ob du bei der Registrierung deutlich drauf hingewiesen wurdest, dass es kostenpflichtig ist.
Wenn nicht, dann würde ich an deiner Stelle davon ausgehen, dass das eine dieser Abmahnklitschen ist, die hoffen, dass wenn sie möglichst offizielle Schreiben an möglichst viele Leute schicken, genug zahlen, damit es sich finanziell rentiert. Dann werden die das vermutlich alleine schon wegen des Aufwands, deine Identität rauszufinden, einstellen.
Wenn es dort deutlich steht, dann hast du bereits mit der Registrierung einen Vertrag abgeschlossen, einen Dienst genutzt und diesen anschließend nicht Bezahlt. In dem Fall solltest du dich, zumal der Vorwurf des Betrugs im Raum steht, zumindest von einem Anwalt beraten lassen. Eventuell wäre das selbst im ersteren Fall keine schlechte Idee.
Wenn die Registrierung kostenpflichtig war, dann hast du dich des Betrugs schuldig gemacht.
Die Kostenpflicht alleine macht es nicht aus. Die Seite bzw. der Betreiber müssen sich auch an die herrschenden Gesetze halten. Stichwörter: Preisauszeichnungspflicht und Buttongesetz. Halten sie sich nicht dran, kann es nie einen Vorsatz zur Vermögensschädigung gegeben haben. Denn dann war ja nicht erkennbar, dass es kostenpflichtig ist. :-)
Ich würde, wenn die hier tricksen so weit gehen, dass ich die anzeige wegen gewerblichen Betruges. Die Anmeldeseite, wo die Buttons nicht korrekt beschriftet sind usw. bei der Polizei als Beweis vorlegen, sowie auch deren Drohmail.
Ich würde denen dann per eMail schreiben: "Aufgrund ihrer massiven Verstöße gegen geltendes Recht ist weder ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen, noch bin ich Ihnen sonst wie etwas schuldig. Aufgrund ihrer absurden Drohungen habe ich nun meinerseits Anzeige wegen gewerblichen Betruges erstattet."
Nein, sowas sind leere Drohungen. Schreibe denen einen Antwort dass du einen Nachweis haben möchtest (IP Adresse und deine Bestätigung, dass sie dir was auf Rechnung ausstellen dürfen), hier ein Beispiel für dich:
"Ich fordere Sie hiermit auf, mir schriftliche Nachweise über die Art
und Weise des vermeintlichen Vertrags, die in diesem Sinne notwendigen
Internetprotokolle mit dokumentierten Zeitstempeln und den dazugehörigen
Vertragsunterlagen/AGB´s zur Verfügung zu stellen, dass diese auf Ihre
juristische Tragfähigkeit auch gerade unter dem Hintergrund der Rechtsnorm §312g Abs. 3 BGB, dem Az. 1 O 55/13 des Landgerichts Koblenz und dem Az. 08 O 3495/12 des Landgerichts Leipzig (jeweiliges Landgericht) einwandfrei überprüft werden können."
Hoffe ich konnte dir helfen. Informiere aber bitte auch deinen Rechtsanwalt darüber, dass falls was sein sollte, du dich an in wendest und er ungefähr darüber bescheid weiß.
"ch habe mich nur angemeldet, mich umgeschaut, und mehr nicht."
das reicht aus um gebühren zu zahlen.
wann war das denn?
es ist unwahrscheinlich das der betreiber vom gericht einen beschluss bekommt um die ip und den inhaber ermitteln zu dürfen.
ich kenne die "hinweise" von web.de u.ä. da steht eindeutig das man ein abo abschliesst und was es kosten wird.
auf dem button steht dann "kostenpflichtig bestellen".
genauer geht es nun wirklich nicht. lesen sollte man da aber schon noch selber
Es geht hier nicht um web.de
Und deine Erklärung hat nichts mit deiner völlig absurden Behauptung zu tun, dass alleine das Sich-Umschauen bereits Zahlungspflichten auslöst.
genauer geht es nun wirklich nicht. lesen sollte man da aber schon noch selber
Hast du überhaupt die Frage gelesen?
Nein, reicht es nicht. Informiere dich doch endlich mal über so Dinge wie das Buttongesetz.