Auto als Behindertenfahrzeug kenntlich machen
Hallo Leute, habe gerade beim Einkaufen folgende Szene beobachtet
Ich bin auf den Supermarktparkplatz gefahren und an den Behindertenplätzen vorbei gefahren. Da haben sich zwei Leute um einen Platz gestritten. Der eine stand drauf und saß i Fahrzeug. aber ohne jeglichen Aufkleber am Auto, dass darauf hingewiesen hätte, das es ein Auto von einem Behinderten ist(Rollstuhlaufkleber).
Dann kam einer zu Fuß vorbei und meinte, dass wäre ja wohl eine Unverschämtheit, sich dahinzustellen, er hätte ja gar keinen Aufkleber. Da hat der andere ihm seinen Behinderten-Ausweis gezeigt. Damit war der "Streit" beendet. Nun meine Frage, muss man so einenAaufkleber am Auto haben wenn man behindert ist, also gehbehindert. Oder reicht es aus, wenn der Parkausweis sichtbar im Auto angebracht ist, wenn man parkt ? Ich meine als Behinderter. Weiß das jeamnd ? LG Strolchi09
13 Antworten
Man muss keinen Aufkleber haben, wir haben uns auf den behinderten Parkplatz gestellt und haben meinen Behindertenausweiß sichtbar in die Frontscheibe mit der Buchstabenseite gelegt und das reichte. Anhand der Buchstaben erkennt man die Art der Behinderung. Gehbehindert, AG, Ausergewöhnlich Gehbehindert u.s.w..
Das habe ich zum Thema Behindertenparplatz gefunden: Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Nur Personen mit den Merkzeichen “außergewöhnlich gehbehindert” (aG) oder “blind” (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus. Es wird ein blauer Ausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt. Auch ein Gipsbein reicht nicht aus, um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Auch eine Autopanne berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz. Also, Drachentöter, hast Du nach dieser Definition nicht ganz Recht, oben im ersten Abschnitt steht, Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können, da steht nichts von Buchstaben.
Ich kenne die Regelungen weil ich selber so einen Parkausweis besitze und den gibt es wirklich nur wenn eines der Merkzeichen aG oder Bl im Behindertenausweis vorhanden ist. Das Ordnungsamt stellt sobald diese Bedingung erfüllt ist ohne wenn und aber den Parkausweis aus. Ach ja das aG bekommt man genau dann wenn man man sich "außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen" kann.
Ich glaub jetzt wird es Wort klauberei.Also, erst einmal, ich habe aG und hatte mir in meiner Unwissenheit vor Jahren einen Behinderten Aufkleber aus dem Spielzeugladen geholt, bis mir jemand das mit dem Ordnungamt erklärte. Ich meinte aber was anderes, wenn ein Autofahrer einen Hilflosen Menschen auf dem Gehweg endeckt und sich entschließt ihn gleich um die Ecke ins Krankenhaus zu fahren und sich auf einen Behindertenparklplatz stellt, dann hat er einen Menschen geholfen der ohne fremde Hilfe sich nicht bewegen konnte oder (selbst Erlebt). Man schmiss mir aufgestemte Betonbrocken in die Mulde von meiner Baumaschiene, ein Brocken fiel wieder heraus und brach dem Kollegen den Fuß, der Kollege konnte nicht mehr allein laufen. Wenn kein anderer Parkplatz frei wäre, wäre laut der Regel OHNE aG berechtigt einen Behindertenparkplatz zu benutzen, den, der Mann war hilflos. Ich würde Direkt zur Notaufnahme fahren, dass was ich machen würde ist aber Sekundär, entscheiden ist, jeder Mensch darf da parken ohne ein aG zu besitzen. Und ich bin überzeugt, kein Polizist oder Ordnungshüter würde weiterhin Bußgelder verlangen, wenn man mit einem Ärztlichen Attest nachweisen kann, das er ohne fremde Hilfe nie zum Arzt gekommen wäre. Denk da drüber nach, es sind nicht nur wir die außergewöhnlich Gehbehindert sind, manchmal trifft es irgend einen anderen und der hat kein aG. Schöne Woche wünsch ich Dir.
Ohne den Blauen Ausweis darfst du auf einem Behindertenparkplatz du darfst sogar sofort abgeschleppt werden. Auch wenn du eine Ausweis besitzt aber vergisst ihn aus zu legen gibt es eine Knolle und falls abgeschleppt wird muss man die Kosten auch bezahlen. Bei Notfällen darf man natürlich vieles was normalerweise Verboten ist, aber das ist nicht der Normalfall sondern ein seltener Sonderfall.
Sag mal bitten, wie soll ein Blinder mit Behindetenauswei BI Autofahren???
Leider ist diese Antwort niocht korrekt, Es ist so das man eine blauen Behindertenparkausweis gut sichtbar auslegen muss, der nomale Behindertenausweis reicht da nicht. Das ist auch verständlich, den Gültigkeitsdauer und Merkzeichen sind auf unterschiedichen seiten des Behindertenausweis und der Behindertenausweis enthält zusätzlich angaben die außenstehende nichts angehen.
Grundsätzlich, steht eines, mein Beh. Au. Hat immer gereicht. Aber nun nehmen wir Deinen Fall, ich soll eine Strafe von 15,- Euro bezahlen und ich Beweise das ich da Parken durfte und wenn ich dann auch noch erzähle das man mir meinen behinderten Aufkleber (den blauen) gestohlen hat, glaubst Du die würden das weiter verfolgen? Das es Betonköpfe gibt, bin ich von überzeugt. Aber, was ich da geschrieben habe, haben uns Beamte erzählt, die uns gerade einen Strafzettel verpassen wollten und die Beiden sagten zu uns, legen sie ihren B. A. mit den Buchstaben nach oben, das wird immer akzeptiert. Selbst wenn Du Recht hast, hatten wir nie Schwierigkeiten und ich Wette 100000 andere auch nicht. Und Anton, nehmen wir an, Dein geschilderter Fall ist vorgekommen, so ist dieser Fall nur eine Ausnahme und was machen Ausnahmen, sie bestätigen die Regel. Auf Deutsch, sie bestätigen, was ich gesagt habe.
Wenn der Blaue Parkausweis nicht ausliegt darf sogar abgeschleppt werden der Behindertenausweis reicht nicht aus. Natürlich können die Ordnungskräfte ein Auge zu drücken, aber eine Rechtanspruch gibt es nicht. Die Wette würdest du verlieren, das es bereits Fälle gab in denen rigeros abgeschleppt wurde. Was der "Beamte" gesagt hat mag dort wo er Arbeite gelten in einer anderen Gemeinde kann das aber anders sein.
Das ist mir jetzt echt zu dumm, ich schreibe, -hat immer ausgereicht und Du schreibst, - darf abgeschleppt werden, darf, muss, kann oder soll? Darf, hört sich nach, vielleicht an? Ist das jetzt ein anderes vielleicht wie meines? Aber, Anton, das verstehst Du bestimmt auch nicht? Bekommst Du das nicht mehrt mit, mein hat und Dein darf sind kein MUSS.
Selbst wenn man da stehen darf,also einen blauen Beh.Parkschein bekommen hat,wundert es mich immer wieder,was da so für Leute aussteigen,bzw Einsteigen.Beh.Parkplätze gibt es leider zuwenige zb. Einkaufszentrum,Baumarkt usw. Ich selbst bin aufm Rollstuhl angewiesen (TH11/12 Lähmung) und brauche einen breiteren Parkplatz als andere,schliesslich muss der Rolli noch ausn Auto raus und das benötigt eine Türbreite mehr als ein normaler Parkplatz! Entweder wird der Rolli mechanisch oder wie bei mir per Hand ausgeladen.Ich muss dann noch die Räder einstecken (schnellspann). Bei Rollifahrern ist der Beh.Parkplatz also vollkommen berechtigt !!!Meist stell ich mich dann so hin,das rechts von mir keiner mehr Parken kann...(wenn da zb.die Einkaufswagen gestapelt werden) hatte es schon so oft,das sich andere dann mit in den Beh.Parkplatz gestellt haben...durch die überbreite,hat man ja immer die türbreite mehr,bis ende der markierung.wenn ich dann zurück komme,kann ich nicht einsteigen,weil der Platz halt fehlt,entweder ich lasse den dann rausrufen,oder frag einfach jemanden,der mein Auto nen Stück rausfährt. was ich auch nicht verstehen kann,sind die Leute die einen berechtigten Schein haben und sich raufstellen,obwohl sie es nicht nötig hätten.also jeder der normal laufen kann,oder meint,weil er Mutti oder Oma gefahren hat und die Berechtigung noch dabei hat,das man sich da drauf stellen muss.selbst ich als rollifahrer,benutze nicht immer einen Beh.Parkplatz,wenn es auch anders geht...wie gesagt,wenn ich so Parken kann,das rechts neben mir keiner mehr Parken kann,dann lass ich halt rechts 50cm mehr Platz,um ausladen zu können,so könnte dann zb.ein anderer Rollifahrer auf die seltenen Beh.Parkplätze
Hallo Pokerfrieda, ich sehe es als allgemeines Problem, sie reden zwar alle, das man Behinderte versteht, jedoch die Wirklichkeit sieht anders aus. 99% der Leute sagen, sie hätten, angeblich, kein Problem mit Behinderten, nur Leider, das wirkliche Leben, sagt was anderes.
Das da ein Behinderter erscheinen kann, wie Du, der den Platz wirklich brauch da dran denkt keiner. Erst wollte ich jetzt noch Beispiele schreiben, aber für Wem? Du hast von diesen Beispielen mehr als genug. Wir müssen uns halt da dran gewöhnen, Betonköpfe, wird es immer wieder geben. Deinen Kommentar, müssten sehr viele Leute eigentlich lesen, so dass sie auch wissen, mit welchen Unannehmlichkeiten, manche Rolli-Fahrer zu kämpfen haben. Schönes Wochenende Dir.
ach der Parkplatz war behindert? lach
Danke für die Antwort, "aus erster Hand", sozusagen. LG Strolchi09
Na Mensch Strolchi, da für bin ich doch noch da. ;-)) Danke.
Wieso, wo wolltest du denn hin ?:-)
Du hast recht, also ich revidiere meine Antwort, da für bin ich da. ohne noch ;-))
Ich als Mitarbeiter in einem Europaführenden Umrüster im Gebiet der Umrüstung solcher Fahrzeuge rate dazu den Ausweis an die Frontscheibe gut sichtbar anzulegen. Dazu rate ich aber auch das Auto mit genügend Hinweisen auszustatten. Eventuell an der Heckscheibe und wenn Rollstuhlfahrer an der Stelle wo der Rollstuhl plaziert ist. Ich hoffe diese Information ist Hilfreich. Mit besten Grüssen Herr Rukwid
Nun wenn er auf einem Behindertenparklplatz steht muss er eine sogenannte Parkberechtigung haben (Blauer Ausweis) diesen bekommt er nur wenn er 100% aG(aussergewöhnlich gehbehindert)oder bl(blind) ist. Alle anderen Behinderungen und seien sie noch so schlimm berechtigen nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
Seltsam, wieso braucht ein blinder einen Behindertenparkausweis? Mir wurde ein solcher Ausweis für meine absolut gehunfähige Tante (man mußte sie tragen) verweigert. Begründung: "Sie können die Tante ja vorm Arzt absetzen und dann einen Parkplatz suchen."
Wie kann ein Blinder BI Autofahren?
Das mit dem GdB von 100 vergisst du am besten wieder das ist nämlich kein Kriterium, es geht nur um die Merkzeichen im Ausweis.
du musst nur den behindertenausweiß sichtbar ans fenster legen
Warum gibt es nur diese Rolli aufkleber, es gibt auch andere Behinderungen. Man wird egal wo man sich hin stellt angemeckert.Nur weil man keinn Rollstuhl dabei hat. Wo gibt es die anderen Aufkleber.
ausser Rolli.
Leider darfst du nur mit dem Behindertenausweis da nicht Parken, du benötigst einen Blauen Behindertenparkausweis den bekommt man wenn man eines der Merkzeichen aG oder Bl im Behindertenausweis hat beim zuständigen Amt, meist Ordnungsamt kostenfrei ausgestellt