Web.de Mahnung Minderjährig

5 Antworten

Wie hast du die Mahnung bekommen -per Post oder Per Mail

und bist du damals auch nicht dem Club beigetreten .

dann gibt es auch auf web,de keine Mahnung !

Raazoon 
Beitragsersteller
 09.01.2014, 15:39

Per Post, laut dem Brief habe ich auch welche per Mail geschickt bekommen. Nur kann ich das ja jetzt nicht mehr checken, da der Account gesperrt wurde. Wie gesagt, das letzte mal das ich mit dem Account online war, ist bereits einige Monate her. Ich bin mir ziemlich sicher, den Club nicht beigetreten zu sein.

Ich bin noch minderjährig, kann ich irgendwas tuen um diesen Vertrag aufzulösen ohne irgendwas zu zahlen?

Wenn du minderjährig bist besteht kein wirksamer Vertrag, so lange deine Eltern diesem nicht zustimmen.

AanAllein  10.01.2014, 11:19

Warum nicht?

kevin1905  10.01.2014, 11:59
@AanAllein

Weil Personen zwischen 7 und 17 Jahren nur

eingeschränkt geschäftsfähig

sind.

Diese können wirksam Verträge schließen, zu ihrem eigenen Vorteil aus Mitteln die ihnen zur Verfügung stehen, sei es Taschengeld, Ausbildungsvergütung, etc. (§ 110 BGB).

Davon ausgeschlossen sind immer Verträge, die eine wiederkehrene Zahlung vorsehen, wozu Abos, Darlehen, Kredite, Handy- und Internetverträge, etc. gehören.

Diese sind immer zustimmungspflichtig durch den/die Erziehungsberechtigten um wirksam zu werden (§ 184 BGB).

AanAllein  10.01.2014, 12:04
@kevin1905

Davon ausgeschlossen sind immer Verträge, die eine wiederkehrene Zahlung vorsehen, wozu Abos, Darlehen, Kredite, Handy- und Internetverträge, etc. gehören.

Woraus soll sich das ergeben?

mepeisen  11.01.2014, 16:50
@AanAllein

Das ergibt sich daraus, dass du keine Ratenverträge oder ähnliches abschließen darfst ohne Erlaubnis der Eltern.

http://www.vorsicht-im-netz.de/index.php?id=25

Der Taschengeldparagraph zieht deswegen nicht, weil in den meisten Fällen die Abos und wiederkehrenden Zahlungen das monatliche (!) Taschengeld deutlich überschreiten. Zudem könnte das Taschengeld ja auch gestrichen werden. Darüber hinaus bedürfen die meisten Fälle von Kreditabschlüssen zusätzlich nicht nur die Bestätigung des erziehungsberechtigten, sondern sogar die des zuständigen Gerichtes. §1822 BGB Nummer 8.

Alleine wegen der notwendigen Zustimmung eines Gerichtes sind Ratenzahlungsvereinbarungen mit Minderjährigen in der Regel komplett unwirksam.

AanAllein  11.01.2014, 16:59
@mepeisen

Auf der von dir verlinkten Seite steht schlichtweg Unsinn. Es kommt bei der Wirksamkeit des §110 nicht auf die Höhe des Betrages sondern nur auf die Art der Mittel an. Wenn Leistung und Bewirken der Leistung zeitmässig zusammenfallen(wie hier), sind auch Abos zulässig. Die Zulässigkeit von Kreditverträgen spielt hier ja nun keine Rolle.

Eigentlich kommen die Rechnungen bei dem Verein per Mail und die Mahnungen per Post.

Hast Du denn bei Web.de dein Geburtsdatum korrekt angegeben und deine Eltern haben dem Vertrag auch nicht zugestimmt? Wenn dem so ist, so sollte einer deiner Erziehungsberechtigten ein Schreiben aufsetzen, und mitteilen, dass sie einem ggf. abgeschlossen Vertrag nicht zustimmen. Dabei deutlich machen, dass auch Zweifel bestehen, dass überhaupt eine Willenserklärung von dir vorliegt (deswegen das ggf.). Das dann per Einwurf-Einschreiben an Web.de und - falls ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet ist - auch an dieses.

Raazoon 
Beitragsersteller
 09.01.2014, 16:27

Jetzt mal angenommen ich hätte nicht mein richtiges Alter angegeben, was wäre es für ein Unterschied? Ich bin mir gerade unsicher, ob ich mein richtiges angegeben habe.

mepeisen  09.01.2014, 19:23
@Raazoon

Das macht keinen Unterschied.

Ifm001  09.01.2014, 21:18
@mepeisen

Natürlich macht es einen Unterschied! Auch Jugendliche müssen für ihr handeln geradestehen ... dann halt nach den Jugendstrafrecht. Und bei der Angabe einen falschen Geburtsdatum handelt es sich um eine Täuschung.

Somit wäre also erstmal der Kaufvertrag nichtig, woraufhin der Verkäufer wegen der Täuschung vorgeht, was einerseits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und gleichzeitig einen Schadensersatzanspruch begründen kann.

Raazoon 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 22:50
@Ifm001

Und wenn ich zum Zeitpunkt der Kontoerstellung nicht strafmündig war?

mepeisen  11.01.2014, 16:56
@Ifm001

Und bei der Angabe einen falschen Geburtsdatum handelt es sich um eine Täuschung.

Nein, das falsche Alter anzugeben ist gerade keine Täuschung und erst Recht keine Straftat. Eine Täuschung ist es, wenn man von vorn herein vor hatte, sich zu bereichern. Dann muss man auch als Jugendlicher dafür gerade stehen. Wenn man also von vornherein wusste, dass es kostenpflichtig ist.

bei web.de registriert man sich zunächst zu einem vollständig kostenlosen Dienst und gibt seinen Geburtstag an. Monate oder Jahre später wird man mit Geburtstagsgeschenken überhäuft, macht einen unbedachten Klick und dann wird man in eine Abo-Falle gelockt. Dass man sich also von vornherein durch die Falschangabe seines Alters bereichern wollte, stimmt hier schlichtweg nicht.

Der "Verkäufer" wird in dem Fall ziemlich sicher weder strafrechtliche Konsequenzen einleiten wollen (sprich Strafanzeige erstatten) noch vor Gericht ziehen. Das liegt in der Natur der Sache. Wer eine Abofalle betreibt, weiß genau, dass er selbst am Rande der Legalität arbeitet oder darüber hinaus. Und Web.de wissen das, die dutzenden erfolgreichen Klagen und Abmahnungen der Verbraucherzentralen sind da eindeutig. Ich würde hier keine Angst haben.

Wer natürlich bei einem erkennbar kostenpflichtigen Dienst sein Alter falsch angibt, um dann nicht zahlen zu wollen, der sollte auch ggf. mit Konsequenzen rechnen.

Geh zu deinen Eltern. Die sollen dem Inkasso oder wer auch immer sich meldete ein Einschreiben schicken. Textvorschlag, wie ich es schreiben würde:

"Hallo. XYZ ist unser minderjähriger Sohn. Wir haben diesem Vertrag nicht zugestimmt. Er hatte dafür keine Erlaubnis. Zudem gibt er an, nie auf einen Button mit der Beschriftung "Kostenpflichtig bestellen" geklickt zu haben. Nach unserer Recherche im Internet handelt es sich bei ihrem Angebot um eine betrügerische Abofalle, die schon dutzendfach von den Verbraucherzentralen abgemahnt wurde. Wir stellen in Aussicht, Strafanzeige wegen Nötigung oder Betrugs zu erstatten, wenn Sie uns weiter belästigen. Wir werden nicht mehr antworten, einem Mahnbescheid wird widersprochen. Wir untersage die Speicherung unserer personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Ifm001  09.01.2014, 21:25

Nach unserer Recherche im Internet handelt es sich bei ihrem Angebot um eine betrügerische Abofalle, die schon dutzendfach von den Verbraucherzentralen abgemahnt wurde.

Solche Vorwürfe ist recht sinnfrei und haben bestenfalls keine Wirkung. Schlechtestenfalls sind sie Kontraproduktiv. Überhaupt ist so ein aggressives Vorgehen nicht empfehlenswert. Das einzige was es an Effekt bringen kann, ist den sportlichen Ehrgeiz des Gegenüber herauszufordern. Sachliche Formulierungen bringen da deutlich mehr.

mepeisen  11.01.2014, 16:39
@Ifm001

Bei 1und1 ist es durchaus empfehlenswert. Warum? Weil die Reklamationen exakt gar nicht interessieren. Der Vorwurf ist auch nicht sinnfrei, sondern A) web.de bekannt und B) im Internet bei den Verbraucherzentralen altbekannt. Seit Jahren liefern sich 1und1 und die Verbraucherzentralen ein Katz- und Mausspiel. Wieso sonst werden sie fast im Monatsrhythmus von denen verklagt und abgemahnt? Wieso sonst haben die trotz Button-Gesetz keine Lust, sich daran zu halten? Weil sie unvorsichtige Internet-Nutzer, die ihr Geburtstagsgeschenk anschauen wollen, in diese Abo-Falle locken wollen. Immer wird mit einem kostenlosen Geschenk geworben und unbemerkt geht man diesen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein, weil nur die ersten 3 Monate kostenlos sind. Das ist die Definition einer klassischen Abo-Falle.

Ich habe gestern (25.01.14) auch eine "Letzte" Mahnung von web.de erhalten - ebenfalls über die Summe von 32,50. Das Kuriose daran : ich bin gar kein Mitglied bei web.de, ich habe dort gar kein Email-Postfach oder sonstiges. Vor etwa 12 Jahren hatte ich dort kurzzeitig mal einen Free-Mail-Account, habe diesen aber wieder gelöscht und seitdem auch nie mehr einen beantragt. Meine damalige Adresse weicht von meiner jetzigen ab, die Mahnung erging aber an meine aktuelle (jetzige) Adresse. Vor allem : einer "letzten" Mahnung sollte vorab ja erst einmal eine Rechnung und eine erste und zweite Mahnung vorangehen. Ich habe jedenfalls eine Mail an web.de geschrieben, da ich von einem Irrtum oder eines Betrugsschreibens Dritter ausgehe. Bin mal auf die Antwort gespannt, als nächsten Schritt würde meinerseits das Musterschreiben der Verbraucherzentralen folgen - zahlen werde ich jedenfalls Null-Komma-Nix ! Hat hier sonst noch jemand einen (ähnlichen) Brief erhalten - ohne Mitglied bei web.de zu sein ?