Als Minderjähriger Vertrag unterschrieben?
Hallo Ich habe vor ca einem Jahr einen Vertrag für ein 6 monatiges trainingsabonnement abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Unterschrift war ich Minderjährig(17) und ich wurde nich gefragt ob ich schon 18 bin also habe ich den Vetrag unterschrieben und gar nicht daran gedacht. Als ich einen Einzahlungsschein für die nächsten 6 Monate bekam habe ich meiner Trainerin geschrieben das ich aus Finanziellen und Zeitlichen Gründen nicht mehr in das Training kommen kann, woraufhin sie mir schrieb das ich einen Vertrag unterschrieben hätte und das nun zu spät wäre. Ich habe ihr dann nochmal ganz genau meine Situation geschildert worauf ich keine Antwort bekam. Nun 6 weitere Monate später habe ich wieder einen Einzahlungsschein erhalten welcher an meine ganze Familie gerichtet war. Als ich ihr geschrieben habe ob ich mich nicht klar ausgedrückt habe verweisten sie auf eine Vertragsklausel welche aussagt das man min. einen Monat vor ablauf einen eingeschriebenen Brief mit der Vertragsauflösung schicken muss. und mir wurde noch ausführlich erklärt wie teuer eine anfechtung wäre da sie das anscheinend schon ein paar mal hatten. Als ich sie informierte wollte sie das gespräch mit meinen Eltern suchen und sagte mir das eine mutwillige Täuschung noch Folgen haben wird. Aber da sie von einer Betreibung zu einem Gespräch gegangen ist gibt mir Mut. Meine Eltern wussten nichts davon das ich in das Training gehe.
ich will nochmals erwähnt haben das sie sehr auf den Vertrag fokussiert waren auch als ich ihnen erst nett erklären wollte das ich jetzt ein halbes jahr aussetzte und vielleicht später wieder beitrete.
Können die mir was?
ps:lebe in der Schweiz
Danke im Voraus
5 Antworten
Hab jetzt nur die ersten Zeilen gelesen und gesehen zu dem Zeitpunkt der Unterschrift war ich 17 also Minderjährig Da man mit 18 erst Vertragsmündig ist, ist der Vertrag ungültig und die Personen die den Vertrag abgeschlossen haben, haben sich Strafbar gemacht da er einen Vertrag mit Minderjährigen abgeschlossen hat. Auf dich kommt allerdings keine Strafe zu.
Ich denke nicht das er zahlen muss da der Vertrag nie Rechtskräftig Vereinbart wurde daher existiert auch kein Vertrag. Er muss weder Zahlen noch bekommt er ärger. Wenn überhaupt bekommt der Chef ärger , da er mit einem Minderjährigen einen Vertrag abschließen wollte.
@peterobm
Der Vertrag ist nie rechtskräftig zu Stande gekommen, darum muss man ihn auch nicht kündigen oder sonst wie widersprechen. Für sämtliche (Betreibungs)verfahren brauchts als Grundlage einen gültigen schriftlichen Vertrag....ohne geht nix
"Ab Volljährigkeit ist er eigenverantwortlich für den Vertrag ob er dem noch entsagen kann .... mmmhhhh"
Du redest von einem Vertrag der rechtlich gesehen nicht existent ist.
nicht so schnell - Schweiz - in Dland sind solche Verträge zunächst schwebend Unwirksam - bis dem ein Erziehungsberechtigter zustimmt.
Ab Volljährigkeit ist er eigenverantwortlich für den Vertrag ob er dem noch entsagen kann .... mmmhhhh
im ZGB der schweiz steht man müsse einen schwebenden Vertrag durch die erziehungsberechtigten oder selber wenn man 18 wird bestätigen was ich nicht getan habe. Ausserdem kann es als bestätigung gelten wenn man weiter Rechnungen zahlt nachdem man Volljährig wird, was ich nicht habe
gekündigt hast nicht, auch dem Vertrag nicht widersprochen - du hast auch nach Aufforderung nicht gezahlt - und hast nicht reagiert - in meinen Augen dürfte damit der Vertrag rechtsmäßig sein
das fitness-studio kann sich auf den kopf stellen oder dich auch gerne verklagen. zum zeitpunkt des abschluss des vertrages warst du minderjährig, d.h. nicht geschäftsfähig; daher ist der vertrag unwirksam.
wenn die so dusselig waren und keinen ausweis verlangt haben, bleiben sie auf den kosten (sofern welche entstanden sind) sitzen.
geschäftsfähig ist man ab 16
ist das in der schweiz anders als in deutschland? oder gilt das nur wie bei uns im rahmen des sog. "taschengeld-paragrafen"? also nur für geringefügige werte/käufe.
eher ab 18 - vorher nur eingeschränkt
das gilt für kleinere Beträge auch aber nicht bei automatisch verlängernden Vertägen
entscheidend sind die Mittel über die er verfügt, hat er Mieteinnahmen im 5 stelligen Bereich, sind das Peanuts....
Alles was mit bindenden Verträgen zu tun hat ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz erst ab 18
Schweiz - da gelten viell. andere Gesetze wie hier in Dland k.A.
auch dir in der Schweiz sollte bekannt sein, dass man mit 17 wenn man nicht volljährig ist, selbstständig keine Verträge abschliessen darf.
Bist in der Zwischenzeit aber 18 - tja ganz dumm gelaufen -
ob du sagen kannst, dass du zum Zeitpunkt der Unterschreibung keine 18 warst - gegen angehen kannst??
das Lesen des Vertrages ist wohl ausgeblieben - vor allem das mit den Kündigungen AGB´s /Kleingedruckten
deine Trainerin ist nicht massgeblich - man schreibt ne Kündigung an die Adresse, sie auch im Vertrag steht.
"ob du sagen kannst, dass du zum Zeitpunkt der Unterschreibung keine 18 warst"
Verträge ohne Datum und Unterschrift des Unterzeichnenden sind ungültig.
Ich hatte mit 17 eigene Wohnung und eignes Gehalt und natürlich konnte ich Geschäfte tätigen und Verträge unterzeichnen. Z.B. Fahrradankauf auf Raten.
hat da das Familiengericht nachgeholfen - z.B. Heirat unter 18
Der Vertrag ist ungültig und du musst nichts bezahlen wofür du keine Gegenleistung erhalten hast oder willst. Du kannst mit einem ungültigen Vertrag für nichts belangt werden.
..und übrigens, die versuchens natürlich, könnte sich ja lohnen....auch wenn sich ein hochprofessionell aufgemachtes Inkassobüro meldet...kannst du getrost ungelesen ins Altpapier schmeissen! ; )
Hauptsache erstmal einen Vertrag abschließen. ^^ Kommt es aber zur Zahlung, ziehen alle den Schw*** ein und berufen sich auf die Minderjährigkeit und ob der Vertrag denn überhaupt gültig sei. Dessen sollte man sich vorher bewusst sein. ^^
War er nicht, kannst du nicht lesen?
er hat als 17 jähriger bezahlt, und als 18 jähriger die Kündigung vergessen, da kommt er nicht raus. Aus dem Erstvertrag hätte er Chancen gehabt, die hat er nicht genutzt
Es gibt keinen schriftlichen "Zweitvertrag"
@MKausK
Aus einem ungültigen Vertrag muss man sich nicht bemühen auszusteigen, weil er nie rechtskräftig zu Stande kam. Niemand kann einen ungültigen Vertrag als Basis hernehmen um dann, wenn er das Alter erreicht hat irgendwelche Forderungen zu stellen.
Er hat als 17 Jähriger den Vertrag abgeschlossen und nur das zählt.
Genau darum gibt es dieses Schutzalter...um gelegentlich auch seine Lehren daraus zu ziehen...hat ja nur Positives 😉
da war er schon 18 = null Chance da raus zu kommen
ich habe das training besucht und ein halbes Jahr bezahlt. habe aber die kündigungsfrist aus den Augen verloren
Ach Schweiz ja wie schon geschrieben hab ich nur die ersten paar Zeilen gelesen das stimmt so in Deutschland für Die Schweiz weiß ich das jetzt nicht so genau aber oft unterscheidet sich sowas kaum