Wer haftet, wenn ein Paket falsch zugestellt wurde?
Wir haben ein Paket bestellt, das laut Versandunternehmen zugestellt wurde, wir haben auch eine Kopie von der Empfangsbestätigung erhalten. Problem: das Paket wurde nicht von uns angenommen, sondern in einer Firma ca. fünf km entfernt, die den selben Namen und den selben Straßennamen hat wie wir, aber eine andere Hausnummer. Und die sagen, sie haben das Paket nicht. Was mache ich in so einem Fall? Für gute Antworten wäre ich sehr dankbar, es geht immerhin um einige Monate Taschengeld meines Kindes.
9 Antworten
Dort melden. beharren: ist nicht bei Euch angekommen. Der Versender muss einen Nachforschungsantrag stellen. Wenn Ihr Adresse usw. alles korrekt angabt, leigt der Fehler nicht bei Euch sondern beim Zusteller.
Und Euch muss die Ware korrekt zugestellt werden
Mal nebenbei.. gleicher Name, gleiche Straße aber x Kilometer auseinander. Natürlich hat der Zusteller einen gravierenden Fehler gemacht!
Wenn in einer größeren Stadt 4 Müllers in der Hauptsraße wohnen.. Manni Müller in Hauptstr. 1.. Heide Müller Hauptstr. 17.. Peter-Paul Müller Hauptstr. 367 und Paul-Dieter Müller Hauptstr. 501..
dann darf der Postbote auch nicht einfach alles beim ersten Müller abgeben, wo er grad vorbeikommt.
Also macht denen Dampf.
Problem: das Paket wurde nicht von uns angenommen, sondern in einer Firma ca. fünf km entfernt
Dann soll der Paketdienst dort hinfahren, es abholen und zu Euch bringen. So einfach ist das. Solange das Paket nicht in Euren Händen ist, ist der Vertrag nicht erfüllt.
Der Zustelldienst hat einen Vertrag mit dem Absender. Der Absender hat dafür bezahlt, daß der Paketdienst etwas beim Empfänger abgibt. Hat er aber nicht. Das müssen nun Absender und Paketdienst untereinander ausmachen. Der Empfänger hat sein Paket nicht bekommen und somit hat der Absender dem Käufer gegenüber seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt - es sei denn, ein unversicherter Versand war vereinbart.
so weit, so richtig; siehe mein post weiter unten
Der Versender muss einen zustellungsnachweis haben (z.B. DHL Paket). Bei einem Päckchen ist das nicht der Fall. Unternehmen sind ebenfalls verpflichtet Pakete, die nicht an sie gerichtet sind oder bestellt wurden einzulagern. Als Privatperson ist das andern. Wenn Du also einen zustellnachweis hast "Unterschrieben von Hrrn/Frau XYZ" einfach nochmal hin mit dem nachweiss
Das Paket wurde nachweislich (!) an die falsche Adresse zugestellt, auch wenn "nur" an die falsche Hausnummer. Somit bist du schon mal ganz sicher aus dem Schneider.
In Österreich müsste sich der Absender an den Paketdienst wenden, der dann gegenüber dem Absender schadensersatzpflichtig ist, denn der Fehler liegt ja in seinem Bereich (nämlich der Zustellung), allerdings nur wenn das Paket/Päckchen/Brief entsprechend versichert war, sonst trägt nämlich der Absender das Risiko einer Fehlzustellung/Beschädigung etc.
In jedem Fall muss entweder die Lieferfirma oder der Absender für Ersatz sorgen und in jedem Fall wird es normaler Weise leider etwas dauern bis du den Ersatz bekommst, es sei denn der Absender zeigt sich entgegenkommend (denn die Post braucht auf alle Fälle länge für so eine Abwicklung).
Na zumindest nicht du. Ihr habt bei Firma X bestellt, die hat de facto nicht geliefert, ihr Problem. Das muss die Firma X mit dem Paketdienst ausmachen.
Der irrtümliche Empfänger des Päckchens gibt aber an kein Päckchen übernommen zu haben, somit wird das wohl nicht gehen. Außerdem holen Zustelldienste normalerweise keine bereits zugestellten Sendungen wieder ab.