Pachteinnahmen aus Waldeigentum und Ausgaben in der Steuer ansetzen?

1 Antwort

Ja, es handelt sich hierbei um steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehören die Pachteinnahmen genauso wie die Erlöse aus dem Holzverkauf. Kosten können natürlich gegengerechnet werden. Die Grundbucheintragung gehört allerdings zu den Anschaffungskosten und wirkt sich daher nicht unmittelbar aus ( Erst bei Verkauf werden die Anschaffungskosten vom Erlös abgezogen).

Für den Verkauf von Kalamitätsholz gibt es eine Steuerermäßigung, die aber die Anzeige über die Höhe des beschädigten Holzes vor dem Verkauf vorraussetzt.

Grundsätzlich musst du eine Gewinnermittlung erstellen. Es kann passieren, dass das Finanzamt das Ganze nach ein paar Jahren als Liebhaberei ( steuerrechtlich für Hobby) einstuft, wenn sich kein nennenswerter Gewinn einstellt.

Zusätzlich gibt es in der L+F etliche Fallstricke in der Umsatzsteuer, die unbedingt zu beachten sind, wenn ihr Holz verkauft. Ich würde daher empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen, am besten einen, der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft Experte ist.

loora88 
Beitragsersteller
 02.03.2020, 11:57

Danke für die ausführliche Antwort :)

Also die Grundbucheintragung kann ich jetzt nicht absetzen.

Und für das Sturmholz hätten wir vorher beim Finanzamt angeben müssen, das wir Sturmholz verkaufen? Da wir das nicht gemacht haben (weil wir es nicht wussten) wird der Gewinn voll versteuert? Wir haben 106€ für das Holz bekommen und haben 105€ Aufwendungen um das Holz aus dem Wald zu holen. Das gleicht sich ja aus.

Ehrlich gesagt ist mir mein Geld etwas zu schade, dafür einen Steuerberater zu beauftragen. Es geht ja wirklich nur um ein paar Euro.