ist eine Heizungsanlage Zubehör, Scheinbestandteil oder Bestandteil eines Hauses?
Ich habe ein Haus bei der Zwangsversteigerung ersteigert und den Zuschlag erhalten. Nach ca. 6 Monaten kommt ein Stadtwerk auf mich zu, mit der Begründung, dass die Anlage Stadtwerk gehört und der Voreigentümer (Schuldner) hätte nicht vollständig bezählt.
Eigentlich sollte Stadtwerk nach ZVG § 55 beim Amtsgericht Ihre Förderung melden müssen. Dies haben Sie versäumt und der Rechspfleger hatte auch nicht von einer Heizungsanlage mitgeteilt. Es gab diesbezüglich auch keine Eintragung im Grundbuch. ... Der Anwalt kommt u.a. mit "Heizungsanlage wäre ein Scheinbestandteil,...."
Leider kenne ich mich nicht bei dieser Angelegenheit aus. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
3 Antworten
Eine generelle Antwort kann man hierauf nicht geben. Das ist immer eine Einzelfallfrage. Was für eine Art von Heizungsanlage ist es denn und von wem und zu welchem Zweck wurde sie eingebaut? Von der Zwangsversteigerung sind Scheinbestandteile nicht umfasst, sondern nur wesentliche Bestandteile und ggf. Zubehör. Die Frage ist also, ob es sich um ein Scheinbestandteil oder ein wesentliches handelt. Notfalls muss dies ein Gericht entscheiden.
sorry, kleine Korrektur, Dies habe ich abgelehnt
Das die Heizungsanlage den Stadtwerken gehört, müßten sie erst beweisen. Laß Dir die Unterlagen zeigen. Habe noch nie gehört, daß Stadtwerke in einem Haus Heizungsanlagen einbauen. Wie gesagt, laß Dir die Unterlagen zeigen. Ich weiß, daß der Eigentümer eine Heizungsanlage selbst einbauen läßt.
Die Definition von "Scheinbestandteil" findet sich in § 95 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/95.html
Der lediglich vorübergehende Zweck könnte sich aus der Anlage selber ergeben. Wenn etwa dort durch ein Schild auf das Eigentum der Stadtwerke hingewiesen wird, sieht es eher schlecht für Dich aus.
Es gab einen Vertrag zwischen Ersteigentümer und dem Stadtwerk. Als Stadtwerk Ihre Raten nicht mehr vom Ersteigentümer erhalten hat, wollten sie, dass ich den Vertrag übernehme. Dies habe ich nicht abgelehnt und das Gas weiter vom Stadtwerk bezogen und bezahlt.