Kontoführungsgebühren-Pauschale angeben?
Guten Tag,
ich bin ein steuermäßig ein Amateur. Daher eine recht simple Frage an Wissende:
Meine Kontoführungsgebühren belaufen sich auf 8€/Monat. Die Kontoführungsgebühr-Pauschale für das Jahr 2021 beträgt 16€. Ist es legitim und legal, die 16€ anzugeben anstelle der tatsächlichen Kosten von 8€?
Schönen Gruß
3 Antworten
Die tatsächlichen Kosten sind 8 Euro x 12. Also kannst du maximal 16 Euro geltend machen.
Grundsätzlich könnte man auch Kosten über 16 € ansetzen, wenn man die tatsächlichen Kosten beruflich bedingt nachweisen kann:
Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an. Beträge, die darüber hinausgehen, sind zunächst als Werbungskosten nur mit dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchung von Gehaltsgutschriften entfällt.
Man könnte darüber hinaus Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen, z.B. zur Begleichung von Rechnungen für Arbeitsmittel, Fortbildungen etc. in der Steuererklärung angeben.
Aber i. d. R. kommt man nicht über 16 € im Jahr.
Besten Dank.
Weil du das Konto auch privat nutzt.
Erstmal gibt es diese Pauschale im EStG garnicht.
Warum du keine 96€ ansetzen kommt daher das die Kontoführungsgebühren meist ja eher nicht grundsätzlich auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind. Heißt sind die Kosten wirklich höher als die 16€ und du kannst diese nachweisen, denn werden diese auch berücksichtigt.
Du benutzt dein Konto ja auch privat.
Du könntest jetzt den Teil herausrechnen, der wegen der Gehaltsüberweisung entsteht. Aber das sind garantiert nicht mehr als 1,33 Euro pro Monat.
Hmmn, und wieso können die tatsächlichen Kosten von 8€ x 12 Monate nicht geltend gemacht werden?