ordnungswidrigkeit auf der straße...bin ich der verantwortliche fahrzeugführer? lesen bitte!
Hallo alle zusammen, Ich habe angeblich laut der Polizei eine Ordnungswidrigkeit begangen . Ich solle einen Wagen von hinten gestoßen haben wohin ich gegen behaupte die Person hätte mich rückwärts bewegend gerammt. Das Fahrzeug womit ich die tat begannen haben Soll gehört meinem Vater .
Ich habe nun folgende Fragen auszufüllen welche mich verwirren: Nach der Frage " Wird der Verkehrsverstoß zugegeben ?" Kamen diese Fragen
1.) Waren Sie der/die verantwortliche Fahrzeugführer/in ? _______________
2.) Verantwortliche/r für das Fahrzeug bzw. Fahrzeugführer/in war meines Wissen nach:
Jetzt werdet ihr wohl denken dass ich der Deutschen Sprache nicht mächtig sei aber ich kann aus beiden Sätzen beinah 3 verschiedene Bedeutungen jeweils interpretieren...
Also was muss ich antworten wenn ich meine schuld abstreite jedoch in den Wagen meines Vaters gefahren bin
8 Antworten
Der verantwortliche Fahrzeugführer ist im Regelfall der Fahrer (Ausnahmen sind z.B. Fahrschulfahrzeuge, wo der Fahrlehrer verantwortlich ist) - gefahren bist Du, also ja ankreuzen bzw. schreiben.
Zu dem genauen Verlauf kannst Du Dich ja an anderer Stelle äußern.
anders, beschreibe den sachverhalt so, wie du ihn erlebt hast.
gehe auf die vorgegebenen Sätze nicht ein
Tatbestandsvorwurf und Fragen des Anhörungsbogens richten sich an den H a l t e r des unfallbeteiligten Fahrzeugs.
Hier hat also dein Vater unter 1 "Nein" anzugeben, da er ja nicht am Steuer saß und unter 2 "deinen Name", weil er weiß, dass er ihn dir geliehen hat und du ihn zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hast :-)
Ob er außer "Wird der Verkehrsverstoß zugegeben: Nein" diese Angaben verweigert, muss er selbst entscheiden: Dann wird die Behörde den Fahrer ermitteln und hierfür wird die Polizei bei Nachbarn und im Bekanntenkreis Zeugen befragen.
Und es kann Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wo künftig jede Fahrt genau aufgeschrieben werden muss - darauf hat er bestimmt keine Lust :-)
G imager761
Man muss hier davon ausgehen das es bereits vor Ort eine Fahrerfeststellung gab und es hier nur um die Beantwortung des Anhörungsbogens geht der im Nachinein zugesandt wurde. Anderenfalls würde ja keine Ordnungswidrigkeit im Raum stehen sondern ein Straftatvorwurf - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Und da der Fragesteller als Fahrer feststeht ist der Anhörungsbogen auch an ihn persönlich gerichtet und nicht an den Halter. Der Vater hat mit der Sache also nichts zu tun.
"Verantwortlich" bezieht sich auf das Fahrzeug, nicht auf den Unfall. Wenn der Fragebogen an Dich adressiert ist, kreuzt Du die 1 an, wenn er an Deinen Vater ging, gibt dre bei 2 Deine Daten an.
Beide Fragen darfst du auf keinen Fall beantworten, da diese voraussetzen, dass der Fahrzeugführer schuldig ist. Eine Antwort würde einem Schuldeingeständnis gleichkommen.
Widerspreche einfach dieser Ordnungswidrigkeit und schildere deine Sichtweise.