Strafanzeige zu spät zurückgeschickt. Was nun?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir wurde mit der "Anzeige" - genauer gesagt: Ein Anhörungsbogen - die Möglichkeit gegeben, Dich zum Tatvorwurf zu äußern. Davon KANNST Du, MUßT aber keinen Gebrauch machen. Im Regelfall verändert es auch nix, ob Du dazu was schreibst oder es läßt. Bis auf den Umstand, dass es immer ganz gut aussieht, wenn man ein wenig Reue zeigt. Wenn Du Dich nicht äußerst, wird eben ohne Deine Stellungnahme entschieden, ob und wie Du bestraft werden sollst.

Wirklich wichtig ist so ein Anhörungsbogen vor allem dann, wenn die Polizei etwas übersehen hat oder etwas nicht weiß, was Du aber weißt und die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen läßt. Wenn Du zum Beispiel ein Auto absichtlich gerammt hast, um einen Kidnapper an der Flucht zu hindern. Oder Dir ein Kind vors Auto gesprungen ist und Du ausweichen musstest. Sowas in etwa.

Wie kann man den sowas vergessen ???? Wenn sie heute abgelaufen sind dann sofort antworten und per Fax oder Mail

Ist doch logisch

Es reicht auch der Satz das du nur über einen Anwalt antworzest und um Fristverlängerung bittest

Keine Reaktion bedeutet det Stastsanwald klagt an

MissSanta 
Beitragsersteller
 08.05.2014, 20:08

Ich habs schlicht und ergreifend vergessen.

Trotzdem Danke

Reicht es, wenn ich das einscanne und dann eben per E-Mail schicke?

Oder soll ich erst eben um Fristverlängerung bitten?

Ich hab (Gott sei dank) das erste mal mit der Polizei zu tun und keine Ahnung :/

DahleRieger  08.05.2014, 20:13
@MissSanta

Von wem ist denn das Schreiben ?

MissSanta 
Beitragsersteller
 08.05.2014, 20:15
@DahleRieger

Von der Kreispolizeibehörde

DahleRieger  08.05.2014, 20:18
@MissSanta

Ok dann reicht ein Anruf aus

Teile mit das du über einen Anwalt antworten wirst und dann ruf morgen einen Anwalt an

Hat die Polizei Dich als Halter ermittelt und gefragt Ob Du gefahren bist?

Oder ist es schon bekannt gewesen, dass Du der Fahrer warst?

Du bist nie zu spät, die Polizei kann warten.

WAS solltest du zurtückschicken doch wohl kaum die Anzeige, oder?

Eine Stellungnahmen??? vermutlich....

Von wem war das Schreiben? Staatsanawalt? Polizei? Dsa wäre alles irrewichtig zu wissen!

MissSanta 
Beitragsersteller
 08.05.2014, 20:13

Das Schreiben ist von der Kreispolizeibehörde.

Da steht eben drin was mir vorgeworfen wird und dass ich mich dazu äussern kann.

Bzw ich sollte da Angaben zu meiner Person machen

EvanAllmighty  08.05.2014, 22:45
@MissSanta

Polizei kannst du geflissentlich ignoieren, da hast du keine Aussagepflicht. Wenn du das nicht drauf reagierst, passiert nix.

Kannst du in den Papierkorb werfen.

Als Beschuldigter solltest du dich da eh nicht zu äußern!!!

Du bist zu keiner Aussage bei der Polizei verpflichtet, also wird auch nichts passieren.