Mofa versicherung prüfbescheinigung erforderlich?
Hallo ich bin 16 jahre alt und habe nun eine mofa bekommen(25kmh).Ich habe jedoch keine Prüfbescheiningung. Wen ich jetzt das mofa versichern möchte mit Kennzeichen auf meinen Namen muss ich dort eine Prüfbescheiniging vorlegen?
Was würde in falle eines unfalls passieren?
6 Antworten
Wen ich jetzt das mofa versichern möchte mit Kennzeichen auf meinen Namen muss ich dort eine Prüfbescheiniging vorlegen?
Nein, das wird nicht geprüft. Aber du darfst das Teil natürlich nicht fahren. Außerdem musst du mit Problemen beim Vertragsabschluss rechnen, da du noch nicht volljährig bist.
Meiner Meinung nach ist es mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit eines 16jährigen möglich, ein Jahreshaftpflicht-Kennzeichen zu erwerben.
Dabei wird die Fahrerlaubnis nicht geprüft. Wird sie bei einer Kfz-Versicherung und -zulassung auch nicht.
Sie wird deshalb nicht geprüft, weil sie gar nicht erforderlich ist. Der Halter eines Fahrzeugs muss selbst keinen Führerschein haben.
Der Führer eines Fahrzeugs schon!
Im Falle eines Unfalls wäre also nicht nur ein Bußgeld fällig, sondern auch Regressforderungen der Versicherung denkbar.
Gruß S.
Ohne Prüfbescheinigung darfst Du Dein Mofa nicht fahren - so einfach ist das.
Wenn ohne gültige Fahrerlaubnis ein KFZ gefahren und einen Unfall verursacht wird, hat dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern schränkt auch den bestehenden Versicherungsschutz massiv ein.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zwar dennoch in vollem Umfang für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, kann jedoch im Gegenzug Regress vom Versicherten fordern. Da es sich beim Fahren ohne Führerschein um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls handelt, kann der Versicherer nach Regulierung des Schadens maximal 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurück verlangen.
Ansonsten kannst Du als Minderjährige/r ehedem keinen Versicherungsvertrag auf eigenen Namen ohne die ergänzenden Unterschriften Deiner Erziehungsberechtigten abschließen.
"Wenn ohne gültige Fahrerlaubnis ein KFZ gefahren und einen Unfall verursacht wird, hat dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern schränkt auch den bestehenden Versicherungsschutz massiv ein."
Falsch. Die Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis. Deswegen kann das Fahren ohne sie auch nicht "Fahren ohne Fahrerlaubnis" sein. Man zahlt ledglich ein Verwrngeld von 20€.
"Da es sich beim Fahren ohne Führerschein um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls handelt, kann der Versicherer nach Regulierung des Schadens maximal 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurück verlangen."
Halte ich jetzt in Ermangelung der Erfordernis einer Fahrerlaubnis für Unsinn.
Wenn - bitte nicht nur die Hälfte lesen - sprich : siehe den nachfolgenden Satz .....
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zwar dennoch in vollem Umfang für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, kann jedoch im Gegenzug Regress vom Versicherten fordern.
Hallo,
du benötigst die "Betriebserlaubnis" für das Versicherungskennzeichen (Mopedversicherung) und mußt die Betriebserlaubnis + Versich.schein bei jeder Fahrt dabei haben. Das Versich.kennzeichen hast du natürlich vor angeschraubt... ;-)
Gute Fahrt wünscht dir siola55
Du brauchst keinen Führerschein, um ein Auto zu versichern und zuzulassen. Du brauchst keinen Flugschein, um ein Flugzeug zuzulassen. Du brauchst keinen Bootsführerschein, um ein Boot zuzulassen.
Also.....
Im Falle eines Unfalls bist du dran. Du darfst das Fahrzeug nicht fahren. Auf die abgeschlossene Haftpflichtversicherung hätte das keinen Einfluss (auch wenn das immer wieder "Fachleute" behaupten). Sie muss eintreten. Aber sie könnte von dir bis zu 5000 Euro zurückfordern.
Du brauchst keinen Führerschein, um ein Auto zu versichern und zuzulassen. Du brauchst keinen Flugschein, um ein Flugzeug zuzulassen. Du brauchst keinen Bootsführerschein, um ein Boot zuzulassen.
das nicht aber -- m.E. als Minderjährige/r die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigtem unter dem Versicherungsvertrag.
Das zeig mir mal, wo so ein Blödsinn steht. Da die Versicherung fahrzeuggebunden ist, ist die Haftpflicht immer haftbar.