Operation/Auswirkung auf Hartz 4?
Habe ALG 2 ab dem 01.05 bewilligt bekommen, nun hat sich heraus gestellt, dass ich nächste Woche operiert werden muss. Wie wirkt sich dies auf die Zahlung von ALG 2 aus?
5 Antworten
Hallo,
also wie schon öfter gesagt: es passiert gar nichts, denn eine Kürzung ist unzulässig. Es gab mal diese Regelung, wurde aber schon vor einiger Zeit abgeschafft. Gekürzt werden darf also nichts.
Man muss das Amt natürlich über den Krankenhausaufenthalt informieren, damit das entsprechend vermerkt werden kann. In der Zeit der Aufenthalts ist man ja für das Amt nicht greifbar (kann z.B. keine Einladungen wahrnehmen).
Ich würde auf jeden Fall einen Krankenschein bzw. eine Bescheinigung beim Jobcenter über den Krankenhausaufenthalt vorlegen. So bist du absolut auf der sicheren Seite und keiner kann dir was. Nur per Telefon würde ich das nicht machen. Erzählen kann man schließlich viel und so hast du auf jeden Fall was in der Hand. Wird in den meisten Fällen auch so vom Jobcenter gefordert, weil leider auch genug "unwillige Kunden" sich sonst am laufenden Band einfach mal telefonisch krank melden.
Das mit dem Krankengeld von Linojoel ist natürlich Quatsch. Du bekommst weiterhin deine vollen ALG II- Zahlungen. Selbst wenn du jetzt nach der OP noch für sieben Wochen krank geschrieben wirst. Krankengeld würdest du nur erhalten, wenn du sozialversicherungspflichtig bei einem Arbeitgeber beschäftigt wärst. Der würde dir im Krankheitsfall noch für sechs Wochen weiterhin deinen Lohn zahlen und danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Ich geh aber jetzt mal davon aus, dass das bei dir nicht der Fall ist.
Hallo,da passiert nichts.Wenn du 6 Wochen krankgeschrieben vbist,und es länger dauern sollte,dann bezahlt deine KK dein Geld an dir. Bis 6 Wochen zahlt das Amt.Alles Gute
Erstens! ,Du musst nicht nach Rechtschreibfehler suchen. Zweitens! Die Krankenkasse zahlt nach 6 Wochen keinen Lohn,was ich übrigens nicht geschrieben habe.Nach 6 Wochen bekommt der Arbeitnehmer,entweder 63 oder 68% von seinem Einkommen.Glaub mir,so dumm ist der Betroffene nicht,dass er es nicht seinem Arbeitgeber mitteilt.Und das mit den gelben Scheinen,ist allgemein bekannt,wenn man ins KH geht,dann bekommt er einen Einweisungsschein,der übrigens nicht gelb ist,und wenn er aus dem KH kommt,dann bekommt er 2 gelbe Scheinchen,einen für seine Krankenkasse und einen für seinen Arbeitgeber.Hast du alles verstanden,oder suchst du schon wieder nach Rechtschreibfehler?? Liebe Grüsse
Und du schreibst :Ohne Arbeit kein Geld. In Japan vielleicht,doch hier in D bekommt man auch Geld,wenn man krank ist. Atteste ausschreiben lassen,ist ja lächerlich.Da genügt ein Anruf beim Amt. LG
Du musst dem Amt mitteilen, wann du ins Krankenhaus musst. Lässt Dir die Atteste ausstellen und reichst diese beim Amt ein. Das Amt zahlt für dich und nicht die Krankenkasse. Krankenkasse würde nur dann zahlen, wenn du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen würdest und das ist bei dir nicht der Fall. Also kein Geld von der KK:
Eine Kürzung des ALG2 ist nicht zulässig: http://www.sozialleistungen.info/foren/einkommensanrechnung/t-abzug-bei-stationaerem-krankenhaus-aufenthalt-3260.html Versuchen werden sie es aber bestimmt trotzdem.
Sorry, ich wollte den Link dazu schicken; http://www.sozialleistungen.info/news/05.04.2007-leistungskuerzungen-bei-einem-krankenhausaufenthalt-sind-nicht-rechtens/
Gar nicht....
dann bezahlt deine KK dein Geld an dir
FALSCH
Erstens heisst das "an dich"
Zweitens ist Krankengeld eine Lohnersatzleistung. Und ohne Arbeit kein Lohn.
ALG2 ist eine bedarfsabhängige Transferleistung, das Amt zahlt weiter.
Der Betroffene muss nur vorher mitteilen, dass er am xx. ins Krankenhaus geht, er muss sich gelbe Scheine ausstellen lassen und die Ausfertigung für den Arbeitgeber dann eben ans Jobcenter schicken.