ALG 1 Aufstockung mit ALG 2 rückwirkend?
Hallo,
ich habe vom 16.09.12 - 06.01.13 ALG 1 bezogen und vom vom 07.01.13 - 04.02.13 wieder gearbeitet.
Ich bin nun seit dem 05.02.13 wieder arbeitslos und habe wieder das Alg 1 beantragt und da das ALG 1 am 15.04.13 ausläufft auch schon ALG 2.
(In Hartz 4 wollte ich nicht kommen deswegen habe ich in der ersten arbeitslosen Zeit kein ALG 2 beantragt.)
Jedenfalls wurde mir eine Aufstockung des ALG1 durch das ALG 2 von 192,- bewilligt.
NUN MEINE FRAGE:
Kann ichl einen Antrag auf ALG 2 Nachzahlung aus meiner ersten Zeit wo ich nur ALG 1 beantragt habe stellen?
5 Antworten
ja, das war denn wohl ein Fehler. ALG 2 ist doch eine üppige Versorgung und komplett steuerfrei und geschenkt und rückwirkend eben auch nein. Erst ab Antrag wird bewilligt, so jedenfalls die Literatur.
Nein, man kann kein ALG2 für die rückwirkenden Monate beantragen, demzufolge ist auch keine rückwirkende Nachzahlung möglich. Für den Monat der Antragstellung gibt es sonst den zustehenden vollen ALG2-Bezug, vgl. sonst hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Antrag.html
Hallo Chris,
nein, ALG II wird bei Anspruchsvorrausetzungen ab Tag der Antragstellung gezahlt. Rückwirkend, also "VOR" dem Tag der Antragstellung wirst du keine ALG II Leistungen erhalten.
Gruß, Kneetkopp
Nein, alg2 wird lediglich rückwirkend zum 1 des Monats geszahlt, indem die Antragsabgabe erfolgte. ( da es zum anfang und nciht zum ende des Monats gezahlt wird, wenn es dir ab dann zugestanden hätte), heißt wenn du heute deinen alg2 antrag abgibst, dann würd es rückwirkend zum 1.3.2013 zählen.
Natürlich kannst Du (es mal versuchen).
Das ist keine hilfreiche Antwort, denn das weiß ich selbst das man alles beantragen kann. erfahrungsberichte ......solche antworten bringen hier was!!!!!!!!!!!!