Hartz 4 wann abmelden beim alten Jobcenter,wenn Mietevertrag sich überschneidet
Hallo,mein Mietvertrag für die alte Wohnung läuft am 31.Januar 2013 aus.Mein Mietvertrag für die neue angemessene wohnung in einem anderen Bundesland beginnt aber bereits am 01.01.2013 (ging nicht anders,sonst wäre die Wohnung weg gewesen an einen anderen Bewerber.)
Nun war ich vorhin beim Jobcenter und habe festgestellt,das sie einfach die zahlung zu 01.Januar schon gesperrt haben,obwohl ich mich im Januar definitiv noch in der jetzigen wohnung aufhalten werde und erst in der letzten Januarwoche umziehen werde.
Und das haben Sie eingestellt,ohne das ich den Mietvertag für die neue Wohnung unterschrieben,oder mich abgemeldet haben.
Auf meine Frage warum das gemacht wurde,sagte die Dame vom Jobcenter,sobald der neue Mietvertrag gilt,also ab 01. Januar,fiele ich aus der Leistung heraus.
dabei habe ich meinen Lebensmittelpunkt aber im Januar noch in der jetzigen Wohnung und lebe erst ab Februar in der neuen Wohnung.
Das neue Jobcenter will auch nicht für Januar zahlen,die sagen wiederum,ich würde mich strafbar machen wenn ich für Janaur beim neuen Jobcenter Geld beantrage,obwohl ich noch in der alten Wohnung bin.
Also ein Jobcenter schiebt die Zahlung ans andere ab,aber wer hat Recht?
Danke für alle die Antworten
6 Antworten
Sobald Du in eine Neue Wohnung ziehst,ist das neue Jobcenter zuständig.Normalerweise schickt das alte Jobcenter alle Untelagen dann an da neue.Bis zum Umzug ist das alte Jobcenter zuständig.Das Problem ist,dass Du in ein anderes Bundesland umziehst,wie das funktieoniert weiss ich nicht,aber die werden auf keinen Fall 2 Mieten für 2 Wohnungen übernehmen.Ausserdem müssen die ja erst mal dem Umzug zustimmen.Du müsstest ja mit dem Mietvertrag zu Deinem alten Jobcenter gegangensein und dort eine Abtretungseklärung für Kaution und eine Zustimmung zum Umzug erhalten haben,ohne Mietvertrag für die neue Wohnung müssen die aber im Januar noch für Deine alte Wohnung zahlen.
Ja,die Zustimmung zum Umzug habe ich,dafür wurde eine angemessenheitsbescheinigung vom neu zuständigen Jobcenter erstellt,welche ich beim alten abgab.Einen Mietvertrag wollten sie nicht sehen.
Hallo,
Das klingt doch eigentlich schon recht plausibel, dass die Jobcenter nun ersteinmal darüber diskutieren, wer ab wann zuständig wird.
Ich würde dem bisherigen Jobcenter dann noch mal deutich erläutern, wie es zu dieser Überschneidung kam und dass man definitiv noch bis zum 31.01.2013 am bisherigen Wohnort gemeldet bliebe und auch solange noch in der alten Wohnung.
Dann meldet man sich rechtzeitig zum 01.02 an den neuen Wohnort um und stellt ebenso rechtzeitig ab diesem Datum den Antrag beim neuen Jobcenter.
Für den Januar musst Du dann nur die Miete für die neue Wohnung aus eigener Tasche bezahlen / abstottern, da 2 Wohnungen gleichzeitig nicht bezahlt werden können.
mfg
Parhalia
Das zuständige Jobcenter muss für den gemeldeten und tatsächlichen Wohnort zahlen. Was du mit dem Geld machst, also zb zwei Wohnung davon bezahlst, ist weitgehend deine Sache.
Dir wird niemals die Miete für 2 Wohnunge gleichzeitig bezahlt.
Entscheide dich und lege bei einem JC Widerspruch ein.
Dort, wo Du am 1. Januar gemeldet bist, ist dann Dein Lebensmittelpunkt - und das dortige Jobcenter für dich zuständig. Das musst Du eindeutig klären.
Es ist allerdings logisch, dass nur ein Jobcenter für Dich zahlt.
Du kannst Dich nicht gleichzeitig in zwei Wohnungen aufhalten bzw. gemeldet sein. Eine der beiden Mieten wirst Du auf jeden Fall selbst zahlen müssen.
Stimmt nicht, mit den Umzugskosten übernimmt das JobCenter auch für einen Monat die doppelte Miete auf Antrag. Vorausgesetzt natürlich, dass der Umzug genehmigt war.
Gehe zum Leiter des Jobcenters und beschwere Dich ! Außerdem musst Du schriftlich Widerspruch einlegen !!
Ja das weiß ich und ich möchte auch nicht 2 Mieten bezahlt bekommen,aber wenigstens eine.