Verliehenes Geld zurückbekommen während Hartz 4 in Ordnung?

3 Antworten

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Du bist in der Beweispflicht !

Man muss schon nachweisen können das es sich nur um eine Erstattung von geliehenen handelt, am besten also, man hat das geliehene Geld auch überwiesen und im Verwendungszweck dann ggf. einen passenden Zusatz angegeben.

Dann würde sich ja belegen lassen das du von der Kontonummer an den du überwiesen hast nur das und nicht mehr zurück bekommen hast.

isomatte  27.12.2020, 05:11

Danke dir für deinen Stern !

sinemal 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 10:25

Danke für die Antwort. Da ich das Geld per Überweisung verliehen habe, habe ich natürlich den Kontoauszug dafür. Den habe ich auch bei meiner schriftlichen Stellungnahme mitgeschickt. Sollte dann also kein Problem sein?

isomatte  28.09.2020, 10:36
@sinemal

So sehe ich das auch !

Du hast ja dadurch keinen Vorteil erhalten, sondern nur das zurück bekommen was du ihm nachweislich geliehen hast.

Es handelt sich dann also um kein anzurechnendes Einkommen.

Wenn Du also dein eigenes Geld verliehen hast und es jetzt wieder zurück bekommst sind das keine Einkünfte au irgend einer Arbeit .

So sehe ich das mal .

Wenn Du zu dem Zeitpunkt, an dem Du das Geld verliehen hast, bereits im Leistungsbezug warst, sollte nichts passieren, sofern Du die Leihe nachweisen kannst.

Andernfalls kann es passieren, daß das Geld angerechnet wird. In dem Fall würde ich Dir empfehlen, Widerspruch gegen die Anrechnung einzulegen.