Verliehenes Geld zurückbekommen während Hartz 4 in Ordnung?
Hallo zusammen,
ich beziehe derzeit Hartz 4. Vor einigen Monaten habe ich an meinen Freund Geld verliehen (380€ für seine Uni-Gebühren). Diese hat er mir im vergangenen Monat auf mein Konto zurücküberwiesen. Ich habe jetzt meinen Weiterbewilligungsantrag gestellt und diese Zahlung war (natürlich) auf meinen Kontoauszügen zu sehen. Ich sollte schriftlich dazu Stellung nehmen und habe dies auch getan, jetzt warte ich auf Antwort.
Wisst ihr, wie das Jobcenter dazu steht? Sprich, ist das in Ordnung, oder gilt es irgendwie als extra Einkommen, hätte ich was melden müssen, etc... Ich kenne mich da leider gar nicht aus.
3 Antworten
Du bist in der Beweispflicht !
Man muss schon nachweisen können das es sich nur um eine Erstattung von geliehenen handelt, am besten also, man hat das geliehene Geld auch überwiesen und im Verwendungszweck dann ggf. einen passenden Zusatz angegeben.
Dann würde sich ja belegen lassen das du von der Kontonummer an den du überwiesen hast nur das und nicht mehr zurück bekommen hast.
Danke dir für deinen Stern !
So sehe ich das auch !
Du hast ja dadurch keinen Vorteil erhalten, sondern nur das zurück bekommen was du ihm nachweislich geliehen hast.
Es handelt sich dann also um kein anzurechnendes Einkommen.
Wenn Du also dein eigenes Geld verliehen hast und es jetzt wieder zurück bekommst sind das keine Einkünfte au irgend einer Arbeit .
So sehe ich das mal .
Wenn Du zu dem Zeitpunkt, an dem Du das Geld verliehen hast, bereits im Leistungsbezug warst, sollte nichts passieren, sofern Du die Leihe nachweisen kannst.
Andernfalls kann es passieren, daß das Geld angerechnet wird. In dem Fall würde ich Dir empfehlen, Widerspruch gegen die Anrechnung einzulegen.
Danke für die Antwort. Da ich das Geld per Überweisung verliehen habe, habe ich natürlich den Kontoauszug dafür. Den habe ich auch bei meiner schriftlichen Stellungnahme mitgeschickt. Sollte dann also kein Problem sein?