Abitur + ALG I?
Wenn ich aus einer bisherigen Beschäftigung heraus in den ALG-I-Bezug wechsle und während dieses Bezugs ein Abitur am Abendgymnasium beginne, wird dann die Zahlung mit dem ersten Schultag gestoppt oder wird das ALG I unabhängig davon gezahlt?
4 Antworten
Das Abendgymnasium ist für Berufstätige gedacht. Als Alg1 Empfänger gilst Du formal als Berufstätiger. Die Leistungen laufen also weiter!
Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dass machst du, wenn du keiner Erwerbstätigkeit von 15 Stunden oder mehr die Woche nachgehst und der Vermittlung in Arbeit für min.15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kannst.
Wenn du also den Tag über arbeiten gehen kannst und am Abend deine Schule besuchst, dann stehst du ja dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung.
Abitur am Abendgymnasium
bedeutet Du stehst dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung? Sprich Du übst einen Beruf aus, der üblicherweise eine Arbeitszeit von 8- 16.45 Uhr hat .... dann hast Du auch Anspruch auf ALG I.
Wenn du ALG 1 beziehst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tust du nicht unbedingt, wenn du zur Schule gehst.