OP mit Vollnarkose musste wegen fehlendem Gerät abgebrochen werden, Anspruch auf Schmerzensgeld?
Hallo,
gestern ist meinem besten Freund sowas passiert. Ihm sollte ein großer Nierenstein entfernt werden. Während der OP ist dem Arzt aufgefallen, dass eine benötigte, biegsame Sonde nicht auffindbar war. Daraufhin wurde die OP abgebrochen und, nach Aussage des Arztes, der Nierenstein lediglich zurück in die Niere geschoben.
Der Arzt hat vor der OP nicht sichergestellt, dass alle benötigten Werkzeuge vorhanden waren und einfach los operiert.
Fallen solche groben Schnitzer noch unter den Versicherungsschutz des Arztes? Hat der Patient nun Anspruch auf Schmerzensgeld?
Danke für eure Antworten.
9 Antworten
Geh zu einem Anwalt für Medizinrecht (Patientenvertreter) da ist einiges zu holen ;) immerhin würde dir sinnloserweise eine Vollnarkose angetan und jetzt brauchst du vermutlich nochmal eine für die OP und sie haben angefangen zu operieren. Unfassbar.
Danke, den Tip für den Anwalt für Medizinrecht werde ich so weitergeben.
Ich würde mir eine Klage nicht so leicht vorstellen. Sie ist langwierig und teuer.
Ich weiß von einer Frau aus dem Bekanntenkreis, die aufgrund von einem Arztfehler schwerstbehinderte Zwillinge zur Welt gebracht hat. Sie hat geklagt.
Trotz Beweisen, trotz eindeutiger Arztberichte hat die Klage 12 Jahre ( in Worten: Zwolf Jahre) gedauert, bis das überhaupt anerkannt wurde und sie für ihre Kinder Schmerzensgeld, bzw. eine Rente erhalten hat.
Sie hatte auch Fachanwälte und der ganze Prozess hat sie ein kleines Vermögen gekostet. Hätte sie nicht beruflich ihr gutes Auskommen gehabt, hätte sie das finfanziell nicht durchstehen können.
12 Jahre... Das ist wirklich unmenschlich.
Meine Mutter hat ähnliches erlebt. Sie wollte sich wegen einer Überlaufblase operieren lassen und die Ärzte haben alles nur noch schlimmer gemacht, weil sie während der OP, mit dem Endoskop Löcher in die Blase gestochen haben. Etliche Folgeoperationen und danach war sie wirklich irreparabel inkontinent. Der Ärztefusch war offensichtlich, trotzdem musste sie (nur)knapp 3 Jahre kämpfen und mit der Versicherung "handeln", bis sich etwas getan hat. Am Ende wurden ihr ca. 30.000€ Schadensersatz zugesprochen.
Ich schätze das ist gängige Taktik um Kläger zu zermürben, sodass sie im besten Falle das Handtuch werfen, weil der Stress zu groß wird oder irgendwann kein Geld mehr für die Prozesskosten haben.
Daher auch meine Frage wegen dem Versicherungsschutz des Arztes.
Hier ist etwas nicht optimal gelaufen. Wie schon geschrieben wurde, sind Mediziner und OTA´s auch nur Menschen. Eine Harnleiterschiene tut auch ohne fehlende Sonde weh.
Ich muss ehrlich gestehen, ich kann dieses Theater nicht nachvollziehen. Zu äußern, dass die Sonde fehlte, lässt ihn noch lange nicht seinen Versicherungsschutz verlieren.
Der Fall geht entweder zum MDK oder zur Schlichtungsstelle. Du weißt, von wem die Schlichtungsstelle finanziert wird? Du weißt, welche Wertigkeit MDK- Gutachten bei Gericht haben? Du weißt auch, dass 90 % aller Kläger verlieren- und da sind erheblich schlimmere Schäden entstanden als eine abgebrochene Narkose und 2 Tage länger KH.
Wegen 2 oder 3 Tagen länger KH- Aufenthalt einen solchen David-gegen-Goliath-Streit anzufangen... dazu wären mir meine Nerven zu schade.
Ich glaube auch nicht, dass sich irgendeine Rechtsschutzversicherung dafür hergibt.
Nele
Ich habe nicht geschrieben, dass der Arzt das an die Schlichtungsstelle weiter leitet. Natürlich ist das das Interesse des Patienten. Wenn er das möchte, kann er sich an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer wenden. Wenn nicht, dann nicht.
Man kann den Vorfall genau so an die Regressabteilung der Krankenkasse geben (die den Vorgang an den MDK weiterleiten) oder eben gleich an den MDK. Es gibt ein Gutachten, mit dem man vorzugsweise außergerichtlich arbeiten kann.
Die Gutachten der Ärztekammer fallen meist zu Ungunsten des Geschädigten aus. Warum das so ist lässt sich aus der Finanzierung der Gutachter- und Schlichtungsstelle ableiten.
Gutachten vom MDK können dafür vor Gericht - sollte es zum Prozeß kommen- ein Problem darstellen.
Nele
Ich kann mir gut vorstellen, dass hier ein Gericht auf eine Zahlung von Schmerzensgeld erkennen wird. Der Arzt hat gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, indem er vor Beginn nicht sichergestellt hat, dass die Operation durchgeführt werden kann. Ihm kann somit zumindest ein Organisationsverschulden angelastet werden. Hierbei spielt es m.E. keine Rolle, ob er die Überprüfung der Instrumente an die OP-Schwester übertragen hat, denn letztendlich ist er alleine für die ordnungsgemäße Durchführung der OP verantwortlich.
Auch wenn hier sicher keine "grobe" sondern wohl nur "einfache" Fahrlässigkeit vorliegt, hat der Patient höchst wahrscheinlich Anspruch auf Schmerzensgeld, auch wenn ihm kein dauerhafter Schaden entstanden ist.
Wenn man das beweisen kann, wäre das wohl ein "Kunstfehler". Man muss sich nur darüber im klaren sein, dass der Arzt das aus versicherungstechnischen gründen aber nicht zugeben DARF. Sonst verliert einen seinen Versicherungsschutz.
Man hat also das Prozesskostenrisiko und muss gegen den Versicherer klagen. Ohne Rechtsschutzversicherung ein aussichtsloses Unterfangen.
Der Arzt hatte es nach der OP zugegeben, der Oberarzt hat es kurz danach aber dementiert und sprach auf einmal von Komplikationen mit dem Nierenstein, und dass das der Grund für den Abbruch gewesen sei.
Wenn der Arzt eine "Schuld" zugibt, ist das eine Obliegenheitsverletzung gegenüber seiner Haftpflichtversicherung. Dadurch wird diese von der Leistung frei.
Dann kannst du ihn nur persönlich verklagen. Gibt es einen OP-bericht aus dem die Begründung für den Abbruch hervor geht?
Ob das aus dem OP-Bericht hervorgeht kann ich nicht sagen, muss erst Rücksprache mit meinem Freund halten(bin nicht betroffen). Bis jetzt weiß ich nur von einem mündlichen "Geständnis".
Danke erstmal für deine Antwort, ich leite sie weiter und dann mal sehen, ob er dagegen gerichtlich vorgehen möchte.
woher kommt nur immer das Gerücht dass er es nicht zugeben darf?? selbstverständlich darf er das zugeben. Bitte nochmal Arzthaftungsrecht wiederholen!
zur Schlichtungsstelle geht das nur wenn der Patient das möchte. kein Arzt würde sowas anleiern. und wieso bitte zum MDK???