Schmerzensgeld nach schwerem Autounfall?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Ferbie333,

die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nach Art, Dauer und Intensität der erlittenen Beeinträchtigungen. Darunter fallen natürlich auch psychische posttraumatische Schadensfolgen. Diese können extrem vielfältig sein, bis hin zum dauerhaften Arbeitsplatzverlust.

Bei deinen Schilderungen würde ich ein Schmerzensgeld über 20.000,00 Euro annehmen. Sollten erhebliche sonstige Dauerschäden verbleiben, läge es über 25.000,00 Euro. Sollte eine über Jahre andauernde Therapie notwendige werden, auch über 30.000,00 Euro. Wenn aufgrund der Unfallfolgen eine Berufsunfähigkeit eintritt, kommt ein Betrag über 50.000,00 Euro in Betracht. Davon kann man derzeit bei Dir aber nicht ausgehen (IRENA-Programm steht an). Die Daten hierzu stammen von meiner Webseite https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/ bzw. beruhen auf meiner Berufserfahrung.

Für die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes können ganz viele Aspekte eine Rolle spielen. Die Tage im Krankenhaus, die Wochen in der Reha, die Wochen der Arbeitsunfähigkeit, der Grad der Behinderung, der Pflegegrad kann man gut zum Vergleich heranziehen, weil Zahlen sich eben gut vergleichen lassen. Zu berücksichtigen sind aber noch viele andere Aspekte, insbesondere die Schmerzen, Bewegungsbeeinträchtigungen und Komplikationen in der Heilung oder eben ein PTBS, ein Schmerzsyndrom oder eine sich daraus entwickelnde Depression und wie stark dein Alltag betroffen ist.

Die Länge der Rehabilitation ist also nur ein Anhaltspunkt von vielen. Wichtiger ist eigentlich das Ergebnis der Reha, wie es aus dem Reha-Bericht hervorgeht. Daher solltest Du Dich tatsächlich erst einmal um eine psychiatrische Behandlung kümmern. Der Behandler wird möglicherweise auch ein psychiatrische Reha empfehlen.

Erst nach Abschluss des gesamten Heilungsprozesses oder mit einer entsprechenden sicheren ärztlichen Prognose kann man das Schmerzensgeld endgültig sachgerecht ermitteln. Allerdings können Vorschüsse darauf zeitnah gefordert werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit herzlichen Grüßen

Lattorf

Rechtsanwalt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ferbie333 
Beitragsersteller
 11.02.2019, 15:04

Vielen Dank für die ausführliche und tolle Antwort bezüglich meiner Frage!

Du hast bei so einem komplizierten Sachverhalt doch sicherlich einen Anwalt, oder? Wenn nein, sofort einen aufsuchen! Das wäre ja sträflich, wenn Du das in "Eigenregie" versuchst zu regeln.

Wenn Du einen Anwalt hast, verstehe ich nicht, was Du hier für eine "bessere" Information erwartest ... Frag' Deinen Anwalt - der ist a) Spezialist und b) vertraut mit Deinem Fall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ferbie333 
Beitragsersteller
 08.02.2019, 16:30

Selbstverständlich, denn sowas übersteigt meine Kenntnisse. Aber wie unten bereits erwähnt, wollte ich diese Frage in Eigenrecherche lösen und habe gehofft, innerhalb der Community auf einen Anwalt oder Ähnliches zu stoßen.

cdragovicz  08.02.2019, 16:31
@Ferbie333

Verständlich - Du machst Dir Gedanken. Und auf gutefrage sind sicherlich auch Anwälte unterwegs. Aber die sind eben nicht mit Deiner Situation vertraut.

Daher - mit Deinem Anwalt sprechen. Viel Glück!

Ferbie333 
Beitragsersteller
 08.02.2019, 17:33
@cdragovicz

Vielen Dank! :)

Ein Schmerzensgeld ist GRUNDSÄTZLICH eine individuelle Forderung, die du höchst wahrscheinlich vor Gericht durchsetzen musst.

Dafür gibt es keine wirklich anwendbare Tabelle.

Das Schmerzensgeld kann auch erst festgesetzt werden, wenn der Heilungsprozess beendet wurde.

Das gleiche gilt für evtl. Dauerschäden.

Ferbie333 
Beitragsersteller
 08.02.2019, 16:32

Das heißt, das Schmerzensgeld ist umfassend und bezieht sich nicht lediglich auf einzelne Faktoren wie Aufenthalte in diversen Einrichtungen oder Ähnliches? Das Gesamtpaket, sprich der Gesamtaufwand am Ende entscheidet die Höhe?

DerHans  08.02.2019, 16:45
@Ferbie333

Wie gesagt entscheidet das letztendlich ein Richter. Freiwillig zahlt der Versicherer dir keinen Cent.

FALLS dir eine Abfindung angeboten wird, solltest du SEHR vorsichtig sein und grundsätzlich nichts ohne deinen Anwalt unterschreiben.

Du hast doch hoffentlich einen Anwalt eingeschalten wg. der ganzen Unfallabwicklung???

Dieser fordert auch das Schmerzensgeld beim Unfallgegner bzw. bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ein!

Gruß siola55

Ferbie333 
Beitragsersteller
 08.02.2019, 17:32

Jap, habe ich. Nur habe ich ihn heute leider nicht mehr erreicht.

Grundsätzlich werden die weiterführenden Maßnahmen (Psychotherapie, IRENA und Physiotherapie) nicht so hoch gewertet, wie eine attestierte Arbeitsunfähigkeit, jedoch besteht sicher die Möglichkeit im Rahmen der Psychotherapie eine weitere AU zu erhalten, wenn denn eine Kausalität zwischen Unfallereignis und den aktuellen psychischen Beschwerden fachärztlich festgestellt und attestiert wird.

Ferbie333 
Beitragsersteller
 08.02.2019, 17:30

Und wie sieht es mit der in der Frage beschriebenen Aufenthaltsdauer in bestimmten Einrichtungen aus? Ist quasi die attestierte Arbeitsunfähigkeit der wichtigste Faktor bei der Berechnung des Schmerzensgeld?

DogDiego  08.02.2019, 17:32
@Ferbie333

Nein, der wichtigste Faktor ist natürlich die gesundheitliche Beeinträchtigung, also Dauer und Intensität.

Ferbie333 
Beitragsersteller
 08.02.2019, 17:38
@DogDiego

Das heißt, von A-Z fließt alles in die Berechnung des Geldes ein und bezieht sich nicht auf einzelne Faktoren, sondern auf das gesamte Ausmaß mitsamt Folgen?