Unfall in Arztpraxis

7 Antworten

hoffentlich nicht, ich finde nicht dass da eine fahrlässigkeit vorliegt. Das kann ja passieren, dass es drinnen Nass ist. Und in einem supermarkt sind auch meistens fliesen und am eingang kanns auch schonmal nass sein. Zumindest wenn sich die Praxis entschuldigt wäre das asozial noch schmerzensgeld zu verlangen....

kikz81  29.01.2010, 12:39

naja wenn sowas im supermarkt passiert wird wohl eher geklagt. bei McDonalds stehen immer die gelben Schilder rum wenn gewischt wurde. das wird schon nen Grund haben. Obwohl man eher ausrutscht wenn man den Schildern ausweicht wenn man sie nicht gleich sieht...paradox :D

katinkerle 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 12:35

Habe ich nicht ganz verstanden. Wer wäre hier asozial?

Manuel90  29.01.2010, 12:37
@katinkerle

meiner meinung nach mein ich... Du. weil das sicher keine absicht der praxis war, und wenn die jetzt was gegen die nässe tun damit so etwas nicht mehr passiert reicht das find ich aus wenn sie die kompletten behandlungskosten zahlen.

katinkerle 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 12:43
@Manuel90

Finde nicht dass asozial hier der richtige Ausdruck ist. Es muss in der Praxis und es ist eine chrirurgische Praxis einfach dafür gesorgt werden, dass wenigstens eine Matte oder sonstiges vorhanden. Ich hoffe dir passiert so etwas mal nicht, und wenn würdest du es bestimmt nicht toll finden, es asozial zu nennen.

Manuel90  29.01.2010, 12:53
@katinkerle

ok. nicht angebracht ;) sorry

Wenn das im Treppenhaus passiert ist habt ihr schlechte Karten. Man kann ja nicht erwarten, dass es ständig trocken gehalten wird.

Auf dem Gehweg muß man nachweisen, dass die Räumpflicht nicht erfolgt ist.

katinkerle 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 12:34

Es ist nicht im Treppenhaus passiert in der Praxis selbt

anspruch hat sie auf jeden fall und der betreiber der aztpraxis muss auch die behandlungskosten tragen. es ist allerdings die frage, ob es zeugen für den sturz gibt.

katinkerle 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 12:33

Ja Zeugen gibt es

Also aus meiner beruflichen Erfahrung heraus (ich bearbeite Schadenersatzansprüche) haftet, wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt. In diesem Fall könnte der Eigentümer verantwortlich sein. Hier handelt es sich um eine Arztpraxis mit Patientenverkehr. Selbstverständlich muss der Inhaber darauf achten, dass keiner ausrutscht. Wenn es nass ist, muss eben jemand regelmäßig aufwischen. Wenn der Arzt nachweisen kann, dass regelmäßig gewischt wird, kann man ihm keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. In diesem Fall müsste ein Richter entscheiden, wenn Ihr Euch nicht mit dem Arzt einigen könnt.

hmm nässe ... is wohl bewusste fahrlässichkeit, weil irgendjemand in der praxsis muss sowas ja erahnen, bei son nem wetter. aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen