Unfall in der Schule: wer zahlt?

5 Antworten

Schmerzensgeld gibt es nicht.

Der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV googlen) ist zuständig.

Meldung des Schulunfalles über das Sekretariat der Schule.

Krankheitskosten werden übernommen/mit KV verrechnet.

Das fällt unter Schulunfall und ist ja sicher gemeldet worden. Für Ansprüche finanzieller Art ist in dem fall die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. D. h. für Behandlungskosten etc.

Inwiefern der andere Schüler bzw. seine Eltern verantwortlich gemacht werden können, weiß ich nicht genau. Natürlich könnt ihr Anzeige erstatten und Schadensersatz / Schmerzensgeld fordern für die entstandenen Umstände. Die FRage ist, handelt es sich um ein Versehen oder Absicht? wieso wurde die Tür zugeschlagen? Lag hier der Vorsatz den anderen zu verletzten vor und kann man das belegen? Eher nicht. Ich denke eure Chancen sind da nicht so toll - maximal hat der Junge Massnahmen ob seines Verhaltens seitens der Schulverwaltung zu erwarten.

eggegg 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 13:41

Ja, ich denke Du hast ja Recht und es wird nicht so einfach sein heraus zu finden, ob es Absicht war oder eher ein Kinderstreit mit bösen Folgen. Ich habe um ein Treffen mit der Schuldirektion und den Beteiligten gebeten um die Sache möglichst auf den Grund zu gehen. Es scheint so gewesen zu sein: mein Sohn wollte nach der Pause zurück in seine Klasse und musste durch eine Doppelttür. Ein Schüler der HS. wollte die Tür aber nicht offen lassen. Mein Sohn hat darauf bestanden, die Tür offen zu lassen und daraufhin hat de andere diese heftig und aufgebracht gegen die Wand aufgeschlagen nach dem Motto "Na schön, dann lass sie halt offen!". Der Türriegel hat den Finger meines Sohnes, der seine Hand an der Wand angelehnt hatte, dann durchbohrt. Ich wünsche den anderen Jungen nichts böses, aber als Mutter muss ich alles mögliche um die Interessen meines Kindes zu schützen.

Kinderwerkstatt  04.03.2013, 14:06
@eggegg

Ok, ich verstehe.

Ich würde davon ausgehen, dass der andere Junge sicher nicht in der Absicht deinen Sohn zu verletzen die Tür zugeschlagen hat. Dennoch ist es natürlich sinnvoll, der Sache auf den grund zu gehen und dem anderen Jungen dadruch zu vermitteln, was ein leichtsinniges und heftiges Türe zu schlagen für Folgen haben kann.

Nun interessant wäre jetzt: Wie hat denn der andere Junge auf die starke Verletzung reagiert? Tat es ihm leid? ist etwas wie "das wollte ich nicht" gesagt worden?

es klingt aber so, als wäre es ein gerangel und gekäbbel gewesen zu sein ohne verletzungsabsicht.

ja klar kann er schmerzensgeld verlangen wenn das andere kind ihn nicht ausversehen verletzt hat. und die kosten zahlt die versicherung da musst du nur so ein formular ausfüllen was dir die schule gibt

Ich denke die schule, war ja ein schulunfall. Außer dem hat die schule für deinen Sohn verantwortung. Also so ist es bei mir, von beginn der Schule bis schlulschluss.

Das läuft normal über die Schulversicherung ab. Dafür musst du dann son Wisch ausfüllen und was weiß ich nicht noch alles tun.