Online-Chat Beleidigung Strafanzeige / IP Verfolgung?

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Hallo KurzeFrage100,

eine Anzeige langt nicht für die Einleitung eines Strafverfahrens, sondern die Beleidigung gem. § 185 StGB wird nur auf Antrag verfolgt.

Das heißt Du müsstest einen Strafantrag stellen. Diesen Strafantrag kannst Du nur stellen, wenn Du mindestens 18 bist, ansonsten müsste der Strafantrag durch Deine Eltern gestellt werden.

Ist Dir die Person namentlich nicht bekannt, bestehen kaum Aussichten, dass der Täter ermittelt wird, denn die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschluss darf nur bei schweren Straftaten erfolgen, bei Beleidigung ist diese Datenerhebung nicht zulässig.

Aber selbst wenn die Person ermittelt wird, wird die Staatsanwaltschaft vermutlich keine Klage erheben, denn Klage darf die Staatsanwaltschaft nur dann erheben, wenn öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, was in Deinem Fall wohl eher zu verneinen ist.

Ohne vorliegen Öffentlichen Interesses stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten gem. § 376 Absatz 2 StPO ein.

In meinem Augen ist so ein Strafantrag nur Beschäftigungstherapie für die Polizisten und die Staatsanwaltschaft, die letztendlich den Steuerzahler viel Geld kostet. 

Schöne Grüße
TheGrow

Da hätten die sehr viel zu tun. Es ist ein Antragsdelikt. Man wird dir aber schon bei der Anzeige bei der Polizei sagen, welche Aussichten das hat - gar keine. Wenn du doch drauf bestehst, liegt es beim Gericht und eine Einstellung des Verfahrens ist dann wahrscheinlich.

Man muss nicht wegen jedem Sch* den teueren Justizapparat in Gang setzen, finde ich.

Gruß S.

Sowas wird in der Regel nicht verfolgt, das wäre dem Aufwand nicht gerecht.

denke wohl kaum das das geht / erfolg haben wird , gerade wenn ich mir youtube oder gar spiele wie lol anschaue und wie viel da beleidigt wird 

das verläuft im Sande, da ihr/du euch nicht persönlich kennt