Diebstahl, was unternimmt die Polizei jetzt tatsächlich?
Ums kurz zu machen, eine arme leicht senile ältere Dame muss offensichtlich Sündhaft teuren Schmuck in ihrem Zimmer im Altenheim in dem ich arbeite aufbewahrt haben.
Dieser muss vor einigen Wochen - Monaten gestohlen wurden sein was die Tochter durch zufall die Tage mit erschrecken feststellte.
Meine Frage lautet wie folgt :
Falls die Familie Bilder von solch´ "hochwertigem Schmuck" gemacht hatte, werden diese Bilder vom Prinzip in "Umlauf" gebracht um den Dieb beim Tausch von Schmuck zu Geld zu entlarven ?
Also: Wenn der Dieb den Schmuck beim Goldschmied abgibt oder es bei Ebay verkauft oder bei Moneygold und was es nicht alles gibt .. Ist es möglich das der Händler das Gold zwar annimmt und das Geld sogar bereits ausschüttet doch später stellt sich raus das es sich um den gestohlenen Schmuck handelt was zur Überführung führt weil natürlich überall eine Verifizierung Notwendig ist wenn Geld im Spiel ist ?
Würde mich Interessieren weil wenn das alter Damen Schmuck ist will der mögliche Dieb ist wahrscheinlich ja zu Geld machen.
Und wie sieht es aus wenn es keine Fotos gibt sondern nur Haarkleine Beschreibungen ?
Und wird sowas da Anzeige gegen Unbekannt wie in allen andern Fällen einfach nach 6 Wochen eingestellt ?
9 Antworten
Sofern es wirklich Beschreibungen oder gar Fotos der Schmuckstücke gibt, anhand derer diese identifiziert werden könnten, ist in der Tat davon auszugehen, dass die Polizei in dieser Richtung ermittelt. Ich glaube jedoch weniger, dass diese Bilder wirklich öffentlich gemacht werden. Vielmehr wird die Polizei die potentiellen Käufer aufsuchen.
Weiter wird die Anzeige zwar gegen Unbekannt erstattet, die Polizei wird jedoch den/die Täter in dem Personenkreis zuerst suchen, der Zugriff auf den Schmuck haben konnte. Dazu gehören Mitbewohner, Beschäftigte und Besucher, die mit der Dame zu tun hatten.
Es kommt natürlich darauf an, wie hoch der Wert des gestohlenen Schmuckes war. Bei entsprechendem Wert wird die Polizei die Ermittlungen nicht einfach so einstellen.
Und wo ist der Schmuck dann hin?
Der könnte freiwillig weggegeben worden sein. Das ist dann jedenfalls kein Diebstahl.
Und an wen? Kommt hier der ominöse Unbekannte ins Spiel? Wenn die Frau den Schmuck verschenkt hätte, gäbe es ja einen Beschenkten, der der Frau ja in irgend einer Art und Weise nahe stehen müsste.
Alles in allem ist das nicht glaubhaft.
Oder nie dort gewesen sein.
Wenn die Dame den Schmuck dort hatte, hat sie doch sicherlich ab und an mal das eine oder andere Stück getragen. Wenn ja, hätten wir hier schon einen Beweis für die Existenz des Schmuckes. Weiter gibt es die Aussage der Tochter. Die ist zwar nicht die Welle, jedoch mehr als Nichts!
Unglaubhaft ist für mich das die Tochter plötzlich Schmuck und eine größer Menge Bargeld vermisst. Beides hätte zur sicheren Verwahrungbei der Heimleitung oder in einem Banktressor oder bei Verwandten in Verwahrung gewesen sein sollen. Die betroffene Frau ist dement. Den Schmuck oder das Bargeld gab es womöglich nicht und die Tochter hat nur die Aussage ihrer Mutter wiederholt. Leider kommt es bei so etwas öfter vor das Gespenster gejagt werden. Also muss hier zunächst geklärt werden ob Überhaupt etwas gestohlen wurde.
Hat sie das wirklich? Du gehst hier von einem Beleg aus aber der Frage entnehmen ich nur das die Tochter plötzlich etwas vermisst wovon die Heimleitung und das Pflegepersonal nichts wusste. Die Aussage der Tochter ist bestenfalls in Indiz aber kein Beweis. Bitte nicht vergessen die Frau ist dement und womöglich hat die Tochter nur die Aussage der Mutter wiederholt und dann wird es schwierig.
Nun, ich hatte geschrieben, dass für eine erfolgreiche Ermittlung in jedem Fall detaillierte Beschreibungen, besser noch Fotos notwendig sind. Falls also solche Beschreibungen und Fotos beigebracht werden können, hätten wir in der Tat den Beweis, dass es hier Schmuck gab. In diesem Fall stünde die Aussage der Tochter nicht alleine im Raum.
Wenn es keine Beschreibungen und keine Fotos gibt, dann geht das sowieso aus, wie das Hornberger Schießen.
Da würde ich mir aber auch mal die Tochter genauer ansehen. Was hat der Schmuck bitte im Zimmer in einem Altersheim zu suchen. Es tut mir leid aber hier würde ich auch einen versuchten Versicherungsbetrug in Betracht ziehen. Macht euch darauf gefasst das dem Personal hier womöglich der Diebstahl unterstellt wird. Die Polizei wird ermitteln und wenn es keine verwertbaren Spuren gibt wird das ganze zu den Akten gelegt.
Allerdings .. Ich musste mir auch ziemlich an den Kopf fassen .. Abseits davon soll auch noch eine utopische Summe Bargeld weg gekommen sein.. Ich hab ihr auch gesagt das sie da definitiv eine gewisse Mitschuld trifft ..
Ich bin mal gespannt
Du meinst die machen "gar nichts" .. Die Dame würde höchstens ihren Schmuck zurück / ersetzt kriegen wenn zufällig ein Mafiaboss mit dem Schmuck tot vor der Polizeiwache gefunden wird um es mal ganz krass zu sagen ?
Trauriges Deutschland .. :/ Dann könnte der DIeb ja in aller Seelenruhe den Schmuck bei eBay an den Mann bringen und müsste keine Angst haben ?!
ICh dachte immer das die Polizei dafür eigene Abteilungen hat und zig 1000 Mitarbeiter in Deutschland die den ganzen Tag nix anderes machen wie sich mit Ebay und Co auseinanderzusetzen und solchen Verbrechern das Handwerk zu legen.>
Du meinst es wird nichts großartig passieren / ermittelt oder überführt ? -.-
Deinen Antworten auf diverse Kommentaren entnehme ich, dass du nicht gut auf die Polizei eingestellt bist... schade eigentlich..
Zu deiner Frage: Die Kollegen - in der Regel die vom Ermittlungsdienst - treten an mögliche Käufer heran. Genauso werden Internetplattformen längerfristig überprüft (wie z.B. die von dir genannten Moneygold und Ebay)
Eine Beschreibung der Schmuckstücke ist immer gut, ein Foto natürlich noch besser. Der Schmuck wird - da er vermutlich keine Individualnummer hat - zur sogenannten "nicht numerischen Sachfahndung" ausgeschrieben. Hierbei gilt: Je mehr Beschreibungsmerkmale es gibt, desto eher kann der Schmuck der z.B. von deinem aufgeführten toten Mafiaboss stammt einem Geschädigten zugeordnet werden.
Wie Anton schon sagte, wird vermutlich auch das Personal (also unter anderem du) befragt werden. Als Verdächtige werdet ihr wohl aber nicht angesehen.
Auf deinen letzten Absatz: Die Polizei selber kann keinen Vorgang einstellen, sowas kann nur die Staatsanwaltschaft. Sollte kein Täter ermittelt werden und die Anzeige schlussendlich gegen "unbekannten Täter" an die Staatsanwaltschaft versandt werden, wird diese den Vorgang einstellen. Damit wird jedoch nicht die Sachfahndung etc. gelöscht. Sollte also zu einem späteren Zeitpunkt der Täter doch noch ermittelt werden (sind ja in der Regel Wiederholungstäter), kann das Verfahren dann erneut eröffnet werden.
Noch eine kurze Anmerkung: "1000 Mitarbeiter in Deutschland" => schön wäre es, wenn wir soviel hätten;)
Meine Frau arbeitet in der Pflege und ehrlich gesagt fände ich es auch nicht gut wenn das Personal bei so etwas unter Generalverdacht stehen würde.
Zumindest nicht ohne Anhaltspunkte... wo kämen wir denn da hin?!
Was dann aber auch ein begründeter Verdacht wäre.
Ziemlich viel Text für jemanden, der nicht involviert sein will? Unrechttun gedeihet nicht. Wenn nichtvdieses mal, dann halt beim übernächsten mal? Der Tag des Gerichtes wird kommen, und das meine ich nicht im biblischen Sinne!
Haha , nein ich tippe scheinbar nur schneller als jemand wie Sie denkt .. ;)
Aber ziemlich Inteligente Antwort für jemand der in Sachen Inteligent scheinbar unbeteiligt ist .. :D
Für wie du halten sie mich bzw. einen potenziellen Dieb ? Jedem der nur grundlegende Dinge übers Internet weiss, weiss wie transparent das Internet ist .. :D
Aber danke das Sie sich die Zeit genommen haben :D
Lol
Das geht nich gut...
Du meinst es wird nichts großartig passieren / ermittelt oder überführt ? -.-
Womöglich liegt auch gar kein Diebstahl vor immerhin ist die Frau dement.