Nach Todesfall Bargeld Verschwunden?


14.09.2020, 13:26

Danke für die Antworten. Als Fazit nehme ich mit, man muss nur schneller sein als alle anderen und schon ist das Recht auf Deiner Seite. Super.

7 Antworten

Wenn Dir das Verhältnis zu diesem Schwiegersohn egal ist, riskierst Du mit einer Strafanzeige bei der Polizei wegen der verschwundenen Geldkassette nichts. Die Erfolgsaussichten sind gleich null, aber der Typ wird einigen Ärger bekommen.

Bremen678  14.09.2020, 13:20

Dazu muss aber auch bewiesen werden könne, dass das Geld bis zum Schluß noch dort lag.

Ich glaube kaum, dass Du da was machen kannst. Du hast keinerlei Nachweise darüber, um welche Summe es sich handelt.

oma6852 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 10:54

Naja. Zur Zeitvielleicht noch nicht. Alle Kontoauszüge sind verschwunden. Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Bank. Angeblich hatte meine Mutter auch keine Lebensversicherung, auf Nachfrage dann plötzlich doch.. und kurz darauf habe ich die Unterlagen in einer Schublade gefunden. Eine Woche vorher lag da nichts drin.

beangato  14.09.2020, 11:04
@oma6852

Dann warte einfach ab.

Irgendwie verstehe ich den Sachzusammenhang nicht.

Es sollte eine kleine Stütze für den Hinterbliebenen sein.

Das ist doch eine Übereinkunft zwischen den beiden betreffenden Personen.

Nun ist der Lebensgefährte meiner Mutter verstorben. Sie erzählte mir, dass dieser Schwiegersohn das Geld samt Kassette mitgenommen hat.

Und wenn sie das wusste und nichts unternommen hat, war das ihre persönliche Entscheidung. Man könnte dies auch als Schenkung ansehen - zumal zu klären wäre, wessen Geld sich überhaupt in der Kassette befand. Denn wenn es Einlagen des Lebensgefährten gewesen wären, wäre dessen Sohn ohnehin der rechtmäßige Eigentümer als Erbe.

Ich habe den Schwiegersohn darauf angesprochen.

Sinnlos. Die Übereignung oder Entnahme erfolgte zu *Lebzeiten* der Mutter mit ihrer Kenntnis.

Habe ich eine Chance das Bargeld zu bekommen?

Ein Recht auf eine Herausgabe hätte nur die Mutter gehabt. Hinterlassen wird nur, was zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers vorhanden ist; hier einen Anspruch auf Rückübereignung nur mit einem Diktat konstruieren zu wollen, dürfte - so dies überhaupt als Beweismittel zulässig wäre - vermutlich mehr Kosten verursachen, als der fragliche Betrag überhaupt ausmacht.

oma6852 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 10:58

Meine Mutter war zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sich zu wehren. Dieser Mensch ist ziemlich bestimmend und meine Mutter war sehr krank.

FordPrefect  14.09.2020, 11:17
@oma6852
Meine Mutter war zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sich zu wehren.

Diese Aussage wäre aber auch hinsichtlich des aufgenommenen Diktats ein deutliches Indiz für Gesschäftsunfähigkeit bzw. würde die getätigte Aussage in einem Prozess erheblich entwerten. Die Duchsetzung eines Anspruches wäre ja juristisch zu Lebzeiten der Mutter jederzeit möglich gewesen. Jetzt aber lässt sich weder feststellen, welche Summe die Kassette nun tatsächlich zum Stichtag (welchem denn?) enthalten haben mag, noch, wer wieviel davon eingelegt hatte.

Als Fazit nehme ich mit, man muss nur schneller sein als alle anderen

Nein. Aber man sollte tunlichst - insbesondere finanzielle - Vereinbarungen auch irgendwo schriftlich fixieren, will man sich später drauf berufen. Das haben Mutter und Lebensgefährte leider unterlassen - mit den nun eingetretenen Folgen.

und schon ist das Recht auf Deiner Seite.

Nein. Aber wer einen Anspruch erhebt, muss diesen eben auch beweisen können.

Nein, Bargeld lässt sich nicht oder nur schwer beweisen. Genauso wenn Schmuck verschwunden währ.

Zudem währ noch zu klären, wem denn das Geld gehörte. Wenn es dem Lebensgefährten deiner Mutter gehörte, dann stände die Kassette sowieso dem Sohn zu. Wenn es beiden gehörte steht euch nur die hälfte des Kassetteninhaltes zu.

oma6852 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 10:50

Das Geld stammt von beiden und war für den Hinterbliebenen bestimmt. Somit für meine Mutter. Mit der Hälfte könnte ich aber auch leben. Ich brauch das Geld nicht. Jedoch meinen Geschwistern könnte es weiterhelfen und den Kindern meines verstorbenen Bruders auch.

berlina76  14.09.2020, 11:07
@oma6852

"Das Geld stammt von beiden und war für den Hinterbliebenen bestimmt. Somit für meine Mutter." Das währe gesetzlich ohne Testament nicht möglich. Das Geld währe an den Erben auszuzahlen. d.h. der Hinterbliebene hätte nur anrecht auf seine Hälfte in der Kassette.

Da ihr aber nicht beweisen könnt, wieviel Geld da wirklich drin war habt ihr schlechte Karten.

FordPrefect  14.09.2020, 11:23
@oma6852
Das Geld stammt von beiden und war für den Hinterbliebenen bestimmt.

Also für den Längerlebenden. Das hätte unbedingt schriftlich fixiert werden müssen. Mit dem Tod des Lebenspartners war das bereits hinfällig, es sei denn, man hätte im Rahmen dessen Nachlassverfahrens diesen Umstand sowie den Inhalt der Kasssette protokolliert.

Jedoch meinen Geschwistern könnte es weiterhelfen und den Kindern meines verstorbenen Bruders auch.

Ich vermag nicht zu erkennen, wie du als Kläger den Beweis führen wolltest,

a) dass zum Zeitpunkt des Todes des Lebenspartners eine solche Übereinkunft bestand,
b) dass die Summe zu diesem Zeitpunkt € X betrug,
c) dass diese Summe auf beide Lebenspartner zu gleichen Teilen entfiel, und
d) dass die Mutter diese Summe nicht dem Sohn des Lebenspartners übereignet hat.

Als Verteidiger würde ich persönlich schon bestreiten, dass diese Vereinbarung je existiert hat, und selbst gesetzt den Fall, es hätte sie gegeben, die Summe in der Kassette hätte zwingend in den Nachlass des Erstverstorbenen fließen müssen. Ich sehe hier kaum eine Chance auf einen juristischen Erfolg.