Kann ein Pachtvertrag vererbt werden?
Hallo,
folgendes Problem:
Wir haben einen großen Garten, der deswegen in zwei verschiedenen Pachtverträgen organisiert ist.
Ein Teil gehört meiner Mutter, der andere Teil ging nach dem Tod meines Opas an die Oma über. Jedoch ist sie nicht mehr in der Lage im Garten viel zu machen. Deswegen bleibt der Großteil der Arbeit an meiner Familie hängen.
Was wäre denn nun,wenn meine Oma irgendwann verstirbt? Wie verhält es sich dann mit dem Pachtvertrag? Meine Oma hat noch zwei weitere Töchter, die dann sicherlich ein Anrecht auf die Gartenhälfte hätten. Somit müsste die Gartenhälfte durch drei Kinder geteilt werden. Geht ja aber schwer.
Da die Geschwister wegen des lieben Geldes verstritten sind,wäre eine gütliche Einigung schwer. Da ich und meine Familie aber nun Arbeit und Geld investieren, wollen wir im Falle des Todes natürlich den Garten komplett übernehmen.
Weiß jemand,ob Pachtverträge vererbt werden können? Und würde hier ein kleines Schriftstück meiner Oma genügen,dass im Falle ihres Todes der Pachtvertrag an ihre Enkel übergehen soll???
5 Antworten
Der Pachtvertrag bleibt auch bei Tod des Verpächters bestehen, die Erben sind dann die Rechtsnachfolger und treten in den Vertrag ein.
Anders geht es ja garnicht, wenn ein Vermieter (Verpächter) eines Mehrfamilienhauses stirbt würden ja alle Mieter sonst ohne gültigen Mietvertrag dastehen.
klärt das doch mit dem Verpächter, der muss es wissen!
Wenn die Gestalltung der/des Verträge zulässt und ggf. ein Testament das regelt, sicher. Nur sollte das Problem ein REA mit Notarulassung redeln.
Nein,das es unter Vertragsrecht ( Pacht) fällt.
Sorry, diese Antwort ist ohne Grundwissen !!!
Das ist eine heikle Frage, die nur ein Fachmann beantworten kann. Meiner Meinung nach nicht. www.frag-einen-anwalt.de würde ich mal durchforsten, da stehen vielleicht ähnliche Fragen. Oder gleich eine kleine Summe einsetzen, wieviel dir die Antwort wert ist, und dann vom Fachmann eine solide Antwort bekommen.