Kann ein Pachtvertrag vererbt werden?

5 Antworten

Der Pachtvertrag bleibt auch bei Tod des Verpächters bestehen, die Erben sind dann die Rechtsnachfolger und treten in den Vertrag ein.
Anders geht es ja garnicht, wenn ein Vermieter (Verpächter) eines Mehrfamilienhauses stirbt würden ja alle Mieter sonst ohne gültigen Mietvertrag dastehen.

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=31610

klärt das doch mit dem Verpächter, der muss es wissen!

Wenn die Gestalltung der/des Verträge zulässt und ggf. ein Testament das regelt, sicher. Nur sollte das Problem ein REA mit Notarulassung redeln.

Nein,das es unter Vertragsrecht ( Pacht) fällt.

jockl  26.04.2011, 16:38

Sorry, diese Antwort ist ohne Grundwissen !!!

Das ist eine heikle Frage, die nur ein Fachmann beantworten kann. Meiner Meinung nach nicht. www.frag-einen-anwalt.de würde ich mal durchforsten, da stehen vielleicht ähnliche Fragen. Oder gleich eine kleine Summe einsetzen, wieviel dir die Antwort wert ist, und dann vom Fachmann eine solide Antwort bekommen.