Ohne Familienstammbuch keinen Erbschein??

2 Antworten

Du legst beim Nachlassgericht die Sterbeurkunde vor.

Das Nachlassgericht sichtet im ersten Schritt mögliche Erben und verlangt bei Bedarf weitere Personenstandurkunden.
Bis Du einziger Hinterbliebener erstellt es einen Erbschein.

Doch. Das wird nicht benötigt.

Welche Unterlagen sind zur Beantragung der Sterbeurkunde nötig?

Damit die Sterbeurkunde des Verstorbenen vom zuständigen Standesamt ausgestellt werden kann, muss dort ein entsprechender Antrag gestellt werden. Je nach Familienstand des Verstorbenen müssen zur Antragstellung unterschiedliche Dokumente im Original beim Standesamt eingereicht werden.

Dokumente für ledige Verstorbene Dokumente für verheiratete Verstorbene
  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)
Dokumente für verwitwete Verstorbene
  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)
  • Sterbeurkunde des Partners
Dokumente für geschiedene Verstorbene
  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

https://www.bestatter.de/wissen/todesfall/sterbeurkunde/#c4489