Was ist wenn mir zur Beantragung des Erbscheins Unterlagen fehlen?
Forscht das Nachlassericht dann selber nach?
6 Antworten
Was ist wenn mir zur Beantragung des Erbscheins Unterlagen fehlen?
Dann gibts keinen Erbschein.
Nein, das tut es nicht und hat es auch nicht zu tun. Im Übrigen: Für den Erbschein bedarf es doch nur bei Vorliegen eines Testaments dessen Einreichung beim Nachhlassgericht, die Vorlage Deines Personalausweises, wenn du als Erbe im Testament benannt bist, und des formellen Antrags auf Erteilung des Erbscheins. Wenn du aufgrund gesetzlicher Erbfolge Erbe geworden bist, musst du ebenfalls durch Vorlage von Personalpapieren (Geburts- ,Heirats- und Sterbeurkunden) dem NG nachweisen, dass du der Erbe geworden bist und dir niemand im Rang vorgeht. Sprich beim NG vor und frage, was die brauchen und besorge dasd dann
Wenn Du Deinen Namen vergessen hast, wird es schwierig.
Im Ernst.
Sind es Unterlagen, welche Du beizubringen hast, bist Du in der Bringschuld. Bis dahin tut sich erst einmal nichts.
Die Unterlagen wären nachzureichen. Ansonsten droht Zurückweisung des Antrags .
Nein.
Dazu einfach mal ein bisschen lesen und verstehen: https://www.ag-rheine.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Nachlasssachen/4-Erbschein.pdf