Ohne Eingliederungsvereinbarung keinen Termin beim Leistungssachbearbeiter
Hallo alle zusammen!
Heute hatte ich das Grauen mit einem Arbeitsvermittler. Hab mich heute, da ich bald mein Studium beende, mich beim Jobcenter angemeldet. Gleich am selben Tag sollte ich zum Arbeitsvermittler sowie zum Leistungssachbearbeiter gehen. Jedoch meinte mein Arbeitsvermittler, dass dies nicht möglich sei, solang ich nicht die EGV unterschrieben habe. Er hat mir gleich zwei Tage später einen Termin gesetzt, indem ich zusätzlich von meinem Minijob schon alles nachweisen soll sowie eine Bestätigung dass sie ( meine Minijobstelle) mich nicht in Vollzeit einsetzen können. Einen anderen Termin wollte er mir nicht gewähren und stellte dies als Pechsache dar, wenn ich dies nicht schaffen sollte. Und alle Bewerbungsunterlagen/ Zeugnisse etc. soll ich auch mitschleppen. Er hat mir schon mit Zeitarbeit gedroht. Hab grad meine Masterarbeit abgegeben und fange an mich jetzt zu bewerben. Und jetzt gibt er mir schon Stellenausschreibungen. Muss ich die EGV unterschreiben? Wie soll ich mich verhalten? Ich bin echt damit überfordert. Hab ich Vorort eine andere Ansprechperson?
Würde mich auf jede Antwort sehr freuen!
Viele Grüße Nathalie
2 Antworten
Jedoch meinte mein Arbeitsvermittler, dass dies nicht möglich sei, solang ich nicht die EGV unterschrieben habe.
Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde; Anzeige wegen Nötigung und Rechtsbeugung.
Es besteht keine explizit gesetzliche Pflicht, eine EinV, die einen öffentlich-rechtlichen Vertrag darstell,t zu unterschreiben. Eine solche Pflicht, einen Kontrahierungszwang quasi durch Nötigung zu generieren, ist eine so grobe Pflichtverletzung, dass es zumindest bei uns eine fette Abmahnung gäbe.
Wegen des kurzfristigen Termins zur Vorlage der Unterlagen ebenfalls Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde, weil er dir fürdeine Mitwirkung einer angemessene Zeit einzuräumen hat (in der Regel werden zwei Wochen als angemesen aungesehen).
Ein so kurzfristiger Termin wäre nur in Hinblick auf allgemeineFragen zulässig, aber nicht als Termin für Unterlageneinreichung.
Da dein Vermittler auf Krawall zu stehen scheint, gib ihm de Krawall, den er sich wünscht.
na klar musst du den unterschreiben. eine andere Ansprechperson hast du auch nicht. und mit dem Termin ist das auch so eine Sache sag ihm du hast einen arzttermin den du schon seit längerem hast und nicht mehr verschiebbar ist. den fall hatte ich selber. vor allem konnte später mein leistungssachbearbeiter froh sein das unten 3 securitys waren sonst hätte ich aus dem Büro eine Achterbahn draus gemacht und er hätte einen Freiflug durch das fenster gekriegt.
Hör nicht auf sowas, ist bestimmt ein Mitarbeiter beim Jobcenter :-) Keiner muss unterschreiben. Das steht irgendwo im Gesetzbuch, dass man eine Unterschrift nicht erzwingen darf. (Naja, so ähnlich jedenfalls, Du weißt bestimmt was ich meine)