Offene Strafe - wenn man stirbt, müssen Angehöre diese zahlen?

8 Antworten

Nein.

Richard30 
Beitragsersteller
 04.06.2021, 05:47

Okay danke.

Offene Schulden auch nicht?

grisu2101  04.06.2021, 05:48
@Richard30

Schulden ja, das geht auf die Erben über.
Man muss in so einem Fall das Erbe beim Amtsgericht ausschlagen.
Versäumt man dieses, hat man die Schulden im Erbfall an der Backe !

Luzzynett  04.06.2021, 05:49
@Richard30

Wenn die Hinterbliebenen das Erbe angenommen haben, dann kommen sie auch für eventuelle Schulden auf. Wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, dann nicht.

Richard30 
Beitragsersteller
 04.06.2021, 05:49
@grisu2101

Hm okay, aber wer erbt dann überhaubt etwas? Also müsste jeder Angehörige das dann aktiv ausschlagen?

Guinan1972  04.06.2021, 05:50
@Richard30

Ja genau. In der erbreihenfolge.

grisu2101  04.06.2021, 05:51
@Richard30

Genau ! Alle Nachkommen, wenn keine da sind weitere Verwandschaft oder wie im Testament festgelegt.
Es kann passieren daß jemand stirbt, der Nachlass ist überschuldet, und z.B. 30-50 Personen (wenn die Familie groß ist) müssen zum Amtsgericht dackeln und das Erbe ausschlagen.

Bernhard554  04.06.2021, 06:15
@Richard30

doch, wenn man das Erbe annimmt

Richard30 
Beitragsersteller
 04.06.2021, 06:15
@Bernhard554

Okay.

Ja das müssten dann die Angehörigen vorher wissen.

Meiner Meinung nach nur, wenn es etwas zu erben gab. Sind ja vor dem Tod angefallen und damit Schulden.

Nein... Eine Strafe zielt immer auf den Täter ab.

Stirbt dieser erlischt auch die Strafe. Je nach dem, ob im Zusammenhang mit der Strafe auch Verbindlichkeiten entstanden sind, könnten diese vererbt werden.

Definitiv nicht!

Richard30 
Beitragsersteller
 04.06.2021, 05:47

Okay ja, wäre sonst auch echt hart.