Offene Strafe - wenn man stirbt, müssen Angehöre diese zahlen?
Also nehmen wir mal an, man bekommt ein Bußgeld, dann stirbt man irgendwie, müssen dann die Angehörigen das zahlen?
8 Antworten
Nein.
Schulden ja, das geht auf die Erben über.
Man muss in so einem Fall das Erbe beim Amtsgericht ausschlagen.
Versäumt man dieses, hat man die Schulden im Erbfall an der Backe !
Wenn die Hinterbliebenen das Erbe angenommen haben, dann kommen sie auch für eventuelle Schulden auf. Wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, dann nicht.
Hm okay, aber wer erbt dann überhaubt etwas? Also müsste jeder Angehörige das dann aktiv ausschlagen?
Ja genau. In der erbreihenfolge.
Genau ! Alle Nachkommen, wenn keine da sind weitere Verwandschaft oder wie im Testament festgelegt.
Es kann passieren daß jemand stirbt, der Nachlass ist überschuldet, und z.B. 30-50 Personen (wenn die Familie groß ist) müssen zum Amtsgericht dackeln und das Erbe ausschlagen.
doch, wenn man das Erbe annimmt
Meiner Meinung nach nur, wenn es etwas zu erben gab. Sind ja vor dem Tod angefallen und damit Schulden.
Nein... Eine Strafe zielt immer auf den Täter ab.
Stirbt dieser erlischt auch die Strafe. Je nach dem, ob im Zusammenhang mit der Strafe auch Verbindlichkeiten entstanden sind, könnten diese vererbt werden.
man erbt Schulden, sowie Vermögen.
kommt drauf an wo die "Schulden" herkommen
https://www.finanzfrage.net/frage/werden-bussgeldschulden-vererbt
Definitiv nicht!
Okay ja, wäre sonst auch echt hart.
Okay danke.
Offene Schulden auch nicht?