Welche Strafe bekommt man für Sachbeschädigung?

5 Antworten

Die Geldstrafe, die Du zu erwarten hast, könnte noch dein geringstes Problem sein. Je nachdem, wo Du mit deinen Sprays aktiv warst, könnte die Entfernung des Gesprayten sehr teuer werden. Das musst Du auch bezahlen. Es gibt auch eine andere Möglichkeit: In meiner Stadt in Oberbayern, bekommen Sprayer, die wirklich etwas können, von der Stadtverwaltung bestimmte Bereiche genannt, wo sie aktiv werden dürfen. Das sieht dann oft ziemlich gut aus und es gibt keinen Ärger.

Also vorab: Bekleben oder auch bemalen bzw. verändern von städtischen oder privaten Eigentum durch Graffitis ist eine Straftat. Da ich annehme du bist mindestens 14 Jahre alt kannst du mit einer Geld Strafe bis zu Sozialstunden bzw. Reinigungskosten rechnen.

Taten ohne genaue Beweise dürfen dir nicht angehängt werden. Sobald sie aber schwere Beweise haben z.B. Lackproben von einer Hausdurchsuchung und diese auf mehrere "Sachbeschädigungen" zutrifft dürfen sie dich logischer weise auch dafür belangen.

Am teuersten sind bei den Strafen die Geld oder Reinigungskosten. Die können auf die Tausend bis wenn auch Zehntausend Euro hinauslaufen. Aber das sind keine Taten von bekleben von fremden Eigentum. Das sind größere Taten auch an Nah- oder Stadtverkehr Fahrzeugen und und und. Wenn du mehrere schwere Taten begangen hast, kann aber muss es nicht zu einer Freiheitsstrafe hinauslaufen!

Mach weiter und viel Spaß

LG

Woher ich das weiß:Hobby
  1. Sachbeschädigung ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Also nix mit „Bußgeld“, sondern Geld- oder Freiheitsstrafe.
  2. Selbstverständlich kann das bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.
  3. Die Strafe dürfte aber weniger schwer ins Gewicht fallen. Unangenehm werden die Schadensersatzansprüche.

Bei Sachbeschädigung lautet die Mindeststrafe auf eine Geldstrafe von 5 Euro, während im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht. Sind religiöse Gegenstände betroffen oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind oder Gegenstände, die zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, ist gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich.

Hat hier Jeder verlernt wie man Google benutzt?

CokeUpMyNose 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 17:49

Hätte da eher nen speziellen Fall. Was ist, wenn es sich um ein leer stehendes Gebäude handelt?

Caila  04.03.2021, 17:50
@CokeUpMyNose

Auch leer stehende Gebäude gehören Jemandem und damit ist es trotzdem eine Sachbeschädigung.

CokeUpMyNose 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 17:52
@Caila

Okay, danke für deine Antwort

Kommt immer auf die Sache an die du beschädigst

CokeUpMyNose 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 17:48

Angenommen, es war ne Bruchbude in der Bahnhofsvorstadt, die nicht mehr bewohnt oder sonst irgendwie genutzt wird

Luis200405  04.03.2021, 17:50
@CokeUpMyNose

Wenn sie einer Privatperson gehört die sich nicht mehr dafür interessiert dann kann’s sein dass gar nichts passiert. Wenn die aber der Gemeinde gehört bekommst du Stress, egal ob sie bewohnt ist oder nicht