Warum dürfen Cabrios offen Parken, während man bei einem nicht die Fenster zu haben muss?
Meine Freundin müsste letztens 15€ Bußgeld zahlen da sie beim Abstellen ihres Fahrzeuges das Fenster halb offen hat stehen lassen.
Ich sehe aber sehr häufig das Cabrios offen auch zu später Abendstunde oder über Nacht offen stehen. Warum dürfen die Fahrzeughalter dies?
5 Antworten
Beim Cabrio ist es auch Verboten mit offenem Verdeck zu Parken.
Erlaub ist es (Wie beim Fenster) wenn das Fahrzeug in Sichtweite ist und nur für Kurzer Zeit abgestellt wird. (Die Definition von "Kurzer Zeit" wird allerdings nicht beschrieben)
Es geht im Versicherungsrecht um "Gefahrenerhöhung" und um die "Schadensminderungspflicht".
Bei einem geschlossenen Pkw, dessen Seitenscheiben geöffnet sind, ist die Gefahr höher, dass jemand reingreifen und etwas entwenden kann (Gefahrenerhöhung).
Bei einem offenen Pkw kann der Schaden durch reingreifen dadurch gemindert, jedoch nichtbedingt verhindert werden, wenn bei einem abgestellten Cabrio alle Seitenscheiben soweit wie möglich nach oben gestellt wurden (Schadenminderungspflicht).
wenn dir irgend etwas aus dem Auto geklaut wird, dann möchtest du das von deiner Versicherung ersetzt haben. Also muß die Versicherung eine Leistung erbringen,. die die Allgemeinheit durch ihre Versicherungsbeiträge mit bezahlt. Viel zahlen bedeutet aber auch, dass die Versicherungsbeiträge für alle steigen.
Es ist also nicht nur dein persönliches Problem, sondern ein Problem, das auf dem Rücken der Allgemeinheit ausgetragen wird.
Ein Auto gilt als offen, wenn die Seitenscheiben unten sind, und als geschlossen, wenn sie oben sind.
Spaßigerweise gilt Letzteres auch für Cabrios mit heruntergelassenem Dach - solange die Fenster "geschlossen" (=oben) sind, gelten sie als geschlossen und sicher.
ja aber sehe icha uch imemr wieder welche die komplett offen stehen, also dach und fenster unten, da kann ich mich ja bediehnen wie ich lustig bin.
Bedienen kann man sich bei einem offenen Cabrio ja nun auch an einer hochgefahrenen Seitenscheibe vorbei.
Ich habe in meinem Post nur die Rechtslage geschildert - und nach der ist man eben bei einem offenen Cabrio vor Strafe wegen ungesicherten Abstellens sicher, solange die Seitenscheiben oben sind.
Wenn ich länger als ein paar Minuten von meinem Cabrio weg bin, mach ich das Verdeck stets ganz zu - schon wegen Verschmutzung und Sonneneinstrahlung...
Ich denke, das ist bei Cabrios dasselbe, nur wird es halt nicht immer gleich bestraft. Allein schon versicherungsrechtlich ist das unzulässig!
wenn man beim Cabrio das Fenster oben hat ist man Versicherungstechnisch auf der sicheren seite. macht zwar kein sinn. ist aber so
wenn man beim Cabrio das Fenster oben hat ist man Versicherungstechnisch auf der sicheren seite.
Das war früher mal so. Anscheinend haben einige Cabriofahrer das nur noch nicht mitbekommen.
die Türen sind aber abgeschlossen. Für Cabrios sind die Versicherungen teurer: man könnte auch das Dach locker aufschneiden
Dass jemand ne Knolle nur wegen einem unvollständig geschlossenen Fenster bekommen hat; seltsam
Überhaupt nicht seltsam, kommt oft vor!
Teilweise lassen die Polizisten solche Fahrzeuge sogar abschleppen und in gewahrsam nehmen!
Halt um ein Diebstahl aus dem Fahrzeug bzw. des ganzen Fahrzeuges zu verhindern!
Ja aber warum muss man dan strafe zahlen, wenn was aus dem Auto geklaut wird ist dass doch mein persönlcihes problem, außerdem hatte meine freudin keine Wertsachen im Auto gehabt, außer vl ein altes navigationsgerät, im hanschufach, welches aber abgeschlossen war.