Wenn man mit einer geschlossenen doch verbotenen Klappenauspuff (Ohne Genehmigung) herumfährt bekommt man dann auch Strafe?

8 Antworten

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Leider ja. Soweit ich weiß darfst du keine Bedienung dafür haben oder so ähnlich. Bei einem Kollegen war das mal so. Er wurde stillgelegt, weil er mit offener Klappe gefahren ist und bei der Kontrolle schnell zugemacht hat. Dann wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, weil die Karre mit offener Klappe zu laut war. Also lass dich mit offener Klappe nicht erwischen sonst wirds teuer ;)

Liebe Grüße Bennet

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
hfksnwh212 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 01:51

Wie viel Euro’s?

Raven751  09.05.2020, 07:09
@hfksnwh212

Das Problem sind eher die Folgekosten: Das Bußgeld selbst sind nur 50 oder 90 €. Oft wird das Auto aber sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt.

Nach Abschleppkosten, Gutachten, Bußgeld und Rückbau können schon 1000 € zusammenkommen

Wenn der Auspuff nicht genehmigt ist, ist es vollkommen egal, ob die Klappe auf oder zu ist. Nicht genehmigt ist nicht genehmigt. Klappe offen erhöht offensichtlich nur das Risiko, erwischt zu werden.

Die Anlagen, die vor dem Beschluss, dass die Klappen sowohl offen als auch geschlossen die eingetragene Lautstärke nicht überschreiten dürfen, eingetragen wurden, sind nicht betroffen. Bestandsschutz. Nervig kann es natürlich trotzdem werden - wie bei vielen legalen, aber auffälligen Mods.

Wenn man mit einer geschlossenen doch verbotenen Klappenauspuff (Ohne Genehmigung) herumfährt bekommt man dann auch Strafe?

Ja klar.

Alles am Fahrzeug, jedes noch so kleine Teil muss ständig den Bauartvorschriften entsprechen, egal ob Du es benutzt oder nicht.

Tut es das nicht, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeuges.

Dann hat man, wie der Name so schön sagt, keine Erlaubnis mehr, das Teil überhaupt im öffentlichen Berkehrsraum zu betreiben, ja es darf sich nicht einmal mehr darin befinden.

Da du ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährst, bei dem die Betriebserlaubnis erloschen ist, gibt es Punkte, Bußgeld, und erhebliche Folgekosten. Aber das macht ja einem Superposer nichts, der nur mal um das Caffé Wichtig herum fährt- das zahlt man gerne.

Es ist Pups egal in welcher Stellung sich die Klappe befindet und wie laut der Auspuff ist sogar wenn er Leiser als das Original ist solange er kein E Prüfzeichen oder eine ABE hat ist er Eintragungspflichtig!

Nicht Eingetragen/Zugelassen = Illegal = sofortige Stilllegung des KFZ.

So einfach ganz egal ob Klappe auf, zu oder garnicht vorhanden.