über bahngleise gelaufen strafe (verbot, zug, deutsche bahn)?
hallo, eine freundin und ich (beide 16) sind über die bahngleise auf offener strecke gelaufen. als ein zug kam sind wir dann zur seite gegangen. der zug hat gehupt ist aber nicht stehen geblieben. müssen wir jetzt mit einer strafe rechnen? haben beide noch keime vorstrafen und wurden auch nicht erwischt sind uns aber nicht sicher ob da kameras am zug waren. (nrw)
9 Antworten
Ihr habt Glück gehabt. So etwas ist strafbar und nennt sich "Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr". Wenn sie Euch erwischen, kann das echt teuer werden - Euch könnten ggf. die durch Euren Leichtsinn entstandenen Verspätungsminuten in Rechnung gestellt werden.
Ganz davon abgesehen ist es einfach nur ziemlich dämlich, auf Gleisen zu laufen! Ihr geht doch auch nicht auf der Autobahn spazieren, oder? Und Stahl auf Stahl bremst deutlich schlechter als Gummi auf Asphalt.
danke für deine antwort
Gleisbereiche sind tabu für unkundige. Selbst triebfahrzeugführer sollten nur im Notfall oder Zwischenfall in die Gleise und auch nur mit Warnweste.
Und an den Signalen zu orientieren wann ein Zug kommt ist auch mit Risiken verbunden da ein Fahrdienstleiter den Fahrweg noch nicht freigeschaltet hat und trotzdem ein Zug kommt.
Wenn ihr im Gleis erwischt werdet gibt es für den Lokführer Befehle wie zum Beispiel "Langsamfahrt da Person im Gleis "
Das ist Eingriff in Schienenverkehr
ihr habt genug glück gehabt, dass es ein "normaler" zug war. fallst du mal auf einer ice strecke stehst - den ice hörst du nicht.
erst wenn es zu spät ist.
ein zug hat in voller fahrt einen bremsweg von weit über einem kilometer.
ausserdem ist es wegen der oberleitung höllisch gefährlich, die gleise auf offener strecke zu überqueren. bahnübergänge sind besonders abgesichert.
macht das bitte nie wieder. es geht im zweifelsfall nicht um ein paar sozialstunden, sondern um dein leben.
ja wir haben daraus gelernt und werden es nicht nochmal machen. danke dass du geantwortet hast
wortklauber.
in dem moment, in dem der lokführer das hindernis sieht, ist es jedenfalls zu spät zum bremsen.
fäddich.
Aber die Oberleitung bleibt unkommentiert?
Da hab ich lieber Wortklauber statt Allgemein-Blabla.
Der Tf hat je nach Geschwindigkeit durchaus noch Zeit zum Bremsen und/oder Warnen. Es gibt auch Strecken oder Situationen, da darf z.B. nur 40 km/h (oder noch langsamer) gefahren werden. Ich will damit gar nicht sagen, dass es gut war, was die Mädels gemacht haben (im Gegenteil), mich stören nur Fake News...
Hallo kiralisadoof,
eine ähnliche Frage habe ich gestern unter folgendem Link beantwortet:
Und auch auf Deine Frage lautet die Antwort:
Der Aufenthalt auf den Gleisen stellt lediglich einen Verstoß gegen die Eisenbahnbetriebsordnung kurz EBO da. In § 62 i.V.m § 64b ist geregelt, dass das unbefugte Betreten oder der Aufenthalt innerhalb von Gleisen unzulässig ist.
Solange der Verstoß keine Betriebsstörung verursacht hat, ist bzw. kann der Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von 25,00 Euro zu ahnden.
Schöne Grüße
TheGrow
danke für deine sehr ausfürliche antwort
sowas wie ihr ist der Horror für jeden Lokführer , ihr habt auf den Gleisen absolut nichts zu suchen , auch wenn ihr es noch so cool findet da rumzulaufen .......... ihr habt Glück gehabt dieses Mal , da wird nichts weiter nachkommen ........ aber falls ihr das nochmal macht wünsche ich euch das die Bundespolizei euch erwischt und es eine saftige Strafe gibt damit ihr das kapiert was ihr da für Mist macht ....
danke für deine, sehr ehrliche, antwort. wir haben daraus gelernt und werden das nicht wiederholen.
Wegen der Oberleitung??? Äh...?
"Volle Fahrt" ist ein dehnbarer Begriff. Der Bremsweg ist abhängig von Strecken- und Zugart, von der erlaubten und gefahrenen Geschwindigkeit. Er kann demnach auch deutlich unter 1 km liegen... oder bei 3.