Klappenauspuff mit offenen Klappen Strafe?
Servus zusammen,
und zwar, habe ich mir für meinen Mini F56 einen Remus Klappenauspuff bestellt. Dieser besitzt eine ABE und eine EG-Genehmigung für mein Auto. In der EG Genehmigung steht, dass die Klappen geschlossen sein müssen. Jetzt ist meine Frage, welche Strafe mir droht, wenn ich die Klappe öffne.
2 Antworten
Der Karren geht zu 100% auf den Abschlepper mit den Krawallauspuff E Nummer hin oder her zu laut ist zu laut und ist auch nicht mehr erlaubt die paar die eine Ausnahme sind müssen Mittlerweile auch leiser sein.
ES KOMMT SOGAR DAS VERBOT DER kLAPPE !
EU-Verordnung das Ende der Klappenauspuffanlagen
Sachinformation folgenden Inhalts: „Schalldämpferanlagen und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der EU.
Der angesprochene 'Klappenauspuff' ist von der Definition her ein Austauschschalldämpfer,
wenn dieser das Stand- und/oder Fahrgeräusch verändern und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll.
Demnach dürfen Fahrzeuge mit Austauschschalldämpferanlagen nicht lauter als die entsprechenden Fahrzeuge mit Serienschalldämpferanlagen
beziehungsweise nicht lauter als die zugrunde zu legenden gesetzlichen Grenzwerte sein.
Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen.
Wird eine Auspuffanlage im Laufe der Zeit lauter und übersteigt die Geräuschgrenzwerte,ist der Halter des Fahrzeugs und nicht der Hersteller in der Pflicht.
Ein Mini mit Brülltüte. Gibt es etwas respekteinflößenderes?
Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens, dadurch Betriebserlaubnis nach §19 Abs 2 StVZO erloschen, 50€ und kein Punkt, alternativ bei Umweltbeeinträchtigung durch übermäßige Lautstärke des mächtigen Rennwagens 90€ und ebenfalls kein Punkt. Fahrzeug kann auch abgeschleppt und dem Sachverständigen zur Begutachtung zugeführt werden, Kosten trägt der Rennfahrer.
"Ein Mini mit Brülltüte. Gibt es etwas respekteinflößenderes?"
Der ist gut. Der ist echt gut!
Ob es interne Richtlinien gibt, kommt wohl auf die jeweilige Region an (siehe Köln als Negativbeispiel). Grundsätzlich aber ist die Polizei verpflichtet, ganz neutral Beweise zu deiner Entlastung und für deine Schuld zu sammeln. Wenn das vor Ort nicht möglich ist, weil keiner unters Auto kriecht oder die nötige technische Kenntnis fehlt, muss das ein Sachverständiger übernehmen. Es könnte ja theoretisch sein, dass sich der Auspuff nur von allein etwas gelockert hat und garkeine "Änderung" vorliegt, wie sie für ein Erlöschen der BE erforderlich wäre.
okay danke, liegt es am Ende am Polizisten ob ich abgeschleppt werde? Oder gibt es da auch spezielle Richtlinien?