Ummelden nach Umzug (Strafe)?
Ich hab es bis jetzt zeitlich nicht geschafft mich umzumelden, da die Stadtverwaltung immer nur bis 12 Uhr geöffnet hat ! Auf der Website der Stadtverwaltung steht, dass man dich innerhalb einer Woche anmelden muss, sonst muss man ein Bußgeld zahlen ! Muss ich jetzt Strafe bezahlen ?
4 Antworten
Wahrscheinlich musst Du eine Strafe bezahlen, - kommt aber auf die Gemeinde an! - Ich habe mich auch mal nach einem Umzug verspaetet umgemeldet, und musste deshalb eine saftige Strafe zahlen.
Die Stadtverwaltung hat mindestens an zwei Tagen in der Woche auch auf einem Nachmittag offen, definitiv.
Zu spät umgemeldet ist zu spät umgemeldet. Aber je nach Einzelfall wird nicht immer sofort ein Bußgeld fällig. Ob ein Bußgeld ausgestellt wird, und wenn ja, wie hoch dieses ist entscheidet jede Behörde für sich selbst.
Mit einer guten Ausrede wird sicher ein Auge zugedrückt.
Die Meldefrist beträgt aber übrigens 14 Tage ab Einzug. So stehts im Bundesmeldegesetz.
Theoretisch kann also ab dem 15. Tag nach Einzug ein Bußgeld folgen. Die Anmeldung deines Wohnsitzes ist aber keine Handlung die du persönlich vornehmen musst. Du kannst auch jemanden damit, unter Vorlage einer Vollmacht, beauftragen.
Viele denken auch nicht dran beim Meldeamt einfach mal Bescheid zu geben wenn es länger dauert. E-Mail schreiben fertig. Wenn man wirklich dran gehindert ist, kenn ich keine Meldebehörde die da nicht etwas mehr Zeit gewährt. Man muss das aber einfach mal kommunizieren!!!
Wir, in unserem Meldeamt geben den Leuten 4 Wochen Zeit, ohne dass man das irgendwie begründen muss. Erst danach gibts ein Bußgeld, wenn man "unteschuldigt" die Anmeldung zu spät vornimmt.
sag einfach, dass du erst letzte woche eingezogen bist. das können die eh nicht nachprüfen.
hatte sogar schon den fall, dass ich ehrlich drauf geantwortet hab (wusste das mit der strafe nicht) und der sachbearbeiter fragte nochmal nach, überlegen sie nochmal, sie haben doch bestimmt erst letzte woche die letzten kisten rübergeschafft ;)
nein, tut es nicht. nur weil ich die wohnung zum 1.1. angemietet habe, heißt es nicht, dass ich da auch eingezogen bin. oftmals führt man ja noch renovierungsarbeiten etc. durch.
bin selbst erst umgezogen. der mietvertrag galt ab dem 15. und die erste nacht haben wir am 29. dort verbracht. beim ummelden gab es da gar keine probleme, als ich wahrheitsgemäß sagte, dass es der 29. war.
Das Bundesmeldegesetz regelt in § 19 ganz klar folgendes:
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber [...] der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich [...] zu bestätigen. [...]
(2) [...]
(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1.[...]
2.Einzugsdatum, [...]
Wohnungsgeber ist hier der Vermieter. Da ein Mietvertrag in der Regel nicht alle der in Absatz 3 geforderten Daten enthält, werden diese für die Anmeldung nicht mehr akzeptiert.
Diese Regelung gilt bundesweit!
Sollte dich dein Meldeamt dort tatsächlich nur mit dem Mietvertrag angemeldet haben, und sollte dein Meldeamt das von dir angegebene Einzugsdatum genommen haben, ohne sich dies noch einmal schriftlich vom Vermieter bestätigen zu lassen, hat dein Meldeamt glasklar gegen das Bundesmeldegesetz verstoßen.
Dann sag halt, dass Du erst seit paar Tagen da bist, wo ist das Problem?
Schon seit November 2015 musst du bei der Anmeldung einen Zettel vorlegen auf dem der Vermieter bescheinigt wann du eingezogen bist.
Da fällt das:
dann weg. :D