Heizung defekt. 6 Jahre wurde keine Wartung gemacht
Wir haben ein Hausgekauft zu desen Heizung der Vorbesitzer meinte er hätte die Heizung jedes Jahr warten lassen. Fakt ist das 6 Jahre lang nur Reinigung und Abgasmessung durch den Schornsteinfeger gemacht wurden. Am Tag der Schlüsselübergabe nachdem der Maklerr aus dem Haus war stelten wir fest das wir kein warmes Wasser hatten. Notdienst angerufen und erste Pumpe getauscht. Dann wurden nur die naheliegenden Heizkörper warm. Notdienst gerufen zweite Pumpe getauscht plus defekten Überduckausgleichsbehälter. Kann man den Vekäufer belangen da er 6 Jahre keinen Kundendienst durch einen Heizungsbauer machen hat lassen? Reinigen und Messen ersetzten doch nicht den Kundendienst in einem Zeitraum von 6 Jahren?
5 Antworten
Du kannst ihn nicht dafür belangen, genauso wenig wie du einen Autoverkäufer für fehlende Inspektionen belangen könntest. Es besteht keine Wartungspflicht solange die Anlage vom Schornsteinfeger jährlich geprüft und abgenommen wurde. Sowas ist Pech, Heizungen gehen halt irgendwann kaputt. Wenn ihr dem verkäufer nachweisen könntet das er von dem Schaden gewußt hat und es verschwiegen hat wäre das was anderes. Der Nachweis fällt allerdings schwer.
Die defekten Teile haben nichts mit der nicht gemachten Wartung zu tun. Die wären dir wahrscheinlich auch bei einem perfekt gepflegtem Gerät kaputt gegangen.
Es gibt Heizkesselinspektion (nur schauen), Heizkesselwartung (wird nur der Heizkessel betrachtet, geprüft und gemessen), eine Heizkesselwartung mit Reinigung und Einstellung + Bericht. Dann eine Heizungs(anlagen)wartung - da ist alles drin mit Zusatzkomponenten wie MAG, Speicher usw.
Hätte er auf die Frage zum Zustand der Heizung nicht sagen müssen das 6 Jahre lang lediglich vom Schrorsteinfeger gereinigt und gemessen wurde?
Gekauft wie gesehen. So ist es.
Sorry - hier wirst Du kaum eine arglistige Täuschung beweisen können.
Gruß
Dachte ich mir fast schon. Schei...... Aber vielen Dank für die Antworten.