Ölofen ausgelaufen. Wer muss kosten tragen - Mietrecht?
Hallo! Seit Januar ist unser Ölofen defekt. Nach ca 10 Terminen wovon der Heizungsbauer 6x erschienen ist wurden Regler und Haupthahn des Ölofens getauscht. Dennoch ist der Ofen immer wieder voll Öl gelaufen. Letzendlich kam der Handwerker zu dem Entschluss das ein neuer Ofen her muss. Beim letzen Besuch des Handwerkers meinte er wir sollen nichts mehr anfassen und das haben wir auch nicht gemacht. Bis der Ofen eingetroffen ist sind ca 5 Monate vergangen und nun ist er endlich eingebaut.
2 Wochen bevor der neue Ofen eingetroffen ist und der Handwerker sich nicht mehr gemeldet hatte ist der alte Ölofen ausgelaufen und hat das Kinderzimmer beschädigt.
Der Vermieter schiebt es auf den Haupthahn den keiner von uns angefasst hat, da der Ofen defekt war und im Sommer kein Ofen benutzt wird. Ob nun der Heizungsbauer den Haupthahn offen gelassen hat, steht wohl Aussage gegen Aussage. Aber kann es sein das der Ofen Auslaufen darf selbst wenn der Haupthahn offen ist. Der Ofen in einem Kinderzimmer steht, der Handwerker + Vermieter wussten das der Ofen immer wieder Vollläuft., und 5 Monate verstrichen sind in denen der Handwerker +Vermieter sich nicht mehr darum gekümmert haben. Sollte der Handwerker vor allem in diesem Fall da es sich um ein Kinderzimmer mit 6J. Kind nicht irgendwelche Vorkehrungen treffen das sowas nicht passieren kann?
3 Antworten
Grundsätzlich einmal liegt die Fürsorgepflicht, vor allem im eigenen Wohnraum, vor allem bei dir als Erziehungs- und Sorgebereichtigtem, das ist klar.
Die von dir beschriebene Situation ist ein wenig knifflig, gerade weil die "Beweislage" so problematisch ist. Wer hat was gemacht oder nicht gemacht hat wird, wie du selbst schon sagst, schwer zu belegen sein.
Vielleicht wäre hier ein "Kompromiss" in Form von Teilen der Kosten angebracht.
eigentlich und bei einem funktionierendem Gerät darf kein Öl auslaufen. Euer Ofen ist aber defekt also wäre es schon sinnvoll den Haupthahn zu schließen. Meldet den Schaden der Hausratversicherung vielleicht kommt sie dafür auf.
sie kommt für Schäden am und im Haus auf sofern diese versichert sind.
Die Hausratversicherung kommt nicht, wie der Name schon sagt, für Schäden am Haus auf!
Das ist Sache des Vermieters und dieser muss sich an den Heizungsbauer halten. Als Laie kann man doch gar nicht wissen, warum so ein Ofen ausläuft, was er einfach nicht tun darf. Für entsprechende Vorkehrungen ist auch der Heizungsbauer verantwortlich.
Was hat die Hausratversicherung damit zu tun?