Mietrecht? Strom leitung defekt!
Hallo
unsere deckenlampe im Kinderzimmer dort fließt kein strom nun habe ich beim vermieter angerufen und die schickt ein elektriker vorbei sie sagte das müssen wir selber zahlen die reperatur is das rechtens ? wir sind Hartz4 ob man das dann eventuell beim amt zurück holen kann das geld bzw die das bezahlen könn ?
wäre über antworten erfreut
14 Antworten
nemen wir mal an das du recht hast und hast die Kontakte mit einem Phasenprüfer geprüft und es kommt wirklich nichts an dann besteht immer noch die Möglichkeit das nur der Schalter defekt ist, den könnte man austauschen ohne das es sehr teuer wird, die Sicherung müßte natürlich auch in Ordnung sein denn ohne diese geht ja auch nichts, wenn das alles im grünen Bereich ist bleibt nur noch das verantwortliche Kabel das solltest du oder dein Vermieter an einen Fachmann übergeben der hat nicht nur das Wissen sondern ist auch gegen Schäden versichert, das könnte dann wirklich teuer werden also Hände weg, in deiner Verantwortung liegen nur klein und Schönheitsreparaturen und Eingriffe ins Elektrische Netz gehören nicht dazu, da ist der Vermieter in der Verantwortung ( Eigentum Verpflichtet)
Strom ist etwas, das der Mieter nicht durch Gebrauch kaputt machen kann. D.h. gibt es defekte Stromleitungen, was ja auch nicht ungefährlich ist, hat der Vermieter die Kosten zu tragen und nicht der Mieter.
Das fällt auch nicht unter Kleinreparaturen.
das kommt ganz darauf an und zwar a.) was wirklich kaputt ist und b.) ob es sich um eine kleinreperatur handelt oder nicht.
ich denke mal nicht dass es eine derartig große sache ist, dass du hier mit mehreren 100 € zu rechnen hast. mit ein bisschen glück ist es mit wenigen handgriffen für vielleicht 50 € oder so getan. wenns wirklich ne große sache ist, muss der vermieter das übernehmen.
die rechnung wird übrigens nicht unbedingt sofort fällig, ob es vom Amt geld dafür gibt, das kann ich so schlecht beurteilen, aber 1.) würde ich es versuchen diese zahlung zu beantragen, am besten noch bevor der elektriker da war, und zweitens kannst du, wenn es nicht klappt weniggstens zum bezahlen der rechnung ein darlehn erhalten.
lg, Anna
ist es ein Problem mit der Leitung, als ein Bestandteil des Hauses, dann muss der Vermieter zahlen,denn er hat die Wohnung/Haus so zu vermieten, das es gewährleistet ist, das Strom fließt, wenn dieser bei Einzug auch geflossen ist. Liegt es an einem kaputten Schalter oder ner kaputten Glühbirne müsst ihr zahlen. Das Amt zahlt so etwas nicht. Eventuell die Haftpflichtversicherung,wenn der Schaden durch euch verursacht wurde.
das müssen wir selber zahlen die reperatur is das rechtens ?
Das kommt darauf an, was kapput ist, vieviel die Reparatur kostet und was im Mietvertrag vereinbart ist.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Kosten der Reparaturen zuständig. Bei sogn. Kleinreparaturen kann der Vermieter die Kosten aber auf den Mieter im Mietvertrag abwälzen. Sie müssen also zunächstmal in ihren Mietvertrag schauen. Steht da nix, ist der Vermieter in der Kostenplicht. Gibt es eine Kleinreparaturklauses, dann muß das wertmäßig, also z.B. für Reparaturen bis 100€ und sachlich, d.h. nur Teile die dem Zugriff des Mieter häufig ausgesetz sind begrenzt werden. Heißt Kleinreparturen können nur teile betreffen, die man als Mieter regelmäßig anfaßt.
In Bezug auf die Elektrik fallen darunter z.B. Lichtschalter und Steckdosen. Oder die Sicherungen. Defekte an Leitungen, Verteilnern usw. muß grundsätzlich der Vermieter tragen.
Bezüglich der Kostengrenze handelt es sich um eine Abgrenzung, und nicht um einen Selbstbehalt, d.h. bei Reparaturkosten von 150€ sind diese vom Vermieter zu tragen und nicht etwa 100€ vom Mieter.
Sofern es sich um eine Kleinrepartur handelt, sind die Kosten durch die Arge als Kosten der Unterkunft zu erstatten.
Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn eine vom Mieter installierte Deckenlape selbst defekt ist ( also nicht die Zuleitung), oder der Staubsauger oder die Waschmaschine. Das ist reine Sache des Mieters und wird auch nicht von der Arge erstattet.
Ebenfalls anders ist es zu beurteilen, wenn der Schaden durch den Mieter entstanden ist. Hierbei handelt es sich dann aber um einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter.